Es gibt hier zwei Dinge die zu unterscheiden sind. Zum einen gibt es die Garantie, welche eine freiwillige Leistung des Herstellers / Verkäufers ist. Diese kann er relativ frei gestalten. Zum anderen gibt es die Gewährleistung und diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Die Garantie schließt die Gewährleistung nicht aus!
Die Gewährleistung sagt, dass du 2 Jahre Anspruch auf eine vertragsgemäße Ware hast, also eine ohne Mängel. Die Verjährung ist im § 438 (1) Nr. 3 BGB geregelt.
Weiterhin ist im § 439 BGB zu lesen, dass du bei einem Mangel Nacherfüllung verlangen kannst. Dabei kannst du ein neues Handy verlangen oder die Reparatur.
Die Nacherfüllung gilt in deinem Fall nach § 439 BGB als gescheitert, wenn 2 erfolglose Reparaturversuche statt gefunden haben.
§ 439 S. 2 BGB
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Nun hast du also ein neues Handy in einer anderen Farbe erhalten. Auch eine Farbabweichung stellt einen Mangel dar. Für diesen ist der Verkäufer (also derjenige welcher, der dir das Handy verkauft hat) zuständig.
Ich würde dies dem Verkäufer so mitteilen und ein neues Handy in der vertraglich vereinbarten Farbe verlangen, obwohl bereits jetzt weitere Rechte vorliegen könnten.
Sollte er sich weigern, würde ich eine Frist von 2 Wochen setzen und anschließend vom Vertrag zurück treten, sofern das das nicht reguliert wurde. Den Rücktritt solltest du schriftlich erklären.
§ 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) .
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Die meisten Verkäufer sträuben sich davor, deswegen könnte es da zu Diskussionen kommen.
Wenn du aufgrund der gescheiterten Nacherfüllung zurück sein solltest, erhältst du den Kaufpreis zurück. Eine Kürzung (also Wertersatz) wäre in deinem Fall aber nicht zulässig, da du scheinbar ein neues Handy erhalten hast (aber nur dann). Das Handy musst du allerdings zurück geben.