Von öffentlicher Straße zugänglicher privater Parkplatz darf genutzt werden, sofern nich auf privaten Parkplatz mit hinweisen auf verbotenes Parken hingewieeen
An einer öffentlichen Straße grenzen direkt mehrere, nebeneinander liegende Parkplätze an.
Alle Stellplätze, bis auf einer, sind als Privatparkplätze eindeutig gekennzeichnet.
Der eine Parkplatz weist lediglich Teile eines Kfz-Kennzeichens (z.B. X - 007) mit weißer Farbe auf.
Vom Gesetz her darf der Besitzer falsch parkende Fahrzeuge grundsätzlich von seinem Parkplatz abschleppen lassen.
Muss er jedoch seinen Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz kennzeichnen, damit Falschparker deutlich erkennen können, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt, oder reicht die angebrachte weiße Beschriftung aus?
Es geht in diesem Fall darum, ob der Falschparker Chancen hat, auf dem Klageweg die Abschleppkosten vom Besitzer zurück zu fordern, weil ggf. die Kennzeichnung des Privatparkplatzes nicht ausreichend ist.