Hallo Kai1963,
soweit ich das überschauen kann sind die Aussagen der Vorarbeiterin nur mündlich gemacht worden. Was nicht heißen soll, das die Aussagen nicht ehrlich gemeint sind.
An deiner Stelle würde ich mir mal einen Termin in der Personalabteilung (bei kleineren Betrieben ist es oft der Geschäftsführer selbst) geben lassen.
Denn ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft mit Beendigung der Befristung definitiv aus.
Um eine Weiterbeschäftigung, ob fest oder befristet zu erhalten, sollte ein Vertrag geschlossen werden.
Hier ist dann oft so das der befristete Arbeitsvertrag als Grundlage genommen wird und einige Passagen (z.Bsp. unbefristet eingestellt etc.) entfernt werden oder hinzukommen.
Bei Festeinstellung ändern sich meist die sozialen Aspekte, wie Urlaubstage, Stundenlohn, Arbeitszeit usw. (Ist aber nicht immer so).
Wichtig in einem festen Arbeitsverhältnis sind dann Klauseln wie Arbeitsort, Schichtarbeit, Überstunden, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und deren Vergütung.
Wenn ein Betriebsrat existiert kann das in einem Satz festgelegt werden.
Dort werden die Betriebsvereinbarungen als Grundlage genannt.
Ein Wort noch zum Melden beim Jobcenter .
Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, mit der Festeinstellung nicht klappen sollte, ist es wohl besser sein gutes Verhältnis zu seinem Betreuer nicht auf Spiel zu setzen und bei einem Gespräch die Eventualität der Festeinstellung zu betonen.
So ist auch gesichert, dass durch die 3 monatige vorherige Bekanntgabe (was du sicherlich schon gemacht hast) des Auslaufens der Befristung, dann ein Arbeitslosengeld gezahlt werden kann.
Alles in allem kann ich nur meine subjektive Meinung zu deinem Problem mitteilen und hoffe dir ein kleines bisschen weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Alexes27