Guten Tag,

die von Ihnen geschilderte Situation besteht aus mehreren Teilvorgängen. Wir müssen so gesehen den Kauf des Computers von der Darlehensaufnahme trennen und ebenso von der Privatinsolvenz.

  1. (gehen wir davon aus, dass Sie volljährig sind) - der Computer ist rechtlich gesehen in Ihren Besitz übergegangen, er wurde schließlich verschenkt. Die Schenkung ist ein eigener rechtlicher Vorgang. Sie sind also Eigentümer der Sache geworden! Lediglich wenn in dem aufgestellten Darlehen ein sogenannter Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, könnte der Gläubiger versuchen den PC zu Geld zu machen. Dies wird in der Praxis selbst bei einem Darlehen MIT Eigentumsvorbehalt kaum vorkommen, da die Verwertung eines PCs in aller Regel nicht kostendeckend ist.

  2. nun müsste man sich das Darlehen Ihrer Mutter genauer ansehen und die Vermögensverhältnisse beim Vertragsschluss beleuchten. Ggf. hat der Gläubiger auf eine Schufa-Anfrage verzichtet (der Fall bei Kleinstdarlehen) und Ihre Mutter wusste bereits von ihrer Zahlungsunfähigkeit. In diesem Falle könnte man einen sogenannten Eingehungsbetrug unterstellen und der laufende Kreditvertrag kann nicht regulär und über die Restschuldbefreiung des Verbraucherinsolvenzverfahrens abgedeckt werden. Weiter geht es an dieser Stelle nicht, da wir uns im Verbraucherinsolvenzverfahren befinden! (keine Diskussion über abgetretenes Einkommen, etc.)

  3. Pfändung von Sachwerten und Taschenpfändung - im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahren werden Sie mit einem sogenannten Treuhänder (bei Regelinsolvenz der Insolvenzverwalter) zu tun haben. Dieser kann ab einer unbestimmten Summe auch über eine Sachpfändung nachdenken. Es darf jedoch lediglich pfändbares Eigentum des Schuldners herangezogen werden. Ihren PC sehe ich innerhalb dessen nicht!

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.

Beste Grüße

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Guten Tag,

in der Regel sind die Verträge so ausgestaltet, dass ein abweichender (vom Vertragsnehmer abweichend) Kontoinhaber gesondert aufgenommen wird - Beispiel:

Vertragsnehmer ist Max Mustermann; Kontoinhaber ist Mäxchen Mustermann - es werden i.d.R. zwei Unterschriften benötigt. Von Max Mustermann für den Vertrag und von Mäxchen Mustermann für die Autorisierung der Lastschriften.

Abweichungen von oben genannter Vertragsausgestaltung (nur eine Unterschrift von Max Mustermann) können zu Problemen beim Lastschriftverfahren führen (Abweichung zwischen Kontoinhaber und Lastschriftauftrag). Sollte die Vermutung darauf hinaus laufen, sollte man sich nochmals mit dem Anbieter in Verbindung setzen und ggf. nachbessern.

Weitere Probleme sollte es nur geben, wenn Ihr Girokonto bei einer angestoßenen Abbuchung keine ausreichende Deckung aufweist. Unter diesen Umständen würde Ihr Vertragspartner direkt auf Ihren Vater zugehen.

Beste Grüße

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Guten Tag,

es ist zwar grundsätzlich empfehlenswert die eigenen Kontodaten bestmöglich zu schützen, Ihnen kann an dieser Stelle jedoch nur ein Schaden entstehen, wenn Sie nicht regelmäßig Ihre Kontobewegungen prüfen.

Hintergrund ist: derjenige der lediglich über Ihre Kontodaten verfügt, kann ausschließlich einen sogenannten Lastschrift-Einzug anstoßen. Die auf diesem Weg abgebuchten Beträge können mit einer Frist von 13 Monaten rückgebucht werden (indem man gegenüber der Hausbank einen Widerspruch erteilt). Selbst Lastschriften, die formell korrekt sind, können noch mit einer Frist von sechs Wochen rückgebucht werden!

Sie sollten an einer Stelle jedoch höchste Vorsicht walten lassen, nämlich wenn Sie Ihre Kontodaten herausgeben und gleichzeitig eine Unterschrift leisten müssen.

Hier muss es sich nicht zwingend um einen Lastschrifteinzug handeln, sondern kann im Fall der Fälle auf einen sogenannten Abbuchungsauftrag auslaufen. Besagte Abbuchungsaufträge können nicht auf vorbeschriebene Weise rückgebucht werden.

Von daher gilt für Sie, möglichst zeitnah die Kontoauszüge sichten, damit Sie nicht irgendwann vor der Aufgabe stehen, 13 Monate Kontobewegungen zu kontrollieren.

Da nicht ausgeschlossen ist, dass Ihre Kontodaten verkauft werden, sollten Sie nun generell und fortlaufend ein Auge auf sämtliche Kontobewegungen haben - wenn dies nicht bereits der Fall ist.

Beste Grüße

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Guten Tag,

den von Ihnen angesprochenen Dienstleister finden Sie in Form des sogenannten Zweitmarktes (... für geschlossene Beteiligungen).

Da der Markt für die meisten geschlossenen Beteiligungen sehr eng ist, findet auf derartigen Portalen nur selten eine Preisbildung statt, was bedeutet, dass Sie Ihren Anteil selbstständig taxieren müssen.

