Es gibt kein explizites Gesetz gegen Computervirenerstellung oder -verbreitung, sehr wohl aber "§ 303 b Computersabotage".

Dabei ist auch der Versuch strafbar.

Je nach Schwere gibt der Staat von einer Vorstrafe bis hin zu Gefängnis. In den letzten Jahren haben die Staatsanwaltschaften hier sehr gut aufgeholt und Fachkenntnisse erlangt.
Die Strafbestimmungen könnten im Einzelfall die Paragraphen 202a, 303a und 303b StGB (Strafgesetzbuch) sein. (Googel die mal).

Und werden auch massiv angewendet!

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Kymco agility 50 Probleme beim los fahren?

Hallo zusammen,

ich habe mir einen gebrauchten gekauft.
Agility 4T
BJ 2010
KM : 3700
Wurde als 25 gedrosselt gefahren, später aber der Distanzring (große Scheibe mit Einbuchtungen) wieder ausgebaut.

Die 500k Inspektion wurde vom Fachbetreib gemacht, als ich Ihn gekauft hatte war er fast Trocken und ich Musste entsprechend Motoröl nach kippen...
Der Ölfilter sieht trotz der 3600km schon recht versifft aus ...

Das als Grundinfos:

Ich habe nun folgende Situation:

1
Der E-Starte ght an sich gut an wenn ich ganz leicht Gas dazu gebe.
Frage:
Ist das normal oder sollte er ohne Gas starten?

2
Wenn er kalt ist braucht er so ca. 1-1,5 km ehe er ordentlich zieht. Davor muss ich ihn denke 1-2 min im Stndagas drehen lassen und immer wieder gas nach gebend as er nicht ausgeht,
Frage:
Wo könnte die Ursache sein?

3
Laut Tacho schafft er nur 43km/h in einer Messung in einem Dorfschild (Achtung Kinder Sie fahren:) wurden mir dennoch nur 37km/h angezeigt.
Frage:
Ist das normal oder er mehr schaffen?

4
Gefühlt verbraucht er extrem viel: auf 60 km fast gefühlt über einen halben Tank.
Frage:
An sich sollte er doch bei 5,5 Litern Tank Volumen so ca. 150-200km kommen oder nicht?

5
Berg auf verliert er massiv an Leistung und geht auf 30 wenn es extrem ist 25 kmh runter.
Frage:
Ist das normal oder er mehr schaffen?

6
Frage:
Was kann man drehen das er so sein 55kmh schafft ohne massiv schrauben zu müssen bzw. die STVO Zulassung zu killen.
Also so zusagen wo man gerade noch ggf. ein Auge zudrückt :). Hatte vorher eine S51 mal vor Jahren und das ist schon gut im fliesenden Verkehr mitzufahren.

Danke und Gruß
Chris

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Klingt alles nach der Standardursache: Vergaser verdreckt (die Nadel da drin). Entweder zerlegen und reinigen (gibt genügend Youtube-Videos) oder von einer Fachwerkstatt machen lassen.
Allerdings ist ein neuer Vergaser billiger (ca. 30 Euro) als von einer Werkstatt sauber machen zu lassen.

Doch dann kommt das wichtigste: Der Vergaser muss eingestellt werden. Kannst du auch selber machen (Youtube Videos) oder halt wieder die Werkstatt.

Bei so einem Roller empfehle ich: Selber machen und lernen. Denn du wirst immer wieder was haben und rumfrickeln müssen. Über wenige Jahre versenkst du sonst bei einer Werkstatt so viel Geld, dass du dir gleich eine gute Vespa füe 1500 Euro kaufen könntest.

Also: Vergaser reinigen (jedes Jahr) und dann einstellen.

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Kommt darauf an, was für ein Nasenspray?
Ist es einfach nur Wasser (Meerwasser, Dexpanthenol oder Hyaluronsäure) zum befeuchten? Dann problemlos so lange du willst?

Oder ist es ein abschwellendes Nasenspray? (mit Sympathomimetika
oder Antihistaminika oder Glucocorticoiden)

Gerade diese Standard-Dinger mit Xylometazolin machen deinen Körper abhängig: Die Nase kann nicht mehr von alleine abschwellen und die Schleimhäute trocknen aus. Das heisst dann "Rhinitis medicamentosa" (chronische Schwellung der Nasenschleimhaut).
Hier max. 5 Tage am Stück das Spray nutzen, und nur so wie in der Packungsbeilage beschrieben: 1 Sprühstoß pro Nasenloch pro Tag.

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Egal ob Ausbildung oder fest angestellt:
Per Gesetz vorgegeben (Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 19 Urlaub)

Mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
Mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
Mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
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Es ist erst ein mal klasse, dass du selber Entscheidungen triffst und scheinbar schon eine Idee hast was du machen willst und was nicht.

Da hast du deinen Altersgenossen viel vor aus! Viele sind total orientierungslos.

Suche dir doch ein Zimmer in einer WG. Da lernst du neue Leute kennen und beginnst dein eigenes unabhängiges Leben. Manch Menschen schaffen das erst mit 20, 25, 30 oder nie.

Mein Respekt, dass du Entscheidungen triffst. Mach weiter so, und du wirst ein starker Charakter!

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Anzeige wird es kaum geben, ausser du hast kommerzielle Absichten. Hier muss man dir aber schon gewerbsmäßiges Handeln nachweisen.

