Hallo, ich arbeite seit 20 Jahren bei der Bank. Aber einen Mann im Smoking habe ich da noch nie gesehen. Sie meinen sicher Anzüge. Ja tatsächlich arbeiten alle Männer bei uns (auch die Azubis) mit Anzug und Krawatte. Ohne Ausnahme. Die Frauen haben es da viel leichter. Also keine kostümpflicht. Aber vielleicht gibt es Banken die das lockerer sehen. Manche Banken geben auch einen kleinen Zuschuss zur Kleidung, oder Prozente bei Händlern vor Ort. Eben um etwas günstiger an die "Dienstkleidung" zu kommen. In anderen Branchen gibt es aber auch Dienstkleidung (Polizei, Krankenhaus, Flugbegleiter/innen, ...) LG
Hallo, ist Dein Konto ein sog. "Pfändungsschutzkonto"? Falls nein, lass das direkt ändern Es ist so, bei einem sog. P-Konto hast Du einen monatlichen "Sockelbetrag" (also einen festen Betrag der nicht gepfändet werden kann/darf). Der Sockelfreibetrag pro Monat liegt bei etwa 1080€ monatlich bei Einzelpersonen. Also wenn Du bei einem P-Konto eine Pfändung bekommst wird das Konto nicht sofort für alle Auszahlungen gesperrt. Aber: das Konto muss im Guthaben sein! Kein Gemeinschaftskonto (muss auf eine Einzelperson laufen), alles über dem Sockelbetrag wird an Gläubiger überwiesen - der SockelfreiBetrag kann aber erhöht werden wenn Kinder usw. im Haushalt leben. Und nur 1 P-Konto pro Person! Die Pfändung schnell zu bezahlen ist im übrigen die beste Lösung. Zur GEZ kann ich nichts sagen. Lg
Hallo. Bei einer Fusion werden aus zwei Banken eine. Diese Banken hatten vorher jeweils eine eigene Bankleitzahl (bzw. eine eigene BIC). Außerdem einen eigenen Kontonummern Schlüssel. Soll heißen, es gibt vielleicht Kontonumnern die zu einem Stadtteil gehören (Kunden dort haben am Anfang der Kontonummer immer eine gleiche Nummer) oder Stammnummern die zu einem bestimmten Kunden (Kundenkreis) gehören (Privatkunde, Geschäftskunde...). Stellen Sie sich vor, Ihre Kontonummer hat ein Kunde bei der anderen Bank auch. Da beide ab Zeitpunkt der Fusion die gleiche Bankleitzahl und den gleichen BIC haben wären Zahlungen nicht mehr zuortbar. - Sie beide hätten die selbe IBAN!- In der Regel behalten die Kunden der "größeren" Bank die alten Konten und die der "kleineren" Bank bekommen neue. Manchmal bekommen aber auch alle Kunden neue Kontonummern. Sicher ist das unangenehm, aber wenn Sie nett fragen hilft Ihnen Ihr Bankberater sicher gerne bei der Information der Lastschriftempfänger über die neue Kontonummer. Ob Sie aus mehreren Nummern wählen dürfen bezweifle ich. Sehen Sie es als Chance. Sie bekommen eine neue Karte und können all die informieren die Lastschriften einziehen dürfen. Und all jene, die eben nicht von Ihrem Konto abbuchen dürfen/sollen haben ab sofort Ihre Kontonummer nicht mehr. Es entsteht Ihnen ganz sicher kein Schaden durch die Kontonummernänderung. Lg
Hallo,
Du kannst entweder Deine Kontoauszüge der entsprechenden Monate vorlegen (mach davon ne Kopie), oder Du druckst Dir die Umsatzliste der Monate im Online Banking aus. Wenn Du weder Auszüge noch Online Banking hast, musst Du die Umsatzliste bei Deiner Bank bestellen. Aber Vorsicht, das kostet was! Ich hoffe die Antwort hilft 😉