Danke missboarding,

was Änderungen betrifft, betrifft sicherlich in gleichem Maße auch Eliminierungen. Also müsste für diesen Fall ein Notar den X informieren, oder?

Im Text der Bevollmächtigung heißt es "Wirksamkeit über den Tod hinaus" und in der Vorsorgevollmacht geht es vor allen Dingen um M, der mit Geld nicht umgehen kann.

X hat M, den einzigen Erben, mindestens zweimal angeschrieben (mit Rückschein), um von M schlüssige Informationen zur Bevollmächtigung zu erhalten. M antwortet nicht.

Wie wäre jetzt der nächste und richtige Schritt?

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Hallo,

auch ich will meinen Account bei Facebook löschen. Leider ist offensichtlich die Vorgangsbeschreibung zum Löschen nicht mehr aktuell. Z.B. gibt es auf meiner Facebookseite "Konto" nicht. Hat jemand einen Rat. Danke im vorraus. Alex

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Entschuldigung: Ja, sie bekommt Kindergeld für jedes der 4 Kinder. Und evtl. kann mir jemand auch etwas zur Höhe des möglichen Zuschusses sagen. Danke

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Mietminderung und Verrechnung von Nebenkosten durch Vermieter

Guten Tag,

sorry, leider ein etwas längerer Text. Vielleicht kann trotzdem jemand Antworten geben.

Beginnend am 28. März 2011 wurde der Block in dem ich wohne, zunächst mit Gerüsten/Stellagen versehen, um dann im April 2011 an der Vorderseite Dämmplatten anzubringen und an der Rückseite vorwiegend die Balkone zu sanieren. Dieses Spektakel endete Ende Juli 2011.

Mit Schreiben vom 4. April 2011 habe ich Mietminderung in Höhe von 14 % auf die Kaltmiete per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht und ab April auch realisiert – ohne jegliche Resonanz des Hausverwalters.

Erst im August 2011 und in Verbindung mit einer Nebenkostenabrechnung zu meinen Gunsten, meldet sich der Verwalter: Basierend auf Tagesbeträgen baut er ein Phantasie-Zahlenwerk auf, mit dessen Ergebnis er einen geringen Nachzahlungsbetrag (ca. 30 Euro) von mir einfordert, den er im Folgenden mit der mir zustehenden Gutschrift zu den Nebenkosten verrechnet.

Im Gegenzug reduziere ich anhand eines von mir geführten Protokolls zu den Belästigungen (Termine/Zeiten und Art der Beeinträchtigungen) meine Mietzahlung für August 2011 um diese 30 Euro. Der Hausverwalter wird schriftlich informiert.

Nun läßt der Hausverwalter von seinem RA u.a., dass laut § 5 des Mietvertrages Verrechnungen der Mietzahlungen nicht gestattet sind.

Im Grunde genommen geht es um „Nichts“. Doch dieser Mensch scheint ein Choleriker zu sein, mit dem ich seit Übernahmen der Mietsache Probleme habe. Die reichen vom Versuch der Rechtsbeugung, über Nötigung bis hin zu Bedrohungen und Aufforderung zur Sachbeschädigung (ein Mitbewohner ist gefragt worden, ob er nicht mein Fahrrad demolieren könne) und anderes.

Nun meine Fragen: 1) Bei seiner Berechnung verweist der Hausverwalter darauf, dass eine rückwirkende Mietminderung nicht rechtens sei (mein Einschreiben mit Datum 4.4. sei beim ihm am 8.4. eingegangen und daher gelte die Mietminderung erst ab diesem Datum, so der Hausverwalter. In meinem Schreiben informiere ich aber über den Beginn der Arbeiten bereits am 28.3.). Laut BGH Urteil vom 16.07.2003 Az: VIII ZR 274/02 muss daher als Beginn der Mietbeeinträchtigung der 28.3. heran gezogen werden. Oder????

2) Die Mietminderung habe ich nur auf die Kaltmiete geltend gemacht, also ohne Berücksichtigung der Heiz-und Nebenkosten. Hierzu gibt es offensichtlich Urteile vom BGH nach denen die Mietminderungen auf die Kaltmiete + Heiz-und Nebenkosten geltend gemacht werden kann. Ist das so richtig und wenn ja, könnte ich nachträglich die 14% zusätzlich auf die Heiz-und Nebenkosten erweitern?

3) Eine Aufrechnung der Mietzahlungen durch den Mieter sei aufgrund des §5 im Mietvertrag nicht berechtigt, schreibt der RA. Dann kann es nach meinem Rechtsempfinden auch nicht rechtens sein, dass der Verwalter mir zustehende Gelder aus der Nebenkostenabrechnung mit Mietzahlungen mit seinen Gegenansprüchen verrechnet, oder???

Vielen Dank im voraus für Eure Mühe.

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Guten Tag

und danke für die Antworten, die sehr geholfen haben. Danke auch für die Antworten aus dem Kreis der Vermieter/Haubesitzer. Zu deren Antworten folgende Bemerkung: Wie Ihr alle wisst, haben wir Menschen einige Grundbedürfnisse wie z.B. trinken, essen, atmen ..... Zu diesen Grundbedürfnissen zählt auch ein wärmendes, schützendes Dach über dem Kopf, also eine Wohnung. Mit diesen Grundbedürfnissen aber Geschäfte zu machen, sich an Überlebensnotwendigem zu bereichern, ist ein signifikantes Zeichen für den Zustand einer Gesellschaft. Da dieses „Business“ bei uns längst läuft und große Gewinne verspricht, kann mit Fug und Recht von Statthaftigkeit asozialer Strukturen in Deutschland gesprochen werden. Vielleicht wird es eines Tages den Hausbesitzern und Grundstückseigentümern dank der lobbyistischen Immobilienmafia gestattet, für das Atmen in ihren Gefilden Gebühren zu kassieren.

Herzlich AlexST

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Guten Tag,

Deine Frage und meine haben fast den gleichen Charakter - mit kleinen Unterschieden. Kann jemand helfen? Meine Freunde aus einer afrikanischen Community trinken immer wieder mal etwas "Schnaps", der so ähnlich hergestellt wird, wie der bekannte Rosinenschnaps. Der Unterschied liegt wohl im verwendeten Gin und den Ingredienzien. Die bestehen nämlich aus der Rinde und Wurzeln eines speziellen afrikanischen Baumes. Die Afrikaner sagen diesem selbstgebrauten Produkt vor allen Dingen die Stärkung des Immunsystems nach. Jetzt entstand die Idee, diese besondere Art von "Schnaps" in größeren Mengen herzustellen und zu vermarkten.

Vielleicht können Sie meine Fragen beantworten: 1) Ist zur Herstellung einen Erlaubnis notwendig 2) Ist zum Verkauf eine Erlaubnis notwendig 3) Sind Gutachten zum Inhalt notwendig 4) Welche Infos müssen auf dem Etikett stehen

Vielen Dank im voraus

Alex

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