Der Ablauf, den man als Patient an einem OP-Tag durchläuft, variiert je nach Krankenhaus, der durchzuführenden OP und ist teilweise auch von den Gepflogenheiten des jeweiligen diensthabenden Personals abhängig. Lange Rede, kurzer Sinn: Überall läuft es geringfügig anders ab. Man wird dir aber immer alles erklären. Du wirst auch nie alleine sein und brauchst dich grundsätzlich um nichts zu kümmern; man wird dich durch den Ablauf führen. Die eigentliche Narkoseeinleitung erfolgt dann je nach Krankenhaus entweder direkt im OP oder in einem Vorraum.

Dort wird dann ein sogenannter peripherer venöser Zugang gelegt, sofern dies nicht schon vorher gemacht wurde. Dabei wird mit einer feinen Nadel eine Vene (=ein Blutgefäß) punktiert (=angestochen), um einen künstlichen Zugang zum Blutkreislauf sicherzustellen, über den dann Medikamente, unter anderem das Narkosemittel, und Infusionen verabreicht werden können. Auch wenn es sich jetzt schlimmer anhört als es ist, das Ganze ist (sowie die Narkoseeinleitung überhaupt) absolute Routine und wird im medizinischen Bereich mehrere tausend Mal pro Tag gemacht. Du wirst das Legen des Zugangs wahrscheinlich nicht einmal richtig merken, in der Regel ist es nicht mehr als ein kleiner Piks und innerhalb von Sekunden erledigt.

Zusätzlich dazu wird mit dem Monitoring (=der Überwachung deiner Lebensfunktionen) begonnen. Auch das ist Routine. Welcher Geräte und Verfahren zum Einsatz kommen, hängt von der jeweiligen Operation ab. Mit folgenden „Dingen“ wirst du allerdings immer „verkabelt“:

  • Pulsoxymeter: hört sich super kompliziert an; ist aber im Wesentlichen nur ein kleiner Clip, der dir auf einen Finger oder Zeh gesteckt wird, und deinen Puls (=wie oft schlägt dein Herz pro Minute) und deine Sauerstoffsättigung (= wie viel Sauerstoff hast du im Blut) misst
  • Blutdruckmanschette: wirst du wahrscheinlich vom Arzt kennen; ist nicht anders als eine Manschette, die dir um den Oberarm gelegt wird und regelmäßig deinen Blutdruck misst
  • kleines EKG (=Elektrokardiogramm): auch das hört sich kompliziert an; sind aber nur vier „Pickerl“, die dir entweder auf den Oberkörper oder auf die Extremitäten geklebt werden und deine (elektrische) Herzaktivität messen

Nach der Narkoseeinleitung kommen dann grundsätzlich noch einige weitere „Dingen“ dazu, die müssen dich aber nicht interessieren, da du dann schon tief und fest unter Vollnarkose sein wirst.

Die eigentliche Narkoseeinleitung geht extrem schnell; das Narkosemittel bekommst du in der Regel über den vorher erwähnten Zugang über die Vene gespritzt. Bis zum Eintritt der Wirkung dauert es nur ein paar Sekunden. Diesen Teil nimmt jeder sehr unterschiedlich war; ist aber grundsätzlich über haupt nicht unangenehm und geht viel schneller und einfach als einschlafen.

Über die Maske, die du vorher/währenddessen aufgesetzt bekommst, bekommst du im Normalfall nur medizinischen Sauerstoff (=100% Sauerstoff) zum Einamten. Sauerstoff ist grundsätzlich ein farb-, geschmacks- und geruchloses Gas; die Maske bzw. das, was rauskommt, richt also nach nichts. Manche Leute berichten aber trotzdem davon, irgendwas zu riechen.

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Für eine Weisheitszahn-Entfernung ist in der Regel eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) ausreichend. Das betroffene Areal wird dabei mittels Injektion eines Betäubungsmittels (Spritze) betäubt, sodass es während der OP zu keinem Schmerzempfinden kommt. Alternativ kann/muss eine Weisheitszahn-OP auch im Dämmerschlaf (Sedierung) oder in Vollnarkose durchgeführt werden. 

Die Wahl der Betäubung erfolgt aus medizinischer Sicht anhand gewisser Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel: Wie viele Zähne müssen entfernt werden? Wie lange wird die OP voraussichtlich dauern bzw. ist eine komplizierte OP zu erwarten? Sind die Zähne bereits durchgebrochen oder liegen sie eventuell sogar quer im Zahnfleisch? Auf Basis dieser und anderer Punkte wird der behandelnde Arzt eine Empfehlung bzw. Notwendigkeit bezüglich der Betäubung kundtun. In der Regel ist die Operation aber, zumindest aus medizinischer Sicht, mit örtlicher Betäubung möglich. 

Unabhängig davon steht dir die Wahl der Betäubung natürlich auch als Patient frei, das heißt, du kannst die Operation natürlich auch in Vollnarkose durchführen lassen. Es ist allerdings so, dass die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur die medizinisch notwendige Betäubung bezahlt; die Vollnarkose müsste also explizit von deinem behandelnden Arzt angeordnet sein, damit die Kosten übernommen werden würden. 

Oft ist es bei diversen Fällen (z.B. wenn vier Weisheitszähne in einer OP entfernt werden) aber durchaus sinnvoll, sich dennoch für eine Vollnarkose zu entscheiden bzw. würde ich dir nach Möglichkeit generell eine OP in Vollnarkose empfehlen. In solchen Fällen ist es empfehlenswert, direkt einen versierten Kieferchirurgen aufzusuchen, da diese oft routinemäßig in Vollnarkose operieren und das Prozedere kennen.

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Nachdem ich bereits beide von dir in Erwägung gezogene Eingriffe hinter mir habe, kann ich dir deine Fragen hoffentlich beantworten.

Grundsätzlich sind Schamlippenkorrektur und Vaginalverjüngung zwei von einander völlig unabhängige Eingriffe, die ein jeweils sehr unterschiedliches Ziel verfolgen. Allgemein kann man daher nicht sagen, dass sie in jedem Fall kombiniert werden sollten, wenn man sich zu einem der beiden Eingriffe entschließt.

Sofern allerdings beide gewünscht sind, empfiehlt es sich aus praktischen beide Eingriffe in einer Operation durchführen zu lassen. Bei mir war es so, dass die Vaginalverjüngung erst nach der Schamlippenkorrektur ein Thema wurde und mich dann in einer zweiten bzw. dritten Operation der Vaginalverjüngung unterziehen musste, da das Ergebnis nach dem ersten Mal noch nicht perfekt war.

Wenn nach deutschen Standards operiert wird, wird das Ergebnis deinen Wünschen entsprechen. Bei der Vaginalverjüngung ist es allerdings so, dass es nicht immer einfach ist, das Ergebnis auf den Punkt zu treffen, da es hier vorrangig um Lust und persönliches Empfinden geht. Eventuell ist also damit zurechen, dass man sich - so wie ich - noch einem Folgeeingriff zur Korrektur unterziehen muss.

Eine Schamlippenkorrektur wird entweder mit örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt. Ein Blasenkatheter ist dabei generell nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall dennoch gelegt werden. Eine Vaginalverjüngung erfolgt immer in Vollnarkose, ein Blasenkatheter ist notwendig.

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Die Ansicht, dass nur Frauen, die bereits ein Kind geboren haben, eine Spirale verwenden können, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Intrauterinpessare, also Verhütungsmittel, die in die Gebärmutter eingesetzt werden, eignen sich auch hervorragend für jüngere Frauen. 

Für das Einsetzen einer Spirale gibt es kein wirkliches Mindestalter mehr. Theoretisch kann eine solche bereits nach der ersten Menstruation eingesetzt werden, sofern die Gebärmutter eine entsprechende Form und Größe hat.

Besonders für Teenager eignen sich hier Spiralen in Kettchenform, wie zum Beispiel die Kupferkette GyneFix. Diese besitzen im Gegensatz zu herkömmlichen Spiralen nicht die klassische T-Form, sondern besteht nur aus einem einzigen Faden, weshalb diese besonders flexibel sind. 

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Nein, bei einer Schamlippenverkleinerung werden die Schamlippen chirurgisch verkleiner bzw. gekürzt, die Vagina als solches bleibt dabei unverändert. Sollte eine Verengung/Straffung der Vagina gewünscht sein, kann das über eine Vaginalverengung (auch Vaginalstraffung oder -verjüngung gennant) erreicht werden. Im Bedarfsfall empfiehlt es sich, dies gleich mit einer Schamlippen-OP zu kombinieren.

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Im Wesentlichen ist es sehr viel einfacher als du denkst. Gegeben ist die lineare Funktion f (blau). Der Wert A₀(x) gibt dabei den Flächeninhalt unter der Funktion (das bestimmte Integral) im Intervall [0;x] an. Soweit hast du es, denke ich, nachvollziehen können.

