Grundsätzlich ist es Polizisten im Dienst nicht erlaubt, Bürger ohne deren Einverständnis zu duzen. Die Ansprache per „Sie“ gehört zum respektvollen Umgang und ist in der Regel die vorgeschriebene Form, insbesondere bei offiziellen Amtshandlungen.

Ein Polizist darf dich nur duzen, wenn:

Du es erlaubst (z. B. im persönlichen Gespräch, wenn du einverstanden bist).

Das Verhältnis es rechtfertigt (z. B. wenn ihr euch privat kennt und euch ohnehin duzt).

Du selbst den Polizisten geduzt hast, da dies in manchen Fällen als Zustimmung verstanden werden könnte.

Wenn dich ein Polizist ohne dein Einverständnis duzt und du dies als respektlos empfindest, kannst du ihn höflich darauf hinweisen, dass du mit der Sie-Ansprache angesprochen werden möchtest. Sollte das Duzen in einem herablassenden oder beleidigenden Ton erfolgen, kannst du dich darüber beschweren – zum Beispiel bei der Dienstaufsicht der Polizei.

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