Hallo,

wohlmöglich hast du bereits eine Wohnung gefunden, aber vielleicht auch noch nicht und vielleicht hilft dir dann meine Antwort weiter:

Also ich kann dir eine Mietkautionsbürgschaft empfehlen vor allem, wenn du in deiner neuen Wohnung nicht länger als 5 Jahre wohnen bleiben möchtest. Ja, du zahlst Jahr für Jahr einen Beitrag der dann "weg" ist. Aber abhängig davon wie lange du in der Wohnung wohnen bleibst, sparst du dennoch Geld. Denn in den meisten Fällen fällt dem Vermieter immer ein Grund ein einen kleinen Teil der hinterlegten Kautionssumme einzubehalten. Doch vor allem für die Zeit des Umzugs wo man das Geld für bessere Zwecke benötigt (seien es neue Möbel etc.) sparst du dir die Kosten so ein und kannst finanziell entspannter umziehen.

Ob der Vermieter die Kautionsbürgschaft annimmt oder nicht solltest du im Vorfeld klären. Doch solltest du schon im vornherein eine haben wollen, kannst du z.B. beim Kautionsfuchs eine Bürgschaftsreservierung durchführen. Diese ist dann für einen bestimmten Zeitraum gültig und gibt dir schonmal die Zusage dass du eine Bürgschaft bekommst. Diese kannst du dem Vermieter vorzeigen. Sollte er die Zusage akzeptieren, kannst du ganz einfach die Beantragung der Bürgschaft durchführen. Ansonsten verfällt deine Zusage.

Falls du dich doch für die Barkaution entscheiden solltest, kleiner Tipp: Die Kautionssumme musst du nicht zwingend vollständig vor dem Einzug zahlen. Diese kannst du auch in 3 Raten ab der ersten Monatsmiete zahlen. (Sprich: 1 Monatsmiete + 1. Rate; 2. MM + 2. Rate, etc)

Lieben Gruß,

Lisa

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Vermieterrecht bei Trennung der Mieter?

Aktueller Stand zur unten genannten Thematik:

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße,

Otto

Uursprünglich Frage:

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Vermieter einer 2 Zimmerwohnung. Aktuell leben ein Ehepaar und ein Kleinkind drin. Beide stehen im Mietvertrag drin. Der Mann möchte sich trennen und sucht sich bereits ein neue Wohnung. Die Frau will in der Wohnung bleiben, kann aber aus Grund von Sprachbarrieren und dem Kind nicht erwerbstätig werden. Die Frau will aber in der Wohnung bleiben.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern? Ich habe die Befürchtung, dass es zu einem Mietausfall kommt und ich somit meinem Darlehen bei der Bank nicht mehr nachkommen kann. Für Ratschläge ware ich sehr dankbar! Viele Grüße

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Hallo,

so wie ich das mitbekommen habe, wird die Wohnung bereits vom Amt bezahlt, da der Mann Sozialleistungen erhält, die natürlich jetzt wegfallen würden durch seinen Auszug. Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, würde ich mich mit der Frau zusammensetzen und fragen wie sie die Wohnung alleine finanzieren möchte und ob ggf. auch sie Sozialleistungen erhalten würde.

Eine andere Möglichkeit wäre, solltest du z.b. auch andere Wohnungen zur Vermietung haben, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Hier kannst du dann sicher sein, dass im Notfall die Versicherung bei Mietausfall einspringt oder andere Schäden bezahlt.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

LG Lisa

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Hallo Katzenberger,

also dafür ist ja eigentlich die Mietkaution gedacht.

Der Vermieter kann dir aber auch die Ausbesserung überlassen und du kannst schauen, dass du zu einem günstigeren Preis die Reparaturen durchführst oder durchführen lässt. Auch nach 18 Jahren würde ich Kratzer die durch einen Hund verursacht worden sind nicht als alltägliche Gebrauchsspuren aufführen. Aber fragen kostet eigentlich nichts, deshalb, wenn du es genau wissen willst, frag am besten deinen Vermieter. Ihr werdet bestimmt eine gemeinsame Lösung finden die für alle zufriedenstellend ist.

LG Lisa

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Hallo,

Wenn man die Mietkaution hinterlegt, unterschreibt auch derjenige der diese hinterlegt hat. Sprich wenn Frau X die Mietkaution alleine gezahlt hat, wieso sollte dann Herr X Anspruch auf 50 Prozent haben?

Aber theoretisch ist es richtig was die Anwältin gesagt hat, dass am Ende der Ehe 50/50 gemacht wird.

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Hallo Ziya54,

ich hab mal "Einrede der Vorausklage" gegoogelt und bin auf eine Seite gestoßen, die das ziemlich gut erklärt hat: "Eine Ausfallbürgschaft mit „Einrede der Vorausklage“ bedeutet, der Bürge kann dem Vermieter Forderungen verweigern, solange der Gläubiger keine erfolglose Zwangsvollstreckung beim Mieter versucht hat."

