ich empfehle auf der Facebook Seite oder in Googly My Business eine Rezession zu schreiben als Druckmittel.

( 1 Stern und deiner Erfahrung erläutern)

diese solltest du danach aber selbstverständlich löschen

...zur Antwort

nein du darfst nicht mit entstempelten Kennzeichen fahren

allerdings kannst du ja einfach die Kennzeichen abmachen - mit eVB auf dem direktestem weg zur Zulassungsstelle - dort den Wagen anmelden mit den bereits mitgebrachten Kennzeichen

oder alternativ :

kurze Zeit mit beiden fahren - das macht die Versicherung mit aber wunschkennzeichen wird schwierig.

bei weiteren Fragen :-> [Link durch Support entfernt]

...zur Antwort

Es stimmt das du als Fahrer angemeldet werden musst und sich der Beitrag dadurch erhöht - ganz grob geschätzt auf ca 1000€ im Jahr.

Es gibt allerdings noch eine andere Variante die zur Zeit nur die AXA Versicherung anbietet- für 300€ schließt Du eine Versicherung ab und darfst anschließend mit den Wagen der Eltern fahren - dabei sammelst du sogar Schadenfreie Jahre.

Das ganze nennt sich Start und Drive und ist sehr beliebt bei Eltern - besonders wenn mehr als ein Auto vorhanden ist.

Hier gibt es mehr Infos dazu : [Link durch Support entfernt]

...zur Antwort

als Schüler : nein

in meinem Beruf mittlerweile : Ja

...zur Antwort

du solltest dir die Schuhe nicht zum flexen kaufen und auch ohne zu flexen mit dir zufrieden sein.

Etwas zu kaufen ist keine Leistung von dir

aber die Air Max One in Schwarz sind einfach zeitlose Schuhe die niemals nicht modern sein werden und haben auch keine bunte Farben.

Air Force One wären auch noch ganz nice aber schon mal lieber den Geldbeutel und spar das Geld

...zur Antwort

zum Quartalsende : du kommst zum 01.01.- 01.04. 01.06 oder 01.09 aus dem Vertrag.

die Kündigung muss jeweils 6 Wochen vor dem z.B. 01.01/ 31.12 eingereicht werden

...zur Antwort

"die versicherung ist aber auf mich nicht angemeldet weil es sonst zu teuer wäre "

Genau das ist eine viel größere Gefahr auf mehr Geld sitzen zu bleiben. Als Fahranfämger ist man nunmal ein höheres Risiko, das muss man akzeptieren.

Im falle eines Unfalles wird der Gegner den Schaden ganz normal reguliert bekommen , für dein Vater kann es aber konsequenzen wie : Vertragsstrafen, Regressforderung, Anpassung und rückwirkende Forderung des Beitrags haben.

aber solange nicht passiert - passiert nichts

...zur Antwort

in der Regel kauft die Versicherung das Auto ab und zahlt zusätzlich den Schaden aus.

viel seltener erhalten Sie die Entschädigung und dürfen sich selber um den Verkauf des Autos kümmern

...zur Antwort

In dieser Situation hilft tatsächlich auch keine Rechtsschutzversicherung weiter, weil es hier um ein Verbrechen ( also keine Ordnungswidrigkeit) handelt.

Ich bin kein Anwalt - der könnte dir weiterhelfen aber allgemeines kann ich dazu sagen.

Verbrechen werden grundsätzlich verhandelt vor Gericht - in diesem Falle wird aber vermutlich das Verfahren eingestellt.

( war bei Achtung Kontrolle auch so )

Ich glaube eher ,dass die Polizei erzieherisch präventiv vorgehen will und dich vom Cannabis Konsum weg bekommen möchten.

...zur Antwort