Es sollte grundsätzlich alles ein Entschuldigungsgrund sein, solange die/der zu Beschulende weiter gute Leistungen erbringt. Das Schulsystem ist ja sowieso so angelegt, dass man nur Dinge für Klausuren auswendig lernt und danach wieder vergisst. Wer das auch schafft ohne den Unterricht zu besuchen, dem vergeht ja so gesehen nichts und er zeigt, dass er trotzdem die erwünschte Bildung hat.