Niemand muss sich der Polizei stellen. Du musst auch überhaupt nichts sagen, wenn die kommen sollten oder dir einen Brief schreiben, in dem du Stellung nehmen sollst. §136 StPO gewährt dir das Recht zu schweigen, zu jeder Zeit. Darüber werden die dich auch belehren.
Sag einfach nichts. Oder sag du möchtest nichts sagen. Das Müssen die akzeptieren. Nur deine Personalien musst du angeben. Die werden dich auch noch bequatschen wollen, dass du dich etwas sagst, aber du musst es nicht.
Weglaufen darfst du so viel du willst, das ist nicht strafbar oder Ordnungswidrig. Wenn man schweigen darf dann darf man auch weglaufen. (selbstbelastungsfreiheit) . In dem Moment des Weglaufens machst du dich natürlich verdächtig, aber who cares.
Schubsen oder so darf man halt nicht (138 StGB)
Den Alkohol werden die dir nicht nachweisen können da du ja weggelaufen bist. :)
Also sag einfach gar nichts! :)
(bin Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft)
Die kommen eh nicht.