Darf ich jemanden mitnehmen?
Ich habe eine Bescheinigung nach §22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung, dass ich mit 17 alleine zur Berufsschule fahren darf, da kein Bus, etc. fährt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich einen Klassenkameraden mitnehmen dürfte oder ob die Ausnahmegenehmigung nur zählt, wenn ich alleine im Auto bin.
Ich habe bei der dafür nötigen MPU den Psychologen im Gespräch danach gefragt. Er meinte, das dürfe ich nicht, sagte jedoch auch, er dürfe mir solche Fragen gar nicht beantworten und ich solle mich ans Landratsamt wenden.
Im Landratsamt wurde mir gesagt, ich dürfe jemanden mitnehmen - solange ich meine direkte Strecke dabei nicht verlasse und es nicht gewerblich tue. Das steht auch auf der Genehmigung: "Personenbeförderung gewerblich oder geschäftlich ist ausgeschlossen."
Heißt das nun im Umkehrschluss, ich darf privat einen Mitschüler mitnehmen (natürlich immer unter der Bedingung nicht vom direkten Weg abzuweichen)?
Vielen Dank schon mal 🤗