Erfahrungsgemäß werden viele Anleger von Banken und Kreditinstituten gegen einen geringen prozentualen Obolus bei der Vermarktung ihrer Anteile unterstützt. Dies findet jedoch ebenso am besagten Zweitmarkt statt.

Zu beachten sind ebenso Vorkaufsrechte, die teilweise mit derartigen Beteiligungen einhergehen (lediglich eine Formalie).

Beste Grüße

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Guten Tag,

Sie stellen eine Frage, die innerhalb unseres Kulturkreises als verpönt gilt, von daher werden Sie mit einem gewissen Gegenwind unter den Antwortgebenden rechnen müssen.

Zu Ihrer Einleitung möchte ich ein Zitat von Henry Ford beisteuern: "Reich wird man nicht durch das, was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt."

Hinter dem Zitat steht eine grundsätzliche Lebensänderung, die bei mit einem strukturierten Vermögensaufbau - unter Berücksichtigung Ihres Ziels - einher gehen muss!

Viele Mitmenschen, die sich ein gleichrangiges Ziel gesetzt haben, scheitern an dem Punkt, wo Vermögensaufbau mit einer Konsumausweitung kombiniert wird. Auf diese Weise trennen Sie sich immer wieder von Kapital, welches für Sie noch einige Jahre hätte arbeiten müssen. Heißt konkret, trennen Sie sich von allen Ausgaben, die nicht zwingend notwendig sind und überprüfen Sie alle übrig gebliebenen Ausgaben auf ihre Höhe (Optimierungs- bzw. Einsparpotential).

Auf diese vorbenannte Weise legen Sie den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau in extremer Form. Nun geht es daran, die Einkommensseite zu beleuchten - Sie müssen also prüfen, ob die bestehenden Einkünfte gesteigert werden können oder durch eine zweite Tätigkeit ausgeweitet werden müssen. Dieser Punkt ist essenziell, da Ihre Zins- und sonstigen Kapitalerträge anfangs eine untergeordnete Rolle spielen, Ihre Sparleistung jedoch umso wichtiger ist!

Da unser Tag zum Glück über 24 Stunden verfügt, haben Sie nun Zeit eine standfeste Anlagestrategie zu entwickeln. Hierfür empfiehlt sich anfangs ein Musterdepot, da Sie es tunlichst vermeiden sollten, etwas von Ihrem hart ersparten Kapital zu verspekulieren. Der Punkt, wann aus der fiktiven Spekulation eine reale wird, hängt nicht nur vom Kapitalaufbau sondern ebenso davon ab, ob Sie nachvollziehbare Renditen in annehmbarer Größenordnung erzielen.

Wenn Sie an dieser Stelle angekommen sind, würde ich vermuten, dass das weitere Vorgehen Ihnen inzwischen bekannt geworden ist.

Gern lasse ich mich über Fortschritte und Rückschläge unterrichten!

Ich wünsche Ihnen Durchhaltevermögen und Disziplin.

Beste Grüße

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Guten Tag,

Konten dürfen in Deutschland generell nur auf natürliche und juristische Personen eröffnet werden.

Man muss sich also fragen, wer exakt hinter dem Konto steht:

  1. eine juristische Person (GmbH; AG; Verein; etc.) - hier ist die Kontoeröffnung auf den Firmen- bzw. Vereinsnamen möglich und zulässig.

  2. eine natürliche Person (GbR; Einzelunternehmen; etc.) - hier empfiehlt sich als Kontoinhaber der Verantwortliche.

Dennoch ist es möglich, einen sogenannten Konten- bzw. Namenszusatz einzurichten. Das Konto würde dann lauten auf:

Max Mustermann - Kabelkonfektion Mustermann

Auf diese Weise könnte man eine bessere Unterscheidbarkeit zwischen Geschäfts- und Privatkonto herstellen - sofern dies der Hintergrund Ihrer Frage ist.

Beste Grüße

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Guten Tag,

dass die "Farbe" einer Kreditkarte Rückschlüsse auf die Bonität des Besitzer zulässt ist schlicht ein Irrglaube. Vielmehr sind derartige Karten mit Zusatzleistungen ausgestattet, die sich teils an den Bedürfnissen von Personen ausrichten, die höhere Einkommen erzielen.

Für diese Mehrleistungen sind in der Regel auch höhere Kartenpreise zu leisten (diese werden teils ab einem bestimmten Kartenumsatz - da die Bank daran prozentual beteiligt wird - erlassen).

Wenn ich an das Institut denke, in dem ich meine berufliche Karriere begonnen habe, waren intern keinerlei Einkommensschwellen für die Ausstellung bestimmter Kreditkarten hinterlegt. Ich meine mich an folgende Preise zu erinnern (MasterCard "Classic" - 20,50 EUR / Gold - 60,50 EUR / Platinum - 245,- EUR / World Signia - 950,- EUR). Diese Preise können natürlich von ausgebendem Institut zu Institut stark variieren ebenso können bestehende Leistungsumfänge an die angefragten Bedürfnisse angepasst werden!

Die Frage die also gestellt werden muss ist: welche Leistungen benötige ich wirklich, da ich für Mehrleistungen zahle!

So war die Platinum-Variante der MC in unserem Institut mit einem Concierge-Service und Vergünstigungen auf bestimmten Golfplätzen gespickt (zusätzlich zu den Leistungen der Gold-Variante). Der Mehrpreis dieser Karte erschloss sich meist nur einem sehr aktiven Golfer.

