Wenn in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für das letzte Quartal "Umsatzsteuer-Überschuss" mit einem bestimmten Betrag aufgeführt ist, bedeutet dies, dass Sie im Vergleich zu den von Ihnen erhobenen Umsatzsteuern mehr an das Finanzamt abgeführt haben. Das bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen einen Teil der von Ihnen gezahlten Umsatzsteuer erstatten wird.
Hier in Deutschland, wird dieser Überschuss auf das Folgejahr übertragen, oder es kann geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Sie den Überschuss entweder auf Ihre kommenden Umsatzsteuerzahlungen anrechnen lassen können oder Sie können die Erstattung des Überschusses beantragen.
Es empfiehlt sich, mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten und zu klären, ob und wie Sie den Umsatzsteuer-Überschuss zurückfordern können.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen hat im Monat Januar einen Umsatz von 100.000 Euro und berechnet darauf 19% Umsatzsteuer, also 19.000 Euro. Diese 19.000 Euro Umsatzsteuer erhält das Unternehmen von seinen Kunden. Im selben Monat zahlt das Unternehmen jedoch an das Finanzamt 21.000 Euro Umsatzsteuer. Der Unterschied von 2.000 Euro (21.000 Euro - 19.000 Euro) ist der Umsatzsteuer-Überschuss des Unternehmens.