Hallo Zunächsteinmal gibt es eine Anschnallpflicht im Bus. Intressirt leider nur keinen. Gehen wir mal ein paaar Jahre zurück wo es die noch nicht gab gibt es eine antwort dafür

Beim Flugzeug muß ich mich anschnallen da beim Start, Landung und bei Turbulenzen in der Luft die Maschiene absacken kann. Würde das passiren und Du wehrest nich Angeschnallt, würdest Du warscheinlich oder unter umständen an der Decke des Flugzeuges kleben durch die Fligkraft. Also bitte nicht ausprobieren.

LG

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Also um den Boden wieder fit zu kriegen solltest Du die Schadhaften Stellen gründlich schleifen und dann neu versiegeln. Die fugen würde ich nicht schließen da sich das Holz sonst nicht mehr bewegen kann. wenn Du unbedingt einen Verschluss willst bleibt Dir eigentlich nur die möglichkeit ganz vorsichtig mit Silikon die Fuge zu schließen. Wobei ich dann nur Transperrent nehmen würde.Aber wie gesagt, eigentlich wehre es besser diese offen zu lassen. LG

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Hallo. Versicherung ca. 60,- Helm solltest Du dir unbedingt Neu kaufen ca. 100,- und bei der Mofa kommt es darauf an wie Alt Hersteller usw. aber rechne mal mit 3-500,- LG

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Hallo, leider muß ich Dir sagen das Du gleich mehrere Fehler begangen hast..

  1. Du bist Minderjährig und darfst so einen Vertag nicht Abschließen.

  2. Nicht Du hast die beschädigungen angerichtet sondern deine Freunde.

  3. der Alkohol

Folges würde ich gegebenenfals rechtlich klären lassen.

  1. Inwieweit Du überhaupt haftbar gemacht werden kanst (17 Jahre)
  2. Wer hat die Beschädigung gemacht? Wenn Du es weist, kannst die Höhe des Schadens gleich weitergeben.
  3. sollte das nichts bringen wirst Du den Schaden wohl oder übel zahlen müßen.

LG

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Hallo, Ja wenn es nachweislich um deinen Schaden geht.

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Kommt Fondsübertragung (aus Versicherung) einem Neukauf gleich?

Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Von 1999 bis 2011 hatte ich eine Fondgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der Versicherung bat ich darum, dass die Anteile nicht verkauft, sondern auf mein Depot bei einer anderen Bank übertragen werden. Dies ist auch passiert. Nachdem ich jetzt nun einige der Anteile verkauft habe, wurden vom Ertrag 25% Kapitalertragssteuer abgeführt. Hierüber war ich erstaunt, da viele der Anteile vor 2009 gekauft wurden und der Verkauf laut meiner Depotbank nach dem First in - First Out - Prinzip erfolgen würde. Somit hatte ich nicht damit gerechnet, dass die Steuer fällig wird. Bei meiner ehemaligen Versicherung nachgefragt sagte man mir nun, dass diese bis zur Übertragung der Anteile Anteilseigener gewesen wäre und die Übertragung an mich in 2011 wie ein Neukauf behandelt werden würde. Über dieses Vorgehen bzw. diesen Fakt wurde ich zu keiner Zeit informiert bzw. darauf hingewiesen und ich finde zu dieser Abwicklungspraxis dazu auch nichts in den Vertragunterlagen. Wie es dort steht, "verwahrt" die Versicherung die Anteile. Und ich kann ja ggf. auch noch verstehen, dass sie bis zum Ablauf Anteilseigner war. Dass die Übertragung jedoch einem Neukauf gleichkommt, ist mir neu. Hätte ich dies gewusst, hätte ich die Versicherung bereits in 2009 aufgelöst. Was spräche denn dagegen, wenn die Versicherung ungeachtet dessen die jeweiligen Anteile mit dem Vermerk "Altbestand" an meine Depotbank überträgt? Gibt es ggf. Möglichkeiten, im Nachhinein noch etwas zu bewegen? Danke vielmals für Ihre Hilfe und schöne Grüße

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Es stellt sich für mich die Frage ob Du vieleicht noch Steuerfreibeträge offen hast. Wenn Ja ist alles weitere uninteressant da Du dir das Geld über die Steuererklärung wiederholen kannst. Solltest Du keine luft mehr haben, würde ich die Versicherung anschreiben, mit der bitte dir nachzuweisen das man Dich darüber aufgekärt hat und wenn sie das nicht kann, wovon ich ausgehe, dir die 25% erstatten soll. Tut sie das nicht bleibt Dir leider nur der Anwalt. LG

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1.) Als erstes würde ich den Beitrag wegen Wiederspruch bei deiner Bank zurückgeben.