Diese Karten auszustellen ist nicht zwingend an Ihre Volljährigkeit gekoppelt - so wurden häufig bei Auslandsaufenthalten der Kinder, über die Eltern eine Partnerkreditkarte ausgestellt. Dies wäre theoretisch auch mit einer Platinum-Karte denkbar!

Gedanken machen sollte man sich jedoch über die Sinnhaftigkeit derartige Gebühren, wenn dies nicht im Verhältnis zum eigenen Einkommen steht.

Beste Grüße

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Guten Tag,

Ihr Denkansatz ist vollkommen richtig!

Nicht oft genug kann man predigen, dass die eigenen Finanzen aus zwei Seiten bestehen:

  1. Seite der Zinseinkünfte (gleichgültig ob Altersvorsorge oder Geldanlagen, stehen hier sämtliche Erträge und Rendite)

  2. Seite der Zinslast (hier summieren sich alle aufgelaufenen und auch in Zukunft auflaufende Zinsbelastungen)

Wichtig ist: Sie sollten grundsätzlich versuchen, dass Sie unter dem Strich MEHR im eigenen Portemonnaie behalten!

In Ihrer speziellen Situation würde ich folgendes empfehlen:

Variante 1

  1. Lassen Sie sich eine Musterberechnung für Ihr Darlehen erstellen, die eine Sondertilgung im Rahmen des Rückkaufswertes berücksichtigt (nun können Sie ablesen, wann Ihr Darlehen modellhaft abgetragen wurde bzw. wie hoch die Gesamtzinsbelastung ist). Ebenso sollte eine Forward-Vereinbarung berücksichtigt werden (Anschlussdarlehen in fünf Jahren).

  2. Sie haben sich ebenso den monatlichen Beitrag in Höhe von 115,- EUR erspart, in dem Rahmen sollte man über eine Tilgungserhöhung nachdenken (Sie halten also die monatliche und finanzielle Last identisch, schichten sie nur von Seite 1 auf Seite 2 um.

  3. Sie haben sich nun beispielsweise fünf bzw. zehn Jahre früher von Ihrer Baufinanzierung getrennt und müssen über diesen Zeitraum die Baufi-Rate zzgl. der 115,- EUR wieder zum Aufbau der Altersvorsorge einsetzen.

  4. Nun errechnen Sie auf Basis Ihres angesparten Kapitals zum Rentenbeginn eine mögliche Altersrente (auch Berücksichtigung der steuerlichen Komponente).

Variante 2

  1. Sie berücksichtigen ebenso ein Anschlussdarlehen für die in fünf Jahren auslaufende Zinsfestschreibung und ermitteln die Zinslast.

  2. Unverändert läuft die Police der Allianz weiter (es dürfte ein Höchstrechnungszins von 3,5 % mitlaufen). Es ist ein Augenmerk auf die Ablaufleistung (Kapitalauszahlung bzw. Rentenhöhe zum Versicherungsablauf) zu legen.

Nun müssen Sie für sich vergleichen, welche Seite Ihnen die höchstmögliche Nettorente beschert. Denn dies ist der einzige Punkt um den es wirklich geht, nämlich möglichst viel Leistung für Sie aus den gegebenen Mitteln zu erzielen!

Beste Grüße

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Guten Tag,

es gibt nur wenige Wege in die Selbstständigkeit, bei denen man Ihnen eine Art Startkapital vorschreibt (Bankengründung, etc.).

Man muss also sagen: es ist weniger die Frage nach OB (Selbstständig oder nicht) als vielmehr nach dem WOMIT!

Generell kann man nicht sagen, dass eine Selbstständigkeit ohne Eigenkapital nicht standfest sein kann oder sich in keiner Weise empfehlen lässt. Man muss grundsätzlich einen Blick auf die Seite "Was kann im schlimmsten Fall ohne Eigenkapital passieren ..." werfen.

Um diese Punkte bestmöglich herauszukristallisieren, erstellt man einen sogenannten Businessplan. Hier planen Sie die zukünftigen Geschäftsabläufe und arbeiten Mindestumsätze aus, an denen Sie später ersehen können, ob Ihr Konzept tragfähig ist und tragfähig bleibt - ebenso wird ein für den Geschäftsbetrieb notwendiges Startkapital definiert. Persönlich halte ich es für riskanter eine Selbstständigkeit ohne Businessplan zu begehen, als ohne Eigenkapital (ein Businessplan zeigt Ihnen schließlich sämtliche Risiken einschließlich dem Kapitalbedarf auf, auf dessen Basis kann man dann Entscheidungen treffen, ob man bereit ist die jeweiligen Risiken zu tragen)!

Das von Ihnen genannte Beispiel ist jedoch ein Klassiker! Derartige Franchise-Betriebe schreiben in der Regel ein nachzuweisendes Eigenkapital vor. Schließlich möchten die wenigsten Franchise-Anbieter eine Filiale vorn eröffnen, die hinten bereits wieder geschlossen werden muss.

Planen Sie also selbst den Einstieg in die Selbstständigkeit, sollten Sie sich zuerst mit der Erstellung eines Businessplans beschäftigen, der von sachkundiger Stelle geprüft werden sollte. Die Selbstständigkeit "mancher Leute" können Sie ebenso auf diesem Weg beurteilen - auch wenn ich die Chancen für sehr gering erachte, dass man Ihnen Einblick in diese Unterlagen gewährt!

