Wenn du ein Wartezeichen Ra 11 (DS 301) / Ra 11 a (DV 301) hast, welches 2 Lichter hat für die Signale Lichtsignal Sh 1 (DS 301) / Ra 12 Rangierfahrtsignal (DV 301) und zusätzlich ist da noch ein Formsperrsignal am Wartezeichen, muss das Lichtsignal Sh 1 (DS 301) / Ra 12 Rangierfahrtsignal (DV 301) gegeben sein, zusätzlich muss das Formsperrsignal den Signalbegriff Sh 1 zeigen.

Man benötigt hier 2 Zustimmungen des Weichenwärters.

Zeigt das Wartezeichen kein Lichtsignal Sh 1 (DS 301) / Ra 12 Rangierfahrtsignal (DV 301) weil es eventuell gestört ist, jedoch das Formsperrsignal den Signalbegriff Sh 1, kann die alternative Zustimmung für das Wartezeichen nur mündlich erfolgen (sehr wichtig hierbei: Nachdem die Rangierfahrt vor dem Wartezeichen gehalten hat, es wär sonst eine Betriebsgefahr und schon ist man durchgefallen)

Leuchtet das Lichtsignal Sh 1 (DS 301) / Ra 12 Rangierfahrtsignal (DV 301) am Wartezeichen, jedoch das Formsperrsignal zeigt Sh 0 weil es eventuell gestört ist, kann die alternative Zustimmung hier auch nur mündlich erteilt werden, nachdem die Rangierfahrt vor dem Signal gehalten hat.

Sind Lichtsignal Sh 1 (DS 301) / Ra 12 Rangierfahrtsignal (DV 301) und das Formsperrsignal am Wartezeichen gestört, benötigst du 2 Zustimmungen die du beide alternativ mündlich erhältst falls es nicht möglich ist diese als Signale zu erteilen, nachdem die Rangierfahrt vor dem Signal gehalten hat.

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