In der zweiten Abbildung ist die Flächeninhaltsfunktion A₀ der Funktion f dargestellt. Diese Funktion ordnet jedem Wert x den Flächeninhalt unter der Funktion x im Intervall [0;x] zu. Der Flächeninhalt des roten Dreieckes unter der Funktion f im Intervall [0;x] entspricht dem Funktionswert der Flächeninhaltsfunktion A₀ an der Stelle x. A₀(x) ist kein Stich, sondern bezeichnet den Wert der Flächeninhaltsfunktion A₀ an der Stelle x.

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Aus medizinischer Sicht ist es bei Nasenkorrekturen wichtig, dass das allgemeine Wachstum abgeschlossen ist. Insbesondere sollte das Wachstum von Nasenknochen und -knorpel vollendet sein. In der Regel ist diese Voraussetzung mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres gegeben, in manchen Fällen kann es allerdings auch länger dauern. Grundsätzlich kann also mit 18 operiert werden. 

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Die Kosten einer Nasenoperation hängen von vielen verschieden Faktoren ab, vor allem aber davon, wie umfangreich der Eingriff ausfällt. Am besten lässt du dich von dem Arzt deines Vertrauens beraten. Dieser wird dir dann deine Optionen und auch die damit verbundenen Kosten erklären.

Der Richtpreis für eine komplette Nasenkorrektur, deren Kosten vollständig privat getragen werden, inklusive aller Vor- und Nachuntersuchungen, Anästhesie und Krankenhausaufenthalt beträgt hierzulande ca. 7.000 bis 8.000 Euro. In Fällen, in denen nur einzelne Teile der Nase, wie z.B. die Nasenspitze, korrigiert werden, kann dieser aber auch deutlich günstiger ausfallen.

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Grundsätzlich ist die J2 eine freiwillige Vorsorgeleistung unseres Gesundheitssystems. Du musst also nicht zur Untersuchung gehen, wenn du nicht willst. In deinem eigenen Interesse würde ich dir aber empfehlen, diese Möglichkeit der Vorsorge wahrzunehmen. 

Die J2 umfasst im Wesentlichen mit geringfügigen Unterschieden die selben Schwerpunkte wie die J1, das sollte also nichts neues für dich sein. Pupertäts- und Sexualstörungen sowie die pubertäre Entwicklung sind ebenfalls genauso wie bei der J1 Untersuchungsschwerpunkte. Deshalb ist eine kurze Untersuchung der Geschlechtsorgane grundsätzlich vorgesehen, allerdings beschränkt man sich dabei in der Regel auf eine äußerliche/visuelle Untersuchung. Ob eine solche Untersuchung tatsächlich gemacht wird, ist allerdings durchaus von Arzt zu Arzt unterschiedlich. Gerade bei Mädchen, die schon beim Frauenarzt waren, wird dieser Teil oft ausgelassen.

Allenfalls ist es aber so, dass der Arzt dich vorher über die gesamte Untersuchung aufklären wird und dir auch die Möglichkeit geben wird, bestimmte Teile der Untersuchung auszulassen. Du kannst also ohne Weiteres darum bitten, diesen Teil auszulassen.

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In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose bei einer zahnärztlichen Behandlung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen. Diese Regelung greift unter anderem bei Patienten, denen ein chirurgischer Eingriff bevorsteht, der aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität nur in Vollnarkose durchführbar ist.

Damit die Kosten einer Vollnarkose in deinem Fall übernommen werden, muss es sich bei deiner Weisheitszahn-OP um einen kieferchirurgischen Eingriff handeln, der nur in Vollnarkose durchgeführt werden kann, da ansonsten keine Schmerzfreiheit gewährleistet werden kann. In der Regel ist dies bei Weisheitszahnentfernungen aber nicht der Fall. Bis auf wenige Ausnahmen kann hier mit einer örtlichen Betäubung eine vollständige Schmerzfreiheit erzielt werden.

Ob in deinem Fall eine Vollnarkose notwendig ist, erfährst du von deinem Zahnart oder Kieferchirurgen. Grundsätzlich solltest du dir aber keine allzu große Hoffnung machen, denn das ist, wie gesagt, nur in sehr wenigen Extremfällen der Fall. 

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In Deutschland betragen die Kosten für eine Schamlippenverkleinerung zwischen 2.500 und 4.000 Euro und sind hauptsächlich vom Umfang der OP und der Narkoseart (örtliche Betäubung/Vollnarkose) abhängig. In Einzelfällen können die Kosten aber auch von diesem Richtwert abweichen. 