Beste Grüße

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Guten Tag,

ich bin zwar grundsätzlich ein Freund von langen und ausschweifenden Antworten, aber Ihre Frage lässt sich in einem Wort beantworten: NEIN!

Sie sprachen in einem einzelnen Kommentar bereits eine Ihrer negativen Eigenschaften an, nämlich schlecht warten zu können. Diese Eigenschaft sollten Sie sich - gerade wenn es um Finanzen geht - jedoch dringend aneignen.

Gerade mit einer Verschuldung, egal wofür, egal wie lang und egal wie hoch, ist generell nicht zu spaßen, da immense Risiken auf Sie lauern. Dies gilt nicht nur heute, sondern insbesondere für die Zukunft, wo Wünsche und somit auch Summen tendenziell steigen.

Meine ganz klare Empfehlung, egal ob es heute um ein Tablet oder morgen um Fernseher, Urlaubsreisen oder Autos geht: sparen Sie, was Sie nicht angespart haben, kann nicht gekauft werden!

Außerdem würde ich ungern die Bonität meiner Eltern belasten um meinen Wunsch zu erfüllen!

Beste Grüße

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Guten Tag,

Ihre Frage lässt sich unproblematisch beantworten - es ist nämlich weder maßgeblich, wie hoch Ihre Einkünfte ausfallen, noch ist es von Belang, welche Tätigkeit Sie ausüben.

Es ist schlicht und einfach so, dass Sie nicht verpflichtet sind, sich bei irgendeinem Amt zu melden, um Sozialleistungen zu beantragen!

Das bedeutet, dass Sie sich auch bei geringeren Einkünften (auch unterhalb des Existenzminimums) durch Hartz IV aufstocken lassen müssen.

Eine USt-Pflicht steht ebenso auf einem anderen Blatt Papier wie eine Rentenversicherungspflicht und läuft gänzlich unabhängig von Ihrem Status als Freiberufler bzw. Kleingewerbetreibender.

Beste Grüße

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Guten Tag,

der Ihnen zugestellte Mahnbescheid sagt im Grunde aus, dass der Gläubiger seine Forderung demnächst geltend machen möchte - mit anderen Worten: man möchte, ggf. mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen den offenen Betrag von Ihnen einfordern (beispielsweise über einen Gerichtsvollzieher).

Ist der Mahnbescheid bzw. die dahinter stehende Forderung Ihrer Meinung nach NICHT gerechtfertigt, sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Mahnbescheides Widerspruch einlegen (um die Frist zu wahren). Damit sagen Sie jedoch eindeutig aus, dass Sie die Forderung bestreiten - nicht, dass Sie nicht zahlen können!

Wenn kein Widerspruch gegenüber dem Mahnbescheid erfolgt ist, muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Mahnbescheides ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides ergehen (braucht der Gläubiger länger, verliert dieser seine Wirkung).

Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie auch noch innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen!

Wird der Vollstreckungsbescheid wirksam, ist gegen Sie ein 30 Jahre vollstreckbarer Titel ergangen, der nun mit Zwangsmaßnahmen à la Gerichtsvollzieher ins Verdienen gebracht werden kann.

Sie müssen bedenken, dass mit jeder Eskalationsstufe neue Kosten auf Sie zukommen und die Rückzahlung auf diesem Weg erschwert wird.

Deshalb empfehle ich Ihnen folgendes:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger / schildern Sie Ihre persönliche Situation / machen Sie ein realistisches Rückzahlungsangebot (vielen Gläubigern sind 5,- EUR pro Monat lieber als keine Reaktion auf Korrespondenz und keinerlei Rückzahlung)

  2. Sollte der Gläubiger kein Entgegenkommen auf eine realistische Ratenvereinbarung signalisieren, sollten Sie dringend eine Schuldnerberatung (bzw. in besonderen Fällen einen Rechtsanwalt) aufsuchen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie bereits mehrere Brandherde angehäuft haben (mehr als drei Gläubiger).

  3. Wäre es anzuraten, das bestehende Konto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Sie in näherer Zukunft auch Pfändungen zukommen. Man kann sich zwar grundsätzlich in dem Monat noch auf dieses Kontomodell umstellen lassen, in dem einem die Pfändung zugeht, jedoch können Kreditinstitute bis zu vier Tage für diesen Vorgang benötigen. Dies kann übergangsweise die Nutzung des Kontos erschweren.

Nun ist also Aktivität gefragt!

Beste Grüße

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Gibt es überhaupt Arbeitgeber, die meine Defizite akzeptieren würden?

Hallo,

ich bin 41 und sehe schwarz für meine berufliche Zukunft! Ich habe eine Ausbildung zur Speditionskauffrau gemacht, wo mir recht schnell klar wurde, dass mir der kaufmännische Bereich nicht liegt. Trotzdem zog ich die Ausbildung durch. Anschließend hatte ich diverse Jobs. Arbeitete einige Jahre als Telefonistin, bei ein paar Firmen am Empfang (Telefonzentrale und Postbearbeitung), im hauswirtschaftlichen Bereich einer Begegnungsstätte für Senioren, in der Betreuung in einem Altenheim und in einer Stadtbbiliothek, was allerdings nur ein 1 Euro-Job war. Auch machte ich diverse Fortbildungen (PC-Lehrgänge, Sprachkurs und Bewerbungstraining). Zwischendurch hatte ich immer wieder Zeiten, wo ich arbeitslos war. Das heißt, mein Lebenslauf strotzt vor Lücken!

