Vermutlich wirst du um eine Haftstrafe nicht herumkommen.
Raub oder räuberischer Erpressung wird im Erwachsenenstrafrecht, mit min. 6 Mon. bis max. 5 Jahren, bei schwerem Raub sogar bis 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Im Jugendstrafrecht gibt zwar weniger, aber ich hoffe das du mal für eine Zeit lang Gelegenheit bekommst über dich und dein Tun nachzudenken.

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Na ja, anhand der Fotos lässt sich nicht viel aussagen. Allerdings sieht die R6 nicht gerade gepflegt aus. Alleine die Arbeit der Felgenrandaufkleber ist eine Katastrophe. Wer so nachlässig versucht sein Motorrad zu verschönern, war vielleicht auch sehr nachlässig mit der Pflege und Wartung.

Sturzpad linke Seite verkratzt.
Auf dem Foto der linken Seite kann ich nicht genau erkennen, ob der Tank verkratzt, oder eine Delle hat. Vielleicht sind es aber auch nur Lichtreflexionen.
Wurde die R6 umlackiert?
Wurde der Kettensatz schon mal erneuert?
Wie sieht es mit Inspektionen/Ölwechsel aus (gibt es ein Scheckheft)?
Wie viele Vorbesitzer?
Die ganzen Aufkleber sehen fürchterlich aus.

Ein Händler der sich nicht einmal die Mühe macht, das Motorrad vorn inserieren zu putzen würde bei mir gleich durchfallen.

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Ich gehe davon aus, dass du den Beruf des Justizvollzugsbeamten meinst.
Von den Bezeichnungen "Gefängniswärter" oder "Schließer" würde ich mich ganz schnell distanzieren, solche Bewerbungen werden nicht einmal gelesen.

Hier hast du etwas zum nachlesen:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/
Einfach das jeweilige Bundesland anklicken.
Oben rechts die jeweilige Besoldungsgruppe einegeben. (Mit A7 fängst du an)
+Evtl. Familienzulage + Kinder
+Schichtzulage
+Gitterzulage (ca. 95 Euro)
-Private Krankenversicherung

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Ruf einfach in den nächstgelegen JVAen an und lass dich mit der Vollzugsgeschäftsstelle verbinden, die Beamten dort dürfen dir zwar keine Auskunft darüber geben, ob dein Freund in dieser JVA einsitzt, wohl aber ob er nicht einsitzt.
So findest du nach dem Ausschlussverfahren heraus, wo sich dein Freund befindet.
Klingt komisch, ist aber so.

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Langweilig und Reizarm. Viele Leute glauben auch heute noch, das deutsche JVAen der reinste Luxus sind, und wünschen sich Mittelalterliche Haftbedingungen zurück, haben aber keine Ahnung wie es wirklich ist, nur noch eingeschränkt über sein Leben bestimmen zu können.

Die Gef. leben auf engstem Raum mit wenig Privatsphäre. Die psychische Belastung ist trotz Beschäftigung und Freizeitangeboten wie z. b. Sport sehr groß.

Die Gefahr von körperlicher oder seelischer Gewalt ist größer als in den meisten Großstädten in Deutschland.

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Wie Talfee schon geschrieben hat, wird die Verlegung in den oV in den Vollzugsplanungen zusammen mit deinem Freund erörtert. Die Entscheidung über den offenen oder geschlossenen Vollzug, fällt immer die für deinen Freund zuständige JVA.

Eine Antrag auf den oV kann dein Freund zwar direkt nach Antreten der Haft stellen, allerdings wird er erstmal genauestens begutachtet und geprüft, ob überhaupt eine Eignung für den offenen vorliegt und das kann dauern.

Hier kannst du nachlesen ob dein freund überhaupt für den oV infrage kommt:

Nach dem OLG Koblenz ist für den oV geeignet, wer:
- charakterlich zu korrekter Führung unter geringerer Beaufsichtigung als im geschlossenen Vollzug imstande ist.
- den gesteigerten Bemühungen des offenen Vollzuges in sozialpädagogischer Hinsicht aufgeschlossen gegenübersteht.
- zur uneingeschränkten und loyalen Mitarbeit bereit ist

Ungeeignet ist, wer:
- Suchtgefährdet ist.
- Fluchtgefährdet ist
- Strafen "offen" hat.
- wenn zu befürchten ist das die Lockerungen für weiter Straftaten mißbraucht werden.
- Abschiebe- oder Auslieferungshaft bevorstehen

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Wenn du auch für andere Modelle "offen" bist, warte doch den Frühling ab und fahr die verschiedenen Modelle Probe.
Für max. 5000 Euro steht dir jede Tür offen.

Wenn ich noch mal zurück in die Supersportklasse wechseln würde, wäre mein nächstes Motorrad wieder eine CBR 600.
Es gibt meines Erachtens keinen besseren Supersportler, der den Spagat zwischen flotter Landstraßenhatz mit angenehmer Sitzposition und gelegentlicher Rennstreckenprügelei schafft, wie die seit 27 Jahren bewährte CBR. Dazu geht eine CBR, egal welches Baujahr auch immer, nicht kaputt.
Das ABS ist schon seit Jahren auch in Supersportlern perfekt ausgereift und absolut empfehlenswert. Die ewig gestrigen die glauben besser ohne ABS bremsen zu können, haben nicht den Hauch einer Ahnung.

