Niemand muss sich der Polizei stellen. Du musst auch überhaupt nichts sagen, wenn die kommen sollten oder dir einen Brief schreiben, in dem du Stellung nehmen sollst. §136 StPO gewährt dir das Recht zu schweigen, zu jeder Zeit. Darüber werden die dich auch belehren.

Sag einfach nichts. Oder sag du möchtest nichts sagen. Das Müssen die akzeptieren. Nur deine Personalien musst du angeben. Die werden dich auch noch bequatschen wollen, dass du dich etwas sagst, aber du musst es nicht.

Weglaufen darfst du so viel du willst, das ist nicht strafbar oder Ordnungswidrig. Wenn man schweigen darf dann darf man auch weglaufen. (selbstbelastungsfreiheit) . In dem Moment des Weglaufens machst du dich natürlich verdächtig, aber who cares.

Schubsen oder so darf man halt nicht (138 StGB)

Den Alkohol werden die dir nicht nachweisen können da du ja weggelaufen bist. :)

Also sag einfach gar nichts! :)

(bin Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft)

Die kommen eh nicht.

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Strafbefehl oder 153a Einstellung gegen Auflage, da er oder sie nicht vorbestraft ist. Bei 1100€ müssen aber Gericht und StA bei 153a sich einig sein.

Ich empfehle ausserdem an die Geschädigten (alle!) einen Brief mit der BITTE um Entschuldigung zu schreiben. (Nicht einfach: "ey Ja Entschuldigung.")

mit Briefmarken drin und um Antwort bitten. Täter Opfer Verständigung / Ausgleich nennt dich das. Den Gerichten bzw StA reicht nicht die Rückzahlung. Die wollen sehen, dass man aktiv auf die Leute zugeht und um Entschuldigung bittet.

Auch in der Hauptverhandlung, wenn es eine geben wird, bei jedem Zeugen der aussagt um Entschuldigung bitten!

Dann bleibt vielleicht sogar bei Einstellung ohne Auflage.

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Ich hätte die 50€ aus einer CIC genommen. Die 15€ aus 179 II im zweiten Blick jetzt.

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Du solltest den Fall mal darlegen. Ich versteh nicht mal wo da überhaupt eine Stellvertretung sein soll.

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Kenne mich im Schweizer Recht nicht aus, aber wenn du 2000fr unterschreibst, dann gelten auch 2000fr als Mietzinsabrede. Einzige Möglichkeit in Deutschland wäre jetzt Anfechtung und die muss sehr schnell erfolgen, 1-2 Tage, nach dem es dir aufgefallen ist.

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Ich glaube dir nicht.

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Meiner Kenntnis nach werden die Gespräche nicht aufgezeichnet. Lediglich die Verbindungsdaten werden von den Providern erfasst.

Eventuell haben aber die Strafverfolgungsbehörden Abhör- bzw. Aufzeichnungsmassnahme durchgeführt und sind so an den Gesprächsinhalt gelangt. Und dann scheint ein Fehler unterlaufen zu sein....

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Lies mal den § 139 StGB und danach den 138.

Das sollte dir weiterhelfen.

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Nein, das wird nicht klappen. HerstellerGarantie machen die bei äußeren Schäden nie und gesetzliche Gewährleistung geht zwar 2 Jahre, aber nur 6 Monate Beweislastumkehr. Also Nein.

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Du kannst beides widerrufen. Und das solltest du auch. Die werden als Bedingung haben, dass du die VIP Mitgliedschaft haben musst für den vergünstigten Hosenpreis. Das heisst du zahlst, weil du die Mitgliedschaft ja widerrufen hast, wohl den vollen Preis.

Aber wie gesagt, auch den Kauf widerrufen. Dann bist du safe.

Und Paypal bucht per Last Schrift, das dauert 1-2 Tage, also sollte das morgen oder Montag vom Konto abgezogen werden.

Das Geld bekommst du, nach der Bearbeitung des Widerrufs von dem Verkäufer zurück.

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Bekommst du wohl schon, aber du solltest sie sofort wieder zurück schicken. Es sei denn du kannst bald zahlen.

Wenn nicht, könntest du dich wegen Betruges oder Unterschlagung strafbar gemacht haben / machen.

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