Zitat meines Chat Bots AI :

Nein, das ist nicht korrekt. Dein Bekannter verwechselt hier möglicherweise die Besteuerung von Gold mit anderen Finanzprodukten. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Besteuerung von Gold in Deutschland:

1. Keine Steuern beim Kauf von Gold

Beim Kauf von Gold (z. B. Münzen oder Barren) fallen in Deutschland keine Steuern an, sofern es sich um sogenanntes „Anlagegold“ handelt. Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit.

2. Steuern beim Verkauf von Gold

Beim Verkauf von Gold können Steuern anfallen, abhängig von der Haltedauer und dem Gewinn:

  Haltedauer unter einem Jahr: Wenn du Gold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufst und dabei einen Gewinn erzielst, ist dieser Gewinn steuerpflichtig und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Er wird als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und unterliegt deinem persönlichen Steuersatz.

  Haltedauer über einem Jahr: Wenn du Gold länger als ein Jahr besitzt, ist der Verkaufserlös steuerfrei. Es gibt keine Pflicht, den Verkauf dem Finanzamt zu melden.

3. Banken und Steuern

Banken oder Händler erheben beim Kauf oder Verkauf von Gold keine Steuern für das Finanzamt. Sie sind nicht verpflichtet, solche Transaktionen an das Finanzamt zu melden, es sei denn, es handelt sich um große Beträge, die der Geldwäscheprävention unterliegen.

4. Melde- und Nachweispflichten

  Kauf: Beim Kauf von Gold gibt es keine Melde- oder Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt.

  Verkauf: Wenn du Gold verkaufst und Steuern anfallen (z. B. bei kurzer Haltedauer), musst du den Gewinn selbst in deiner Steuererklärung angeben. Es gibt keine automatische Meldung durch die Bank oder den Händler.

Fazit:

Dein Bekannter liegt falsch. Banken erheben keine Steuern beim Kauf oder Verkauf von Gold, und es gibt keine automatische Meldung ans Finanzamt. Du selbst bist verantwortlich, steuerpflichtige Gewinne aus Goldverkäufen in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben, falls die Haltedauer unter einem Jahr liegt. Bei einer Haltedauer von über einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei und muss nicht gemeldet werden.

Vielleicht mal bei der Bank nachfragen..?

LG

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Ich finde, auch die Beamten sollte einzahlen.. Sie bekommen Pension aus Steuermitteln. Wenn alle einzahlen, erhöht sich die Einnahme der Rente Kasse erheblich.

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https://www.arbeitsrechte.de/lohnfortzahlung-arbeitsunfall/#:~:text=Die%20%E2%80%9ELohnfortzahlung%E2%80%9C%20bei%20einem%20Arbeitsunfall,Krankenkasse%20in%20die%20Pflicht%20genommen.

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TVöD EG7 -> EG8 - Stufe 2?

Könntet ihr mir beim Verständnis helfen:

Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet.

Es geht darum, dass ich nach meiner Ausbildung vor 5 Monaten beim neuen Arbeitgeber angefangen habe und mir versprochen wurde, die EG8 zu bekommen sobald meine Probezeit von sechs Monaten durch ist.

Wie ist das mit der "zurückgelegten Stufenlaufzeit" und dem "mindestens jedoch nach Stufe 2". Das habe ich aus dem Text nicht richtig verstanden. Komme ich aufgrund der Höhergruppierung automatisch in die Stufe 2, oder verlier ich das halbe Jahr in der Stufe 1?

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Um ehrlich zu sein verstehe ich die ganze TVöD Eingruppierung nicht. In unserem Team hat jeder eine andere EG/Stufe obwohl wir alle das gleiche machen. Der eine ist aufgrund seines Studiums mit der EG 10 gestartet auf eine Stelle die eigentlich bis EG9b ausgeschrieben ist, der andere Quereinsteiger ohne Studium oder Berufserfahrung in dem Gebiet fängt bei einer EG 9 Stufe 3 an... und ich und zwei andere sind bei der 7 gelandet, weil wir fisch aus der Ausbildung kommen, obwohl wir ausm Fach sind und mehr relevantes Wissen mitbringen als die Höhergruppierten... sehr verwirrend das ganze System. Ein Kollege meinte zu mir meinte, dass der öffentliche Dienst in der Hinsicht "fair" ist und man für die Tätigkeiten die mit der Stelle einhergehen entlohnt wird und nicht für irgendwelche irrelevanten Abschlüsse aufm Papier. Wie auch immer, Ist ja auch egal.

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Du steigst nach Ausbildung in die Gruppe ein, die deiner Ausbildung entspricht, die Stufe ist nach jeder Höherstufung die 1. Also wenn du schon nach nem halben Jahr aufsteigst, verlierst du kein halbes Jahr, sondern gewinnst ein halbes. Aufstieg aus Stufe 1 in die 2 oder 3 oder 4... unterliegen unterschiedlichen Zeitdifferenzen. Hochschulabschluss wird höher eingruppiert als Fachschule. Aber Quereinsteiger ohne Ausbildung sollten eigentlich keine höhere Einstufung bekommen.. Würde mich sehr wundern.

LG

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Ich war über 20 Jahre bei einem e. V angestellt, hatte einen Arbeitsvertrag in dem "Anlehnung" an TVöD drin stand. Auf der Gehaltsabrechnung stand auch meine Eingruppierung und Stufe. Das war deshalb, weil mein Arbeitgeber /Verein der Vereinigung "Kommunalen Arbeitgeber" (VKA) angeschlossen war. Daher bekam ich auch Tariflohn und fast alle Zuschläge, Sonderzahlungen wie im TVöD.

Das müsste dann aber in deinem Arbeitsvertrag stehen.

LG

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Hi, bei mir war es folgendermaßen : für Arbeit am Samstag gab es in der Woche darauf 1 Tag frei und Wochenendzulage / Samstag (nur für den Nachmittag bzw ab 13.00 Uhr), für Arbeit am Sonntag gab es in der Folgewoche 1 Tag frei + Wochenendzulage. Aber das steht in jedem Tarifvertrag etwas anders.. Ost / West..

LG

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Guck mal hier: http://www.japancupid.com 

LG und viel Glück 

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