Es wurde bisher ein wichtiger Fakt hier vergessen.

an einer abgelegenen Wand auf der allgemein schon viel gesprayt wurde

Nach §303 StGB ist es nur dann eine Sachbeschädigung, wenn:

"Das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird"

Da die Wand sowieso schon bemalt war, werden viele Gerichte dies als unerheblich einstufen.

Das ist natürlich kein freifahrtschein um dort zu malen, allerdings vor Gericht durchaus wichtig.

Wenn dich die einzelnen rechtsprechungen in ähnlichen Fällen interessieren suche ich dir gerne das Video von Dr. Gau (einem graffiti Anwalt) raus, denn diese werden häufig fallengelassen. Lg (:

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Nein man kann es nicht als wildstyle bezeichnen, aber das ist auch gar nicht schlimm. Denn wildstyle malen Leute mit viel Erfahrung und da brauchst du erstmal ein Gefühl für, wie man buchstaben verändert und formen kann.

Als Tipp würde ich dir geben erstmal die Messlatte runterzustzen und dass du dir vlt. Mal ein paar oldshoolbilder anschaust z. B auf vandal.de, ansonsten stimmen die Schatten nicht. Vlt suchst du mal nach einem Tutorial oder schaust dir bei anderen Bildern an, wie die Schatten gesetzt sind. Diese vereinzelten Seconds würde ich übrigens auch in Zukunft weglassen, du musst versuchen das sich dein Piece von alleine bewegt und es nicht durch so bewegungslinien erzwingen (: Lg

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Vllt. kreatives Gestaltungsvermögen als Fähigkeit?

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