Du musst dir das genauer durchlesen... Dort steht ganz klar, dass der Erwachsene älter als 18, aber nicht älter als 21 sein darf wenn sie zwischen 14-16 ist. Desweiteren darf man bis 18 keine Abhängigkeitssituation haben (was ein großer Schutz in meinen Augen ist) und nicht die sexuelle Unreife ausnützen. Das kann der Richter nunmal ziemlich vielseitig auslegen weil das ziemlich schwammig ist. Desweiteren ist es nicht Schutz genug, dass bei solchen eigenartigen beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen viel Gerede stattfinden würde? Selbst bei 18-jährigen mit über 30-Jährigen ist noch Gerede, das ist doch Abschreckung genug.

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