Hab es auf dieser Seite hier gefunden: mietkautionsberater.de

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen :)

LG Lisa

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Hallo Florian,

je nachdem für welche Preisstufe du den MobilePass erhalten hast, kannst du das Ticket auch in Bergisch Gladbach nutzen. Schau mal auf der Seite der KVB nach, da sind die einzelnen Preisstufen inklusive Karte aufgeführt.

Viele Grüße

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Hallo maxi,

ich denke schon, dass das möglich sein sollte. Ruf einfach mal bei denen an und frag nach, ob dein Antrag schon bearbeitet wurde. Wenn ja, dann stornierst du diesen. Würde ich aber an deiner Stelle wirklich telefonisch mit denen klären oder persönlich in einen Unitymedia-Shop gehen, als das postalisch/per Mail zu klären. Geht zumindest schneller.

Danach (wenn du Klarheit hast) kannst du alles nochmal im Schriftverkehr einreichen, damit du alles schwarz auf weiß hast :)

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße

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Hallo Kreativ,
ich tippe mal, dass die Fußbodenerneuerung vom Vermieter in Auftrag gegeben wurde? Hierfür wurden wahrscheinlich einige Möbel von der Firma auseinandergenommen, die den freien Zugang zum Fußboden versperrt haben. Dieser extra Aufwand wurde nun von der Firma in Rechnung gestellt.

Ich weiß nicht, ob es hierfür eine explizite Regelung gibt, kann mir aber vorstellen, dass die Kosten vom Extraaufwand von demjenigen übernommen werden müssen, der auch die Fußbodenerneuerung zahlt.

Wobei es auch sein kann, dass die Möbeldemontage in deinem Zuständigkeitsbereich lag und daher die Kosten von dir getragen werden müssen (der Vermieter kann ja nichts dafür dass du "so viele" Möbel auf dem Boden stehen hast). 

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. 
LG Lisa

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Hallo Pietderclown, 
ohne Wohnungsgeberbescheinigung (die du vom Vermieter/Verwalter) hättest bekommen sollen, wird die Ummeldung beim Amt schwer. Denn diese ist für das Amt der Beweis, dass du tatsächlich einen neuen Wohnsitz hast. 
Vielleicht ist das Amt kulant und drückt ein Auge zu. Viel Glück.
LG Lisa

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Sieht schwer danach aus, dass es nur ein Feuchtigkeitsproblem ist. Würde ich an deiner Stelle vorsichtshalber mal dem Vermieter zeigen. Hoffentlich verbirgt sich dahinter kein Schimmel. Aber soweit du das erzählt hast, hast du bereits alles nötige/richtige getan. 
Wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich kümmert sich der Vermieter darum.

LG Lisa

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Hallo Andreas, 
da du die Karte entsorgt hast, kann der Parkhausvermieter die Karte zurückverlangen bzw. in deinem Fall die Gebühr für die Neuausstellung. 
Oder sind die 25€ eine Art Kaution? In diesem Fall könnte der Vermieter das Geld einfach vom nächsten Mieter verlangen und dich damit in Ruhe lassen.

LG
Lisa

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Hallo Fullsens, 
normalerweise zählt der Tag der Ummeldung. Es läuft so ab, dass wenn du dich in deiner neuen Heimat anmeldest, dass du dich in deiner alten Heimat nicht mehr abmelden musst. Du kannst auch beim Amt ein bestimmtest Datum angeben, ab wann du dich ummelden lassen möchtest. Dann sollte soweit alles auch vom Amt geklärt sein, dass du weder was zurück zahlen musst, noch dass die dir ggf. zu viel zahlen.

Wünsche dir ganz viel Glück und weiterhin alles Gute, 
Lisa

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Hallo Ibraham, 
ich habe bisher meine Wohnungen immer über immowelt oder immobilienscout24 gesucht. Die bieten ihren Service sowohl auf der Webseite an, als auch als App. Vor allem sehr praktisch wenn man sich ein Profil anlegt, kann man über die App alles verwalten und kann auch darüber Kontakt zu den Maklern/Verwaltern aufnehmen. 

Kann ich nur empfehlen. 
Lieben Gruß
Lisa

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Hallo Jan, 
ob du es noch vor der Wahl schaffst, weiß ich nicht, aber du könntest bei deinem Umzug in die neue Wohnung im  Dezember sagen, dass es dein Zweitwohnsitz ist. Dann müsstest du meines Wissens nach kein Bußgeld zahlen. 
Ansonsten ruf doch einfach mal anonym oder unter falschem Namen im Bürgerbüro an und frag nach wie hoch das Bußgeld ist und welche Möglichkeiten du hast noch an der Wahl teilzunehmen. 

Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie weiterhelfen. 
Liebe Grüße
Lisa

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Hallo Freddy9189,
ich glaube, das ist ganz normal. Vor allem am Anfang hat man Zweifel daran ob es die richtige Entscheidung war und ob man auch wirklich Anschluss findet. Aber meistens verfliegt dieses Gefühl wieder, sobald man sich ein wenig eingelebt hat. 

Als ich von zu Hause ausgezogen bin in eine neue Stadt, mit neuen Leuten und einem neuen Job war der Anfang auch nicht leicht. Doch nach und nach hab ich mich immer wohler gefühlt.

Heimatgefühle... nun ja. Das kann ich dir nicht versprechen. Man muss halt erst warm werden mit der neuen Situation. Aber das hat doch auch etwas, wenn man woanders lebt und sich dort wohl fühlt. Und dann kommt man nach Monaten wieder in seine Heimatstadt und hat dieses "Heimatgefühl" wieder. Man ist aber auch wieder ganz glücklich wenn man wieder in seiner neuen Heimatstadt zurückkehren kann. 

Aller Anfang ist immer schwer. Auch bei den Leuten, bei denen immer alles so easy aussieht ;) 

LG und viel Erfolg für die Zukunft
Lisa

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Hey R0kUro, 

ich geb die Nummer immer bei Google ein. Wenn es ein Unternehmen ist, was dich angerufen hat, dann stehen die Nummern meistens im Internet auf der Webseite. Wenn es eine Privatperson ist, kannst du Glück haben und die Nummer ist im Telefonbuch vermerkt.

Viel Erfolg.
Lisa

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Hallo Ek0703166,
man muss abwägen, ob es sich bei den Flecken um normale Abnutzungsspuren handelt und ob der Boden in einem unzulässigen Zustand ist. In diesem Fall kann der Vermieter den Boden ersetzen, muss es aber nicht. Wichtig ist jedoch, dass du bei der Wohnungsübergabe, genau diese Flecken im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkst und Fotos machst, damit man dir beim Auszug später diese Beschädigungen nicht anrechnet und dir ggf. sogar von deiner Mietkaution abzieht.

LG Lisa

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Hallo CyanteCera, 
warum wurde in einem komplett neu sanierten Badezimmer ein rostender Heizkörper eingebaut? Ich würde genau das den Vermieter fragen und im Wohnungsübergabeprotokoll vermerken, falls dies nicht ausgewechselt wird. Ansonsten bitte doch deinen Vermieter diesen auszutauschen bzw. auszubessern.

LG Lisa

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Hallo pinksnowflake, 
dem Vermieter steht eine "angemessene Frist" zu (egal was im Mietvertrag steht) um genau zu prüfen, ob und welche Ansprüche Ihnen gegenüber möglicherweise noch bestehen. Diese Ansprüche können bspw. sein: Geldbeträge aus noch nicht abgerechneten Nebenkosten, vorher vereinbarte, nicht erledigte Schönheitsreparaturen oder auch Mietschulden. 

In der Regel dauert die Rückzahlung 3-6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Ist die Betriebskostenabrechnung vom Vorjahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten. Jedoch nicht den gesamten Betrag: Die Summe sollte nicht höher als drei bis vier monatliche Betriebskostenvorauszahlungen sein.

Ich würde an Ihrer Stelle einfach mal höflich beim Vermieter nachfragen, da in Ihrem Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten steht und diese bereits abgelaufen ist. Rechtlich gesehen, hat Ihr Vermieter jedoch noch Zeit die Mietkaution zurückzuzahlen.

Viel Erfolg.

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Hallo Sommerregen1987,
hier müsst ihr unterscheiden zwischen einer Renovierung und einer Modernisierung.

Die meisten Renovierungsarbeiten sind Vermieterpflichten. Sprich die Instandhaltung der Wohnung steht dem Mieter zu, immerhin zahlt er auch dafür. Beispiele für typische Renovierungsarbeiten sind: Badezimmer (geplatzte Fliesen, Lack an der Badewanne löst sich ab, etc.), Instandhaltung der Heizung oder eben Boden verlegen (wenn der Fußboden nahezu unbenutzbar ist, kann der Mieter einen neuen vom Vermieter anfordern.)
ABER ACHTUNG: Dies alles gilt nur, wenn es sich um Verschleißerscheinungen handelt und die Schäden nicht durch Eigenverschulden (sprich grob fahrlässig, mit Absicht oder durch übermäßige Benutzung) entstanden sind.

Bei einer Modernisierung gehen diese Maßnahme über die Instandhaltung der Wohnung hinaus, denn durch sie werden Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung verbessert.

Grob zusammengefasst: Eine Renovierung bessert aus, eine Modernisierung verbessert die Wohnung.

Ich würde dir empfehlen, einfach mal den Vermieter anzurufen und nachzufragen. Je nach Zustand des Bodes auf dem Balkon wird sich dann einschätzen lassen, ob es sich hier um eine Modernisierung oder Renovierung handelt. 

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. 
Liebe Grüße
Lisa

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