Bei einer Schamlippenverkleinerung werden die Schamlippen verkürzt, indem überschüssige Haupt entfernt wird. Die Scheide selbst ist davon in keinster Weise betroffen. Wenn allerdings zusätzlich einer Scheidenverengung gewünscht  ist, kann man die Schamlippenverkleinerung mit einer Vaginalverengung/Vaginalstraffung kombinieren. Dabei wird in einer umfangreichen OP unter Vollnarkose der eigentliche Vaginalkörper verengt und gestrafft.

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Bevor du dich für eine Brustvergrößerung entscheidest, solltest du dir absolut im Klaren sein, dass es das ist, was du wirklich willst. Wichtig ist, dass der Wunsch nach einer größeren Brust von dir selbst ausgeht und nicht von einer Person oder gesellschaftlichen Druck. Solltest du noch Zweifel haben, ob eine Brustvergrößerung der richtige Schritt ist, macht es keinen Sinn, sich einer Brustvergrößerung zu unterziehen.

Bezüglich der Natürlichkeit von gemachten Brüsten kann ich dich beruhigen. In der modernen plastischen Chirurgie hat man sich weitgehend von künstlich wirkenden, übergroßen Brüsten distanziert, ganz im Gegenteil, der Fokus liegt auf einem sehr natürlichen Ergebnis. Mit den heutigen Mitteln ist es kein Problem, ein Ergebnis zu erzielen, das optisch nicht mehr von natürlichen Brüsten unterscheidbar ist.

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Grundsätzlich sollte eine ästhetisch indizierte Brust-OP nur bei einwandfreiem klinischen Brustbefund durchgeführt werden. Das heißt aber nicht, dass ein Knoten in der Brust dich von einer Brustvergrößerung ausschließt. Man wird ihn allerdings vorher operativ entfernen müssen. Eventuell kann das gleichzeitig mit der eigentlichen Brustvergrößerung gemacht werden, ggf. kann aber auch eine separate OP notwendig sein. Über die Details kann dich dein Chirurg nach ausführlicher Diagnose aufklären (je Brustvergrößerung setzt eine Mammografie und Ultraschall voraus).

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Im deutschen Vorsorgesystem gibt es zwei Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche, die J1 für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren und die J2 für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Beide Untersuchungen sind freiwillig, es besteht als keine Verpflichtung, diese wahrzunehmen. 

Wenn du die J1 ausgelassen hast und du schon zu alt bist, besteht keine Möglichkeit, sie nachzuholen. Du kannst (und solltest) allerdings die J2 machen, sobald du 16 bist. Beachten solltest du dabei auch, dass die Kosten für die J2 (noch) nicht von allen Krankenkassen übernommen werden. Erkundige dich also vorher bei deiner Krankenkasse.

Sowohl bei der J1 als auch bei der J2 zählen Pupertäts- und Sexualstörungen sowie die allgemeine körperliche Entwicklung unter anderem zu den Schwerpunkten. Im Rahmen der Untersuchungen werden daher auch die Geschlechtsorgane untersucht bzw. die Themen Liebe und Sex im Gespräch mit dem Arzt aufgegriffen.

Wenn es dir allerdings nur um eine Kontrolle bezüglich deiner Geschlechtsorgane geht, ist ein Urologe der richtige Ansprechpartner. Dort kannst du dir jederzeit einen Termin für eine urologische Vorsorgeuntersuchung ausmachen, die übrigens um einiges umfangreicher ist als die Untersuchung bei der J1/J2.

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Für eine Schamlippenverkleinerung gibt es kein explizites Mindestalter. Grundsätzlich sollte das Wachstum abgeschlossen sein und die Patientin zumindest 18 Jahre alt sein. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei körperlichen oder psychischen Beschwerden, ist es aber durchaus möglich und sinnvoll, sich der Operation früher zu unterziehen. Bei Minderjährigen ist dabei in jedem Fall das Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich. Sofern das gegeben ist und keine anderen Punkte gegen eine OP sprechen, sollte einer OP in deinem Fall eigentlich nichts im Wege stehen.

Die Kosten einer Schamlippenkorrektur können grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine eindeutige medizinische Indikation vorliegt. Die wäre durch die körperliche Beeinträchtigung in dem Fall gegeben. In der Praxis ist eine solche Kostenübernahme aber nicht ganz einfach und mit viel Papierkram verbunden. Über die Details und die weiteren Schritte diesbezüglich wird dich dein Chirurg aufklären. 

Ansonsten ist die OP relativ überschaubar und risikoarm. Unter Vollnarkose (ggf. auch nur mit örtlicher Betäubung) wird die überschüssige Haut entfernt und die Schnittränder entsprechend vernäht. Die Schmerzen nach der OP halten sich in Grenzen und sind gut mit Schmerzmittel unter Kontrolle zu bringen. Im Allgemeinen ist die Erholungsphase sehr kurz, nur mit Sport und Sex sollte man etwas länger warten. 