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Die meisten Gef. in Deutschland bekommen die günstigste Variante von Einwegrasierern gestellt.
Sobald die Gef. dann einer Beschäftigung nachgehen und der erste Lohn auf dem Hausgeldkonto verbucht wurde, müssen in den meisten Haftanstalten Hygieneartikel vom Gef. selber beschafft werden.
Bartschneidemaschinen können nach vorheriger Genehmigung durch die Anstalt (Ausnahme sind einige U-Haftanstalten) vom Gef. selber besorgt werden.

Die *Wärter werden denen ja kaum Rasierer in die Zellen stellen...............

***Justizvollzugsbeamte

Bei Gef. bei denen die Gefahr der Selbstverletzung, oder die Gefahr der Verletzung anderer besteht, bekommen diese Rasierer natürlich nicht ausgehändigt, sondern werden, sofern sie denn im besonders gesicherten Haftraum (BGH) untergebracht sind, während der Duschzeiten beaufsichtigt, oder sofern aus Vollzugsorganisatorischen Gründen keine Möglichkeit der Aufsicht besteht, eine Zeit lang ohne Rasur auskommen müssen.

................da sowas ja als Waffe genutzt werden kann.

Als Waffe können fast alle Gegenstände benutzt werden und sind sie noch so unscheinbar.

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Die Post in geschlossenen Anstalten wird nur auf Anordnung des Anstaltleiters gelesen. Darüber muss der Gef. vorher informiert werden.

Eine Sichtkontrolle auf verbotene Gegenstände oder verbotener Schriftzeichen findet bis auf ein paar Ausnahmen (z. B. Verteidigerpost) auch im o. V. immer statt.

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Richtig gute Motorradfilme kenne ich keine, die meisten sind Grottenschlecht und völlig an der Realität vorbei. Empfehlen kann ich dir jedoch "Hart am Limit", ist aber eher ein Dokumentarfilm über die Isle of Man mit dem Hauptdarsteller Guy Martin.
Guckst du hier:
https://www.youtube.com/watch?v=i6_U0DwKuf0

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Musst du mit den 3000 Euronen auch noch die Schutzkleidung bezahlen, oder besitzt du schon eine solche? Für 3000 Flocken bekommst du jedenfalls noch folgende gut erhaltene Motorräder:

Naked Bike / Sporttourer die deiner Vorstellung am ehesten entsprechen:

Kawasaki ER 6
Suzuki SV 650
Yamaha FZS 600 Fazer
Honda CB 600 Hornet

Supersportler

Honda CBR 600 F (FS)
Yamaha YZF R 6
Kawasaki ZX 6 R

Ps Aufgrud der Sitzposition und des Motorenkonzepts ist die MT 03 ist für lange Touren eher ungeeignet. Wäre ich an deiner Stelle würde ich die FZ 6 vorziehen, ich habe im letzten Jahr meiner Frau auch eine gegönnt und sie ist immer noch bestens zufrieden. Die Karre ist absolut ausgereift, mit einem klasse standfesten Motor mit ausreichend Leistung, einem tollen Fahrwerk und die Optik finde ich auch sehr gelungen.

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Ruf einfach in den nächstgelegen JVAen an und lass dich mit der Vollzugsgeschäftsstelle verbinden. Die Beamten dort dürfen dir zwar keine Auskunft darüber geben, ob dein Ex in dieser JVA einsitzt, wohl aber ob er dort nicht einsitzt. So findest du nach dem Ausschlussverfahren heraus, wo sich dein Ex befindet.
Klingt komisch, ist aber so.
Viel Erfolg

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Ruf einfach in den nächstgelegen JVAen an und lass dich mit der Vollzugsgeschäftsstelle verbinden, die Beamten dort dürfen dir zwar keine Auskunft darüber geben, ob die gesuchte Person in dieser JVA einsitzt, wohl aber ob sie nicht einsitzt. So findest du nach dem Ausschlussverfahren heraus, wo sich die gesuchte Person befindet.
Klingt komisch, ist aber so.

Viel Erfolg.

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Es gibt keine Sportausführung der PC 31 sondern lediglich eine A- (95/96) und eine B-Version (97/98)

Do solltest bedenken, dass das Rücklicht und der Sozius Haltegriff auch ein anderer ist, daher sollte genau durchdacht werden, ob sich dieser Mehrkostenaufwand für dich auch lohnt.

Nachzulesen hier: http://www.cbrforum.de/index.php?option=com_jfusion&Itemid=29&jfile=viewtopic.php&t=23440&start=0

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Kann man so nicht beantworten.
Dazu muss man die vielen unterschiedliche Haftarten wie z. B. Jugendstrafe, U-Haft, Abschiebehaft usw berücksichtigen.
Dazu müsste man zusätzlich noch wissen ob der Gef. an schulischen oder beruflichen fort- und weiterbildenden Maßnahmen teilnimmt, ob der Gef. auf einer Sicherheitsstation seine Strafe verbüßt........ und, und, und........

In der Regel sitzt in Deutschland aber kein Gef. ein komplettes Jahr in seinem Haftraum herum.

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Der Gef. hat zwar ein Recht auf Bezug von Zeitschriften und Zeitungen, (Art. 5 GG).
Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen.
u. a. wäre das:
Der Gef. muss sich der Vermittlung der Anstalt bedienen, d. h.
Die Anstalt kann die vom Gef. gewünschte Zeitung oder Zeitschrift beim Verlag bestellen, oder, dem Gef. oder einem Dritten gestatten, die Bestellung vorzunehmen. wobei der Bezug über den Postzeitungsdienst oder im Abo erfolgen muss.
Die Kosten hierfür hat der Gef. selbst zu tragen.

Ohne Genehmigung wird die von dir verschickte Zeitschrift also nicht beim Gef. landen, sondern geht bis zu seiner Entlassung zur Habe.

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