Zitat Wikipedia:
"Die Ausstellungsgebühr beträgt 8 €. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).
Ein vorläufiger Personalausweis kann von zuständigen Behörden ausgestellt werden. Allerdings nur, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Der vorläufige BPA kostet zusätzlich eine Gebühr von 7,70 € und wird in der Regel direkt vor Ort ausgestellt"
Bei gültigem Reisepass ist ein vorläufiger PA nicht zwingend nötig, es gibt dann auch keine "Versäumniszuschläge".