Mein Problem ist, dass man in keinem Job mit mir zufrieden war und mir fast überall gekündigt wurde. Nur in einem Job ging ich freiwillig. Als Telefonistin kritisierte man nur meine introvertierte und wenig kontaktfreudige Art. Doch bei den anderen Tätigkeiten fiel ich immer wieder sehr negativ auf mit meinem zu langsamen Arbeitstempo und meiner zu umständlichen Arbeitsweise, meiner Vergesslichkeit, der schlechten Auffassungsgabe und der mangelnden Belastbarkeit.

Wegen meiner extremen Langsamkeit war ich schon bei zwei Neurologen, weil ich der Sache auf den Grund gehen wollte. Sie speisten mich ab mit der Erklärung, es gebe nun mal schnelle und langsame Menschen. Selbst ein Oberarzt in einer Uniklinik nahm mich nicht ernst. Er sagte, ich solle lockerer damit umgehen und empfahl mir lediglich mal das Buch "Die Entdeckung der Langsamkeit" von Stan Nadolny zu lesen. Ich würde dann sehen, dass diese vermeintliche Schwäche auch eine Stärke sein kann, was aber bisher in meinem beruflichen und privaten Umfeld bisher niemand so gesehen hat! Die schlechte Auffassungsgabe hatte ich schon in der Schule, obwohl ich mich als durchschnittlich intelligent bezeichne. Die mangelnde Belastbarkeit ist auch ein großes Problem. Wenn ich unter Zeitdruck stehe oder nicht weiß, wie ich eine Aufgabe bewältigen soll, fange ich an zu routieren. Mein Puls fängt dann an zu rasen und ich bekomme ein feuerrotes Gesicht. Wenn mich dann noch jemand kritisiert, fange ich an zu weinen. Ich hatte das schon in meiner Schulzeit. Wenn ich bei den Klassenarbeiten unter Zeitdruck geriet, brach mir der Schweiß aus und ich bekam so nasse und zittrige Finger, dass ich den Stift nicht mehr halten und nicht leserlich weiterschreiben konnte.

Ich hätte gern eine Erklärung für all diese Schwierigkeiten, aber ich bekomme sie wohl nicht. Nur weiß ich, dass es so nicht weitergehen kann. Inzwischen bekomme ich wegen meines lückenhaften Lebenslaufs gar keine Chance mehr zu einem Bewerbungsgespräch.

Gibt es überhaupt Arbeitgeber, die all das akzeptieren würden, was bei mir im Argen liegt? Auf welche Jobs soll ich mich überhaupt noch bewerben? Telefonistin jedenfalls nicht, weil das vielfach Verkaufsjobs sind.

LG Lissy

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Hallo Lissy,

ich würde das von Ihnen angesprochene Thema zwar nicht zu meinen fachlichen Schwerpunkten zählen, als Arbeitgeber machte mich Ihre Überschrift dennoch sehr neugierig.

Im Verlauf schreiben Sie, dass Ihr Lebenslauf mehrere Lücken aufweist und ich kann Ihnen versichern, damit sind Sie nicht allein! Der Tatsache geschuldet, dass mein Dienstleistungsunternehmen als "klein" zu bezeichnen ist, folgt der Vorteil, dass ich alle Bewerbungen selbst sichte und Bewerbungsgespräche selbst führe. Egal ob man die Lebensläufe von Akademikern oder die von ungelernten Mitbürgern betrachtet, die enthaltenen Lücken sind auf keiner Seite nennenswert größer bzw. kleiner.

Persönlich halte ich den von Ihnen genannten Grund keineswegs für verwerflich und würde ihn in einem Bewerbungsgespräch ganz klar "beim Namen nennen"! Ich hatte bereits an einer Stelle eine sehr positiven Eindruck von Ihnen gewonnen, nämlich als Sie davon sprachen, dass Ihnen kaufmännische Tätigkeiten keineswegs liegen und Sie sich dennoch durch die Ausbildung gekämpft haben! Das überstrahl meiner Meinung nach einige Lücken im Lebenslauf.

Ebenso können Sie vorbringen, dass Sie sich nicht grundlos bei Ihrem "potentiellen Arbeitgeber" bewerben, denn in den vergangenen Beschäftigungsverhältnissen hat sich herauskristallisiert wo Ihre Stärken liegen (... und ihre Schwächen). Um Ihre Stärken besser einsetzen zu können, wollen Sie schließlich das Berufsbild wechseln!

Um eine zukünftige Tätigkeit etwas besser definieren zu können, würde ich breit gefächert (von den Tätigkeitsfeldern her) vielleicht ein paar Praktika angehen. Dort bekommen Sie ein Gefühl für bestimmte Arbeitsfelder! Aber bitte begrenzen Sie Ihren Einsatz als Praktikantin auf wenige Wochen, schließlich ist Ihre Arbeitskraft zu wertvoll um sie zu verschenken.

Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass Sie in einem spannenden Beruf, der zu Ihnen passt, auch das Arbeitspensum ohne größere Probleme leisten können. Schließlich geht man Dinge, für die man sich motivieren kann, mit einem ganz anderen Elan an, als Dinge hinter denen man nicht steht! Das geht auch nicht nur Ihnen so, das geht jedem so!

Vielleicht könnte es sogar spannend sein, mal in Kontakt mit dem Arbeitsamt zu treten und sich "arbeitsuchend" zu melden. Dann sollte man durchaus ein Gespräch anstreben, in dem man anhand Ihrer Stärken (... und Schwächen) ein paar Berufsbilder in die engere Auswahl zieht. Auf diesem Weg ersparen Sie sich vermutlich Zeit und Nerven!

