Guten Tag,
sorry, leider ein etwas längerer Text. Vielleicht kann trotzdem jemand Antworten geben.
Beginnend am 28. März 2011 wurde der Block in dem ich wohne, zunächst mit Gerüsten/Stellagen versehen, um dann im April 2011 an der Vorderseite Dämmplatten anzubringen und an der Rückseite vorwiegend die Balkone zu sanieren. Dieses Spektakel endete Ende Juli 2011.
Mit Schreiben vom 4. April 2011 habe ich Mietminderung in Höhe von 14 % auf die Kaltmiete per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht und ab April auch realisiert – ohne jegliche Resonanz des Hausverwalters.
Erst im August 2011 und in Verbindung mit einer Nebenkostenabrechnung zu meinen Gunsten, meldet sich der Verwalter: Basierend auf Tagesbeträgen baut er ein Phantasie-Zahlenwerk auf, mit dessen Ergebnis er einen geringen Nachzahlungsbetrag (ca. 30 Euro) von mir einfordert, den er im Folgenden mit der mir zustehenden Gutschrift zu den Nebenkosten verrechnet.
Im Gegenzug reduziere ich anhand eines von mir geführten Protokolls zu den Belästigungen (Termine/Zeiten und Art der Beeinträchtigungen) meine Mietzahlung für August 2011 um diese 30 Euro. Der Hausverwalter wird schriftlich informiert.
Nun läßt der Hausverwalter von seinem RA u.a., dass laut § 5 des Mietvertrages Verrechnungen der Mietzahlungen nicht gestattet sind.
Im Grunde genommen geht es um „Nichts“. Doch dieser Mensch scheint ein Choleriker zu sein, mit dem ich seit Übernahmen der Mietsache Probleme habe. Die reichen vom Versuch der Rechtsbeugung, über Nötigung bis hin zu Bedrohungen und Aufforderung zur Sachbeschädigung (ein Mitbewohner ist gefragt worden, ob er nicht mein Fahrrad demolieren könne) und anderes.
Nun meine Fragen:
1) Bei seiner Berechnung verweist der Hausverwalter darauf, dass eine rückwirkende Mietminderung nicht rechtens sei (mein Einschreiben mit Datum 4.4. sei beim ihm am 8.4. eingegangen und daher gelte die Mietminderung erst ab diesem Datum, so der Hausverwalter. In meinem Schreiben informiere ich aber über den Beginn der Arbeiten bereits am 28.3.). Laut BGH Urteil vom 16.07.2003 Az: VIII ZR 274/02 muss daher als Beginn der Mietbeeinträchtigung der 28.3. heran gezogen werden. Oder????
2) Die Mietminderung habe ich nur auf die Kaltmiete geltend gemacht, also ohne Berücksichtigung der Heiz-und Nebenkosten. Hierzu gibt es offensichtlich Urteile vom BGH nach denen die Mietminderungen auf die Kaltmiete + Heiz-und Nebenkosten geltend gemacht werden kann. Ist das so richtig und wenn ja, könnte ich nachträglich die 14% zusätzlich auf die Heiz-und Nebenkosten erweitern?
3) Eine Aufrechnung der Mietzahlungen durch den Mieter sei aufgrund des §5 im Mietvertrag nicht berechtigt, schreibt der RA. Dann kann es nach meinem Rechtsempfinden auch nicht rechtens sein, dass der Verwalter mir zustehende Gelder aus der Nebenkostenabrechnung mit Mietzahlungen mit seinen Gegenansprüchen verrechnet, oder???
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe.