Moin
Ich bin kein Anwalt aber ich beschäftige mich über dieses Thema seit langem aber zu Beties7788 Antwort was ich leider zum Teil da eingreifen muss, mit dem Alter stimmt es aber wenn deine Stiefschwester aus Väterlichen Zeugung stammt dürftest du Sie nicht Heiraten, keine Kinder oder Sex haben, auch keine Filmchen sind erlaubt, weil es dann unter den Paragrafengesetz §173 StGB Inzest und den § 207 a Verbreitung von Pornografische Darstellung von Minderjährige. Es fällt und das ist egal welchen Mutter sie stammt, es zählt nur des männlichen Nachkommen, also dein Vater. Sollte das nicht so sein also nur Mütterliche Seite aber verschiedene Väter dürftet ihr Sex haben, Heiraten und Kinder haben + Filmchen drehen über 18. . Mein Tipp was schon hier gesagt wurde, bespricht das erstmal zusammen, wenn von ihr ein Ja kommt übt das erstmal und dann könnt ihr Filmchen drehen aber macht das unauffällig ohne das eure Familien es belastet.