Ich möchte Ihnen jedenfalls kein Glück an dieser Stelle wünschen - Glück benötigen Sie an dieser Stelle noch nicht, somit können wir uns dies für schwerere Fälle aufheben!

Ihnen wünsche ich vielmehr den Erfolg, eine zu Ihnen passende Tätigkeit zu finden.

Beste Grüße

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Guten Tag,

Ihnen ist nun folgende Herangehensweise anzuraten:

  1. Gang zu Rechtsanwalt bzw. Amtsgericht (sachkundige Stelle) - dort wird man Ihnen Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze bescheinigen.

  2. Vorsprechen bei Ihrem Kreditinstitut - hier ändern Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) und geben die Bescheinigung über Ihre Pfändungsfreigrenze ab.

  3. Klären, welche Änderungen sich zwischen dem bestehenden Girokonto und dem zukünftigen P-Konto ergeben (Online-Banking; Barabhebungen; bargeldloser Zahlungsverkehr).

(4. An Ihrer Stelle würde ich das Geld, welches man Ihnen direkt auszahlt, auch bar auszahlen lassen. Ein Hinweis auf den Hintergrund folgt!)

Packen Sie bitte für Punkt 1 einen Nachweis über Ihr momentanes Einkommen ein (Gehaltsabrechnung bzw. Ausbildungsvertrag)! Weitere Unterlagen sollten sich in Anbetracht Ihres Einkommens erübrigen.

Das erste Ausbildungsgehalt wird meiner Auffassung nach direkt an die Gläubiger ausgekehrt, da es zum jetzigen Zeitpunkt als Kontoguthaben anzusehen ist. Ich empfehle ebenso die "Beine in die Hand" zu nehmen, da ich auch das zweite Ausbildungsgehalt für durchaus gefährdet ansehen würde.

Beste Grüße

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Guten Tag,

Sie stellen eine durchaus spannende Frage, die mit Sicherheit in vielen Köpfen umher geistert.

Leider haben Sie uns keine genaue Definition zum Begriff "reich" mitgeliefert, was die Beantwortung nicht unbedingt einfacher macht. Ebenso müsste man natürlich einen Ausgangspunkt definieren.

Definieren wir, dass man ab einem Vermögen von 1.000.000,- EUR reich und nun mit einer Investitionssumme von 100.000,- EUR an der Börse engagiert ist. Sie benötigen also eine Entwicklung von 900 % auf die Investition, um nun als reich zu gelten. In der Theorie muss dieses Unterfangen als machbar bezeichnet werden!

In der Praxis wird sich bei einem Großteil der Anleger dieses Szenario jedoch entweder über einen exorbitanten Zeitraum erstrecken oder mit einem Risikoinvestment verbunden sein, welches ebenso im Verlust (eines Großteils) Ihrer Ausgangsinvestition münden kann.

Bezogen auf die von Ihnen gemachte Zeitangabe "über Nacht" also noch unwahrscheinlicher!

Umkehrschluss ist also, je mehr Zeit Sie sich geben, desto höher steigt die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Entwicklung.

Beste Grüße

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Guten Tag,

es gibt eine ganz plausible Erklärung, Sie müssen jedoch prüfen, ob diese auf Sie zutrifft!

Mit Einführung des P-Kontos hat es einige Änderungen gegeben. Unter anderem können Sie nun auch auf Ihrem P-Konto sparen. Dies funktioniert folgendermaßen:

  1. Sie erhalten im ersten Monat Ihr Einkommen in Höhe von 1.500,- EUR, Ihre Freigrenze beträgt 1.028,- EUR, somit können 472,- EUR an einen bzw. mehrere Gläubiger ausgekehrt werden. Sie verfügen in diesem Monat eine Summe von 500,- EUR von Ihrem pfändungsfreien Einkommen. Restbetrag also: 528,- EUR (abzgl. Kontoführungsgebühren).

  2. Im darauf folgenden Monat erhalten Sie wieder selbiges Einkommen, der entsprechende pfändbare Betrag wird ausgekehrt und Sie können nun über 1.556,- EUR (abzgl. Kontoführungsgebühren) verfügen.

Dieses Szenario kann sich theoretisch über unzählige Monate erstrecken, da mit den "neuen" P-Konten keinerlei zeitliche Frist mehr verbunden ist, in der Sie über Ihr freies Einkommen verfügen müssen!

Eine zweite Erklärung könnte jedoch auch sein, dass mit der letzten Überweisung an Ihre Gläubiger, die Pfändung bezahlt wurde. Dann können Sie ab sofort wieder vollumfänglich über Ihr Einkommen verfügen! Ebenso denkbar wäre eine Rücknahme der Pfändung (hört sich unwahrscheinlich an, wird jedoch gerade bei kleineren Beträgen gern gemacht, wenn nur geringe Summen ausgekehrt werden, da diese Vorgänge teils kostenintensiv zu unterhalten sind. Man hätte Ihnen also die Restschuld erlassen).

