Erstmal: ThomasBeh absoluter Blödsinn!
Zur Frage: Der Besitz von Grundvermögen wird besteuert in Form der Grundsteuer. Diese erhebt die Kommune vom Eigentümer. Sie ermittelt sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer p.a.
Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert. Sowohl Messbetrag als auch Einheitswert werden vom Finanzamt festgestellt (Bescheid über den Einheitswert und Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.xxxx). Wechselt der Eigentümer eines Grundstücks wird i.d.R. eine Zurechnungsfortschreibung vorgenommen - der Grundbesitz mit Einheitswert und Messbetrag i.H.v. X € ist dem neuen Eigentümer zuzurechnen.
Das Finanzamt will gar nichts von dir, der Einheitswertbescheid dient im Endeffekt dazu, damit du weißt, wie die Gemeinde zu dem Grundsteuermessbetrag kommt, welcher im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird. Aufgrund des Einheitswertbescheides musst du nichts an das FA zahlen, sondern die Gemeinde wird die Grundsteuer in einem separaten Bescheid erheben.