§ 201 StGB: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" - Dieser Paragraph behandelt die heimliche Aufnahme von Bildern von anderen Personen in Situationen, in denen sie erwarten können, dass ihre Privatsphäre respektiert wird.

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe

Just saying...

...zur Antwort

Das wird nicht passieren, da die USA sowie die Türkei teil der Nato sind, aber gäbe es die Nato nicht, wäre das wahrscheinlich ein schneller, aber sehr brutaler krieg. Ich schätze mal das Türkische Militär würde den Amerikanischen Truppen nicht länger als 12-15 Stunden stand halten, wenn es beide Länder Tod ernst meinen. Abgesehen davon könnten die USA jederzeit eine Kernwaffe benutzen und die Türkei wäre binnen Minuten Geschichte.

...zur Antwort

Nein, 2 Tage kann man gut 2km zur Schule Laufen, dass sollt mit 10 auch schon funktionieren. Aber den Helm wird sie trotzdem nicht regelmäßig tragen, da müsste man mit härteren mitteln arbeiten, oder ganz einfach erklären und Zeigen. (Das Melonen Beispiel ist recht gut)

...zur Antwort

Wende dich an die Polizei, fragen ist immer erlaubt, hier kann dir wahrscheinlich niemand helfen, da es von Standort zu Standort unterschiedlich ist und die genauen umstände niemand kennt. Daher ist die Polizei oder dein Anwalt der beste Ansprechpartner

...zur Antwort
  1. Beleidigung: Wenn ein Witz eine Person oder Gruppe beleidigt, herabwürdigt oder diffamiert, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
  2. Hate Speech: Witze, die Hass gegenüber bestimmten Rassen, Religionen, Ethnien oder anderen geschützten Gruppen schüren, können strafbar sein.
  3. Volksverhetzung: In einigen Ländern ist die Verbreitung von Witzen, die zur Gewalt oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Gruppen anstiften, illegal.
  4. Verleumdung: Wenn ein Witz falsche Behauptungen über eine Person oder Organisation enthält, die deren Ruf schädigen könnten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Natürlich sind das nicht alle Faktoren, die einen Witz "Strafbar" machen, aber es sind die Hauptgründe.

Witze, die die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ob diese Witze darunter fallen musst du entscheiden, aber grundsätzlich gilt, das alles muss erst einmal Bewiesen werden.

Ich rate jedoch dennoch mich von solchen Sachen fernzuhalten, da man nie wissen kann, was als nächstes kommt.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.