Die problematischste Variante steht hingegen ebenso im Raum: der Bankmitarbeiter hat Ihnen schlicht mehr ausgezahlt, als Ihnen zusteht. Hier steht schlussendlich ein rechtliches Problem im Raum, da auf diese Weise Ihre Gläubiger benachteiligt worden wären. Als Bank würde man nun versuchen den zu viel ausgezahlten Betrag von Ihnen schnellstmöglich wieder einzahlen zu lassen. Meiner Auffassung nach dürfte man Sie jedoch im kommenden Monat nicht mit weniger als 1.028,- EUR nach Hause schicken, dieser Betrag ist schließlich existenzsichernd und die Tatsache, dass Sie aktuell vielleicht ungerechtfertigt bereichert sind, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie es im kommenden Monat noch sind!

Einen Tipp möchte ich Ihnen jedoch noch mit auf den Weg geben: bereits seit Juli wurde die Pfändungsfreigrenze von 1.028,- EUR auf 1.045,- EUR erhöht. Sollte es nicht bereits automatisch angepasst worden sein (bei der Mindestgrenze denkbar), wäre es in Ihrem Sinne, nachzubessern.

Beste Grüße

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Guten Tag,

die einfachste Möglichkeit wäre es vermutlich, ein neutrales Überweisungsformular zu nutzen und dies postalisch zu Ihrer Hausbank zu schicken. Damit kann man die Problematik etwas aushebeln, dass Sie in Ihrer Umgebung keine Zweigstelle haben.

Wenn die Eltern Ihres Bekannten bereits die Kontoverfügung per Lastschrift eingeschränkt haben, sollte vorerst geprüft werden, ob das Konto für die Standard-Überweisung geöffnet ist. Theoretisch kann nämlich jeder Vorgang rund um das Girokonto angepasst bzw. beschränkt werden.

Zwei bereits angesprochene Varianten würde ich nur im äußersten Notfall nutzen:

  1. Bareinzahlung - hier könnten Sie theoretisch zum Institut gehen, wo das Empfängerkonto geführt wird und den Überweisungsbetrag bar einzahlen. Dieser Vorgang ist in der Regel kostenlos, birgt jedoch das Problem, dass kein Verwendungszweck angegeben werden kann. Ferner müssen Sie dem Empfänger glaubhaft machen, dass Sie die Einzahlung getätigt haben, da ebenfalls kein Zahlungspflichtiger erkennbar ist (im Kontoauszug erscheint lediglich die Bareinzahlung und der Betrag)!

  2. Barüberweisung - dieser Vorgang kommt der gewünschten Überweisung am nächsten. Sie können mit einem normalen Überweisungsformular bzw. einem Barüberweisungsformular bei einem beliebigen Institut die Überweisung tätigen. Diese wird direkt und bar abgerechnet (Überweisungsbetrag zzgl. Gebühr). Die Variante ist deutlich sicherer als die obige Einzahlung, da Sie sowohl einen Verwendungszweck, als auch einen Zahlungspflichtigen angeben können. Dafür liegen die Gebühren zwischen 2,50 EUR und 7,00 (Abweichungen sind je nach Institut denkbar und möglich) und sind damit vergleichsweise hoch angesiedelt.

Mein Favorit wäre die postalische Variante, da Sie Ihre eigene Kontoverbindung nutzen können und einen sauberen und kostengünstigen Weg eingeschlagen haben. Wenn Sie Zweifel haben, ob die Überweisung auch ankommt, würde ich diese Ihrem persönlichen Berater avisieren und adressieren. So können Sie nach einem bis zwei Tagen nachfassen, ob die Überweisung ihr Ziel erreicht hat.

Ich hoffe Ihnen eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben.

Beste Grüße

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Guten Tag,

eine spannende Frage, die jedoch nicht ganz pauschal beantwortet werden kann! Hintergrund ist, dass ein Filialleiter zwar generell eine Führungskraft ist, jedoch die Struktur innerhalb er dieser Aufgabe nachgeht, sich stark unterscheiden kann.

Mit anderen Worten: die Aufgaben eines Filialleiters können mit der Größe einer Filiale, der Umgebung und abhängig von der Gesamthausstrategie schwanken!

Es gibt jedoch generell Aufgaben, die klassisch einem Filialleiter zugeordnet werden können:

  1. Führung der Mitarbeiter (inkl. Zielplanung, Entwicklung, Einsatz)
  2. Controlling (inwieweit arbeitet meine Zweigstelle kostendeckend, Vergleich mit anderen Zweigestellen)
  3. Logistik (alle Bereiche um den Filialbetrieb)

Diese Punkte können als Kernaufgaben eines Filialleiters gesehen werden. Es ist also der Punkt an dem über den Betrieb der Filiale gewacht wird!

Als direkter Ansprechpartner für Bereichs-, Bezirksleiter, Direktoren bzw. Vorstandsangehörigen (je nach Struktur des einzelnen Institutes) ist der Filialleiter natürlich auch informelle Schnittstelle zwischen der Filiale (und seinen Mitarbeitern) und übergeordneten Stellen.

Nun ist es i.d.R. auch noch davon abhängig, wie groß die Filiale ist, ob Aufgaben bestimmter Bereiche hinzukommen:

  1. große Filialen - hier steht teils Öffentlichkeitsarbeit auf der Agenda eines Filialleiters / auf der anderen Seite entfällt meist die vertriebliche Arbeit (Geschäft mit Firmen- und Privatkunden)

  2. kleinere Filialen - auch hier kann der Filialleiter als "Gesicht des Standortes" fungieren und Ansprechpartner für Medien und Presse sein. Da bei kleineren Filialen jedoch auch der logistische Part deutlich geringer ausfällt, sind Filialleiter in diesen Positionen meist auch im Vertrieb tätig. Der Vertrieb kann je nach Ausbildungsstand des Filialleiters (die Fortbildung berücksichtigt entgegen vielfacher Annahme keine intensivierten Produkt-, Steuer- oder Fachkenntnisse) sich auf einen Kundenstamm bestehend aus Standard-Firmen- bzw. Privatkunden bis hin zu spezielleren Bedarfen eines großvolumigeren Kundenengagements schwanken.

