Hallo
Gilt das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Schulen?
Wenn ja, was passiert, wenn man dann z.B. wegen seiner sexuellen Identität, Hautfarbe oder Herkunft der Schule verwiesen wurde? Kann man Schmerzensgeld von der Schule einklagen? Bzw wegen einem Verstoß gegen das AGG und weil man mir somit das Recht auf Bildung genommen hat (die Schule hat ja mögliche weitere Schulen kontaktiert, sodass das Schulamt mir gesetzeswidrig eine Befreiung von der Schulpflicht ausgestellt hat, welche nicht gültig ist) ?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, das Thema beschäftigt mich schon lange :(