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Wenn dir von deinem Arzt eine Operation empfohlen wurde, um deine Atemprobleme zu beheben, würde ich dir empfehlen, dich operieren zu lassen. Ich habe mir vor drei vor drei Jahren selbst meine Nase korrigieren lassen und dabei auch meine Nasenscheidewand begradigen lassen und ich bereue es keineswegs.

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In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Vollnarkose bei einer zahnärztlichen Behandlung grundsätzlich nur in Ausnahmefällen. In der Regel muss der Patient dafür zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Kinder unter 12 Jahren, die aufgrund mangelnder Kooperation ohne Vollnarkose nicht behandelt werden können.
  • Patienten, die aufgrund einer Behinderung nicht die nötige Kooperation zeigen und daher ohne Vollnarkose nicht behandelt werden können.
  • Patienten, bei denen örtliche Betäubungsmittel aufgrund einer Allergie oder Erkrankung nicht eingesetzt werden können, sodass eine Behandlung ohne Vollnarkose nicht möglich ist.
  • Patienten, die unter eine schweren, ärztlich und psychologisch anerkannten Angstreaktion leiden, sodass eine Behandlung ohne Vollnarkose nicht möglich ist.
  • Patienten, denen ein chirurgischer Eingriff bevorsteht, der aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität nur in Vollnarkose durchführbar ist.

Du beziehst dich auf den letzen Punkt. Damit die Kosten einer Vollnarkose in deinem Fall übernommen werden, muss es sich bei deiner Weisheitszahn-OP um einen kieferchirurgischen Eingriff handeln, der nur in Vollnarkose durchgeführt werden kann, da ansonsten keine Schmerzfreiheit gewährleistet werden kann. In der Regel ist dies bei Weisheitszahnentfernungen aber nicht der Fall. Bis auf wenige Ausnahmen kann hier mit einer örtlichen Betäubung eine vollständige Schmerzfreiheit erzielt werden.

Ob in deinem Fall eine Vollnarkose notwendig ist, erfährst du von deinem Kieferchirurgen. Grundsätzlich solltest du dir aber keine allzu große Hoffnung machen, denn das ist, wie gesagt, nur in sehr wenigen Extremfällen der Fall. 
Die oben genannte Tatsache ändert aber nichts daran, dass eine Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernungen sehr sinnvoll sein kann und in der Praxis deshalb auch durchaus häufig zur Anwendung kommt. Bei der Entfernung von vier Weisheitszähnen ist es eigentlich die gängige Regel, eine Vollnarkose einzusetzen. Die Kosten für die Narkose müssen allerdings privat getragen werden.

Ich würde dir empfehlen, deine Weisheitszahn-OP in Vollnarkose durchzuführen, auch wenn diese nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das in den meisten Fällen die beste Lösung ist.
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Grundsätzlich setzt das Verschreiben der Anti-Baby-Pille eine gynäkologische Untersuchung voraus, die bei regelmäßiger Einnahme halbjährlich durchgeführt werden sollte. Da dies aber nicht gesetzlich bzw. normativ geregelt ist, gibt es durchaus Ärzte die Abweichungen von dieser Regel machen, sofern sie dies verantworten können.

Dass dein Frauenarzt auf eine Untersuchung besteht, ist die gängige Regel und absolut normal. Du solltest dir angewöhnen, diese Termine in deinem eigenen Interesse regelmäßig wahrzunehmen.

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Grundsätzlich ist es so, dass im OP alles steril sein muss. Eigene Kleidung (auch Unterwäsche) ist daher ein No-Go. In der Regel musst du dich vollständig entkleiden und bekommst dann ein OP-Hemd, ein Haarnetz und je nach Krankenhaus und Art der OP eventuell zusätzlich eine Unterhose und Thrombosestrümpfe. In der Praxis wird es - gerade in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirugie - manchmal auch so gehandhabt, dass du gegebenenfalls deine eigene Unterhose anbehalten kannst.

Wie danach weiter verfahren wird, ist ebenfalls unterschiedlich. Wenn es für die Operation nicht erforderlich ist, werden das OP-Hemd und ggf. die Unterhose oftmals gar nicht entfernt, sondern bleiben beim Patienten. Wenn vorgesehen ist, dass der Patient vollständig entkleidet werden soll - was durchaus auch bei mund-, kiefer- und gesichtschirugischen Operationen der Fall sein kann -, geschieht dies in der Regel erst nach der Narkose.

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