Teilweise sind Filialleiter auch mit großzügigeren Kompetenzen ausgestattet, welche größere bzw. kleinere Abweichungen von Anlage- bzw. Kreditkonditionen gegenüber eines Filialmitarbeiters erlauben (dieser Punkt muss allerdings auch nicht zwingend gegeben sein).

Wie Sie merken, ein Berufsbild welches "von A zu B" stark differieren kann!

Jedoch ist diese Position auch durch einen Arbeitsvertrag gekoppelt, welcher eine bestimmte Wochenarbeitszeit regelt. Es ist dann von Person zu Person abhängig, ob wie Sie sagen "Arbeit mit nach Hause genommen" wird. Generell muss dies nicht ausgeschlossen sein, es ist in einzelnen Instituten meist geregelt, welche Unterlagen bzw. Daten das Haus verlassen dürfen und welche nicht!

Ich hoffe Ihnen eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben - sollten weiterhin offene Fragen bestehen, können Sie diese gern per Kommentarfunktion nachreichen!

Beste Grüße

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Guten Tag,

es ist jedem Institut (egal ob Kreditinstitut oder Depotbank) freigestellt, mit der Schufa zusammenzuarbeiten. So müsste man vorweg klären, ob das Institut, welches Ihr Depot führt, überhaupt Auskünfte weiterleitet.

Wenn dem so ist, würde sich in Ihrer Schufa-Auskunft eine sogenannte Rolle befinden, die Ihre Depotkontoeröffnung bzw. Eröffnung eines Verrechnungskontos darlegt (das Verrechnungskonto muss selbstverständlich nicht zwingend mit dem Depot eröffnet worden sein - bsp.: Sie nutzen Ihr Girokonto).

Nun müssen Sie sich vorstellen, was die Nutzer der Schufa überhaupt interessiert:

  1. welche Verträge laufen bereits auf Ihren Namen, die von bonitätsseitigem Interesse sind?
  2. wie verhalten Sie sich im Hinblick auf Ihre laufenden Verträge

Der neue Vertragspartner möchte schließlich seine Forderungen (Gebühren, Rechnungen, Darlehensraten, etc.) ohne großen Aufwand durchsetzen können. Also ist die Frage, ob Sie bereits derart viele Kreditverträge bedienen, dass eine neue Vergabe unter einem "schlechten Stern" stünde bzw. ob Sie innerhalb eines bestehenden Vertrages jemals säumig geworden sind (mehrere Raten im Rückstand, Handyvertrag in Abwicklung, etc.).

Ihrem Vertragspartner ist weniger daran gelegen, zu ergründen, ob Sie ein Wertpapierspezialist sind oder nicht, daher werden Umsätzen bzw. positiven Depotentwicklungen kaum Bedeutung beigemessen. Man dürfte diese Erträge darüber hinaus kaum als Grundlage für Kredit- oder Vertragsabschlüsse heranziehen, da diese Einkünfte unterstellt starken Schwankungen unterliegen können.

Ebenso wie man Personen mit befristeten Arbeitsverträgen unterstellt, dass sich die Einkommenssituation zum Ablauf des Arbeitsvertrages verschlechtert, müsste man Ihnen unterstellen, dass sich die Ertragssituation Ihres Depots mit der nächsten Kursfeststellung verändern kann.

Geht es um die Aufwertung der eigenen Bonität - um ggf. eine Kreditvergabe zu bevorteilen - tun Sie sich natürlich indirekt und außerhalb der Schufa einen Gefallen! Sie bilden nämlich Eigenkapital, was jeder Finanzierung gut zu Gesicht steht.

Beste Grüße

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Guten Tag,

um die Börse in Grundzügen zu verstehen, benötigt man weniger eine einschlägige Ausbildung bzw. Fortbildung. Vielmehr kann man sich diese Inhalte sehr bequem über das Internet servieren. Sie werden gerade bei der intensiven Nutzung von Suchmaschinen immer wieder Eckpfeiler finden, die nachrecherchiert werden müssen - auf diesem Weg können Sie sich viele Inhalte autodidaktisch beibringen.

Sie müssen sich also nicht zwingend zum Chartered Financial Analyst ausbilden lassen ... ;-)

Wenn Sie zu späterem Zeitpunkt in verschiedene Bereiche etwas tiefer eintauchen möchten, gibt es durchaus Lektüre, die Sie bei diesem Vorhaben unterstützt. Gerade die Grundzüge wo es um das "kapieren" im Groben geht, macht dies meiner Erfahrung nach jedoch noch nicht nötig, da diese Inhalte kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Einen direkt vorbereitenden Studiengang gibt es in Deutschland meines Wissens nicht! Sie können jedoch innerhalb von Wirtschaftswissenschaftlichen-, Volkswirtschaftlichen - bzw. Betriebswirtschaftlichen Studiengängen entsprechende Schwerpunkte legen, die auf diese Thematik einsteigen.

Ich hoffe Ihnen eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben.

Beste Grüße

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