Wenn du es als Privatperson machst, wird das Video gesperrt, falls der Urheber diesen Upload bemerkt und verfolgt.

So etwas passiert tausendfach pro Tag und ist zum Teil sogar automatisiert (insbesondere bei Musik).

Wenn du ganz vorsichtig bist, würde ich mir für diesen Upload einen neuen Google-Account zulegen.

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Ja, schlechte Noten wirken sich nicht positiv aus. Wenn du allerdings überzeugend erklären kannst wieso, kannst du trotzdem einen Ausbildungsplatz bekommen.

Auch wenn in den Anforderungen ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt wird: Bewerben kannst du dich immer. Du musst dann halt nurmehr Hürden überwinden.

Tipp: Persönlich erscheinen und das Gespräch suchen.

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1. Den Ursprungsbetrag überweisen. Überweisungsbeleg kopieren.
2. Dem Inkassobüro dies Mitteilen: "Widerspruch" einlegen: Deine Postanschrift ist korrekt (Kopie der aktuellen Meldebescheiniguung beilegen). Überweisungsbelegkopie beilegen. Diesen Widerspruch in Schriftform per Einschreiben Einwurf.

Fertig.

Klar wird das Inkassobüro dich nicht in Ruhe lassen, kannst du aber getrost ignorieren. Die werden wegen dem Betrag kaum vor Gericht ziehen. Und selbst wenn, müssen die die Kosten vorstrecken, und das lohnt sich nicht.

Bedenke: Das Inkassobüro ist spezialisiert auf Psychoterror. Wenn du das aushalten kannst (die werden dich bestimmt auch anrufen), mache es so wie oben beschrieben.
Wenn du Angst hast, zahle.

Ich kann dir aber empfehlen, Widerspruch einzulegen und ab dann zu ignorieren.

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Bei einer Mietbürgschaft legt man eine sog. "Bürgschaftserklärung" vor.

Das ist einfach nur ein kurzer Text, in dem der Bürge mit 3 Kaltmieten bürgt. Da gibt es genügend Vorlagen im Internet.

So eine Bürgschaft ist aber nur notwendig, wenn keine Barkaution gestellt wurde. Beides (Barkaution und Bürgschaft) ist rechtlich nicht zulässig, auch wenn das manche Vermieter versuchen.

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Als erstes muss sich deine Haut regenerieren. Das ist das wichtigste!

Sobald die wieder in Ordnung ist, kannst du die Haare dauerhaft entfernen lassen (lasern), dass zahlt manchmal sogar die Krankenkasse, wenn du z.B. unter deinen Haaren leidest. Dies muss du mit deinem Hautarzt abklären.

Eine andere Methode ist das Entfernen mit "Lichtkanonen", die heissen IPL und kosten ca. 200 bis 300 Euro im Elektromarkt. Das ist Schmerzfrei und wesentlich schonender als Rasieren oder epilieren (ausreissen).

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Es wird erst mal gar nichts passieren, ausser das dich die Polizei zu einer Aussage auffordert. Die wollen natürlich ermitteln, was vorgefallen ist.

Du musst dieser Aufforderung nicht mal nachkommen! Erst wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, musst du eine Aussage machen.
Dann schilderst du den Vorfall aus deiner Sicht, und fertig.

Anders sieht es aus, wenn einer der Beteiligten dich Zivilrechtlich verklagen will (Schmerzensgeld, Beleidigung, sonst was). Das hat dann aber nichts mit der Polizei (Strafrecht) zu tun. Hier würdest du ein Schreiben von einem Anwalt bekommen. Dann bleibt dir immer noch Zeit einen eigenen Anwalt zu suchen und dann können die Anwälte sich auseinandersetzen.

Ich gehe aber nicht davon aus, dass hier irgendwas passiert.

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Vorweg: Man kann und darf über das Internet keine Anamnese stellen oder sonstige medizinische Diagnosen stellen.

Da du nicht viel Alkohol getrunken hast und auch sonst rauchst, können die Symptome von einer Entzündung her kommen. Gliederschmerzen und Kälte und Schmerzen in der Lunge so wie Atembeschwerden lassen alle Alarmglocken läuten.

Bitte sofort Temperatur messen. Solltest du auch nur ansatzweise Fieber haben, empfehle ich dir einen Notarzt aufzusuchen, ich tippe auf Verdacht auf Lungenentzündung.

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Natürlich muss du die Ware nicht annehmen und auch nicht bezahlen.
Der Pizzadienst wird verärgert sein, und deine Adresse vielleicht sperren (dich nicht mehr beliefern). 

Und wenn er sich die Mühe machen will, kann er Strafanzeige wegen Betrugs stellen und den "Spaßvogel" ermitteln lassen. 
Aber auch du kannst eine Anzeige gegen Unbekannt stellen. Die Polizei wird vermutlich aber erst aktiv, wenn das häufiger vorkommt.

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Sperma kommt aus dem altgriechischem und bedeutet übersetzt Samen, Sohn, Spross, Keim, Saat). Und man benutzt halt oft den deutschen Begriff Samen.

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Nein, ausser jemand stellt eine Strafanzeige. Doch dies kommt so gut wie nie vor. Nicht einmal, wenn jemand bewusst und im großen Stil (Familien mit vielen Kindern) Kindergeld ohne korrekten Anspruch bezieht.

Also, Rückzahlung ja, Bußgeld nein.

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