2.) Schreibe der Firma einen Brief in der Du sie bittest das Sie die Abbuchung sein lassen soll. Sollte Sie darauf bestehen wollen den Beitrag von dir zu bekommen , mögen Sie dir den Rechtsgültigen Vertrag, mit den jeweiligen Abbuchungen mit Beitragshöhe, Abbuchungsdatum und Kontonummer nachweisen wo sie abgebucht haben , da Du ja den Vertrag seit 2 Jahren gekündigt hast und seit dem nichts abgebucht wurde.

3.) Sollten Sie auch das nicht aktzeptiren, würde ich dir empfehlen den alten Handyvertragspartner anzuschreiben und eine Kopie der alten kündigung von dem Handyvertrag anzufordern, da da ja die kündigung auch drauf steht.

Lg

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Hallo, Als erstes hätte ich die Frage wofür du den Kredit brauchst.

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Hallo LeLoPa, leider muß ich Dir sagen das Du eine Versicherung hätest abschlißen müßen oder dir von dem Provivertreter eine schriftliche bestätigung hätest geben lassen müßen. Hast Du den mit dem Vertreter der Provinzial schon gesprochen?? ich würde dem mal richtig auf den Zahn fühlen, schließlich hat er Dir ja gesagt das Du keine brauchst!! Waren damals Zeugen dabei als er Dir das gesagt hat?? wenn Ja ist er ja drann, wenn nein....... viel Glück oder einen guten Anwalt. PS Die Rechtsprechung zeigt das die Gerichtbarkeit immer mehr dem Kunden, also Dir, zustimmt.

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Hallo, Da also davon auszugehen ist das die Unfallkasse das nicht zahlt aufgrund dessen es kein "Schulunfall mehr ist und deine Private Unfallversicherung(sollte das stimmen das Sie erst ab 25 % etwas Zahlt, kündige diese schnell und hole Dir eine vernünftige) wie gesagt diese auch nicht zahlt, sieht es schlecht aus. Die normalen kosten werden natürlich dann von der Gesetzlichen KV bezahlt allerdings werden die Kosten der Physio nicht komplet übernommen werden. Ich würde Dir aber empfehlen mit Deiner KV kontakt aufzunehmen und dort noch mal nachzufragen ob Sie es doch zahlen 8manchmal giebt es sonderprogramme wodurch auch solche kosten übernommen werden).

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Hallo, Siola hat recht. wenn man bedenkt das mehr als 75 % durch Krebs, Wirbelsäule, Herz/Kreislaufsystem und psychische Erkrankungen entstehen, bzw. mehr Kaufmännische/Büroleute Berufsunfähig werden als wie Handwerker würde ich dir vorschlagen diese auf jeden Fall weiterlaufen zu lassen. Wenn Du es ganz rund machen willst würde ich dir empfehlen auch noch eine Unfallversicherung abzuschließen mit einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente. Sollte die BU durch einen Unfall entstehen hättest Du dann beide Zahlungen zum leben. Auf keinen Fall solltest Du aber die BUZ verringern bzw. kündigen, ehr umgedreht, da Du ja selber auch schon festgestellt hast das das auf Dauer nicht reicht. Aber aufgepasst: Du darfst max. nur 70 % vom Netto absichern, bzw. wehrend der Ausbildung max. 1.000,-Euro. Machst Du mehr, wird dir das hinterher gekürzt.

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Sobalt Du ihn bekommst, must Du Zahlen. Du must ihn anmelden bei der Stadt. Soballt Du das machst, Zahlst Du :o) LG

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Ja, kleintiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert und sind Mitsachschäden. Melde es deiner Versicherung und die regelt den rest. LG

PS mein vorredner hat unrecht damit.

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