Ich bin Mediengestalter und kann aus eigenen Erfahrung davor warnen, Musik einzusetzen, für die Du keinen Nachweis hast, ob Du berechtigt bist die Musik zu nutzen.

Musiktitel nur nutzen, wenn Du die Erlaubnis (=Lizenz) hast.

Gemafreie Musik ist nicht frei nutzbare Musik! https://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik

Hier brauchst Du ebenfalls eine Lizenz! Gilt auch für royalty-free music, hier: https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/faq/allgemeine-fragen/was-ist-royalty-free-music/

Hier kannst Du Dich schlau machen. Die Autoren sind Wirtschaftsjuristen (Viele sind Rechtswälte) mit Schwerpunkt Medienrecht.

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Ich würde mir eher überlegen was der Betreiber der Kneipe hier seinen Gästen zumuten will? GEMA-freie Musik ist zum einen nicht unbedingt günstig. Zum anderen braucht man ne Menge davon, um nicht die Gäste mit immer der gleichen Musik zu penetrieren! 300 Titel sollten es mindestens schon sein. Das Personal wird es einem danken, nicht immer die gleiche Mukke zu hören. Gerade in Kneipen ist Musik ein nicht zu verachtendes Marketing-Instrument. Ansonsten kann Ich auf Grund der grossen Auswahl an GEMA-freier Musik: https://www.soundtaxi.com/de und https://www.proudmusiclibrary.com/de/home empfehlen. Die Auswahl geht an die 10.000 Tracks nur an GEMA-freier Musik. Und das ist bei Beschallung wohl auch notwendig. Sonsgt wird es schnell langweilig.

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Und nicht zu vergessen.... die Leistungsschutzinhaber (meistens Verlage) haben auch ziemlich was mitzureden, mach Dich mal schlau, hier: www.urheberrecht.de

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Du mußt dir das Recht einräumen lassen 1. vom Urheber, dass Du überhaupt sein Werk in Deinem Film nutzen darfst UND 2. das Recht von demjenigen einräumen lassen, der die Rechte an der jeweiligen Toneinspielung sprich Aufnahme hat! Privat heißt übrigens "in den eigenen 4 Wänden". Facebook verlangt von Dir jede Menge bezügl. Rechteeinräumung in seinen AGB. Deine FB-Seite ist keine private Nutzung! Hier kann man sich sehr gut schlau machen: http://www.urheberrecht.de/nutzungsrecht/

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Für die private Nutzung einfach herunterladen. Privat=eigene vier Wände.

Wenn Du die Musik für ein Video verwendest, dass Du auf Youtube hochlädst, brauchst Du die Genehmigung des Rechteinhabers (Komponist, Verlag), weil Du ein Werk (Film) mit einem anderen Werk (verkörperte Toneinspielung) verbindest. Da haben die Urheber bzw. Recheinhaber ein Wörtchen mitzureden! Vor allem dann, wenn Du das (verbundene) Werk weltweit auf z.B. Youtube veröffentlichst.

Übrigens.... falls noch nicht gewußt. GEMA-frei bedeutet nicht kostenlos! Ein GEMA-freier Komponist nimmt seine Rechte selbst wahr, nicht über die GEMA.

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Darfst Du nur mit Genehmigung des Rechteinhabers, dem originären Leistungsschutzinhabers an der Tonaufnahme UND den Urhebern bzw. Autoren der Komposition selbst. So verstehe Ich jedenfalls den Text: http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&art=6&find=Urheberrechte_Werkverbindung

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Es ist im Grunde ganz einfach. Du brauchst immer die Genehmigung des Urhebers und des Inhabers des Rechts an der Tonaufnahme, sofern Du sie nicht rein privat verwenden willst. Privat heißt "in den eigenen 4 Wänden". Lädst Du das Video auf Youtube hoch, ist es eine weltweite Veröffentlichung. Wenn Du einfach die Tonaufnahme verwendest OHNE Erlaubnis, droht Dir das hier: https://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html nuffsaid

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Du brauchst das Herstellungsrecht (https://www.proudmusiclibrary.com/de/blog/148/herstellungsrecht-bzw-synchronisationsrecht/). Das bekommst Du NICHT bei der GEMA, sondern beim Autor selbst, der das Stück komponiert hat oder beim Verlag. Außerdem. Eine Lizenz ist das Recht zur Nutzung = eine Erlaubnis. Es gibt aber keine Tonträger, die Du ohne Erlaubnis benutzen darf, da diese Schutzfrist erst nach 70 Jahren abläuft, es sei denn Du hast de Schallplatte oder Tonträger aus dem Jahre VOR 1947 :-))) Lies Dir wenigstens das mal durch und mach Dich schlau: https://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie\_Musik

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