Bei den Einkünften (2800 Euro mtl.) halte ich es für Unsinn eine Privatinsolvenz anzumelden oder Gedanken über Pfändungennzu machen. Viel mehr würde ich die raten mit den Gläubigern in Kontakt zu treten und Vergleiche einzubringen um die Forderungen monatlich abzuzahlen. Aus meiner Sicht sind 8500 EUR nicht unüberschaubar. 

Biete deinen Gläubigern über eine Schuldnerberatung einen Vergleich an und sie werden gewiss auf einen Anteil verzichten, aber nicht zu reagieren und Gedanken darüber zu machen, ob und bei wem gepfändet wird,  ist total irrsinnig bei den Verhältnissen, denn so wird es nie weniger sondern mehr werden und Titel sind bis zu 30 Jahre vollstreckbar. Tu dir und deiner Frau einen Gefallen und zahlt den Mist innerhalb eines Jahres ab,  dann sind alle erleichtert und zufrieden.

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ich lese hier unheimlich viele schlechte Antworten, so dass ich zwingend aufräumen möchte. 

Grundsätzlich kannst du mit deinem Freibetrag machen was du möchtest. Wichtig ist nur, dass du zu Beginn der Insolvenz alles angeben musst. Vermögen, Einkommen usw. 

Dein Arbeitgeber führt den pfändbaren Anteil an den Treuhänder ab. Der Freibetrag bleibt vollständig bei dir. Mit 1200 EUR kann man eigentlich kaum etwas für ein neues Auto ansparen, Aber du hast definitiv die Möglichkeit dazu. Solltest du irgendwann ein Auto kaufen, Dann musst du nachweisen können, dass es mit deinem ersparten Geld gekauft wurde. Hier ein Tip. Geld auf der Bank anlegen und erst wenn du es für den Kauf des Fahrzeugs verwendest abholen und damit bezahlen. Wenn du jedoch einfach Geld abhebst und es Bar zur Seite packst, dann könnte es Probleme geben, weil du nicht wirklich nachweisen kannst, woher das Geld kommt. Hier gab es bereits Gerichtsurteile, weil manche nach ein paar Jahren ein enorm teures Auto erworben haben und angeblich alles Bar angespart haben. Im Verfahren konnte er das Gericht nicht wirklich überzeugen, da er angeblich unterschiedliche Beträge Bar angespart hat. 

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Ich verstehe deine ganzen Probleme nicht. Geht es dir lediglich darum ein Auto zu behalten und möglichst nichts von den Schulden zu bezahlen? 

Ich habe selbst eine Insolvenz hinter mir und habe alles erdenkliche unternommen um dieses Kapitel zu beenden, weil es kein Spaß ist. Du fährst gemütlich zwei Fahrzeuge, möchtest nur eines verkaufen und nennst keine Gründe, warum du das Fahrzeug tatsächlich benötigst. Klar ist, dass das Gericht alle Fälle sehr genau überprüft und ein Fahrzeug gehört zum Vermögen. Diese Geschichte mit dem Bekannten kann dir kein Gericht abnehmen, da du keine Unterlagen dafür eingereicht hast. Im Fahrzeugbrief stehst du als Halter und ich gehe davon aus, dass dieser auch in deinem Besitz ist. Du hättest davor einen schriftlichen Beleg oder Vertrag haben müssen, dass das Auto nicht dir gehört. Das Gericht ist nicht dumm und sämtliche nachträglichen Vereinbarungen sind als Betrug zu werten. Welcher Bekannte streitet sich mit jemandem, überlasst ihm aber weiterhin sein Auto. Für mich hört es sich eher so an, dass der Bekannte nicht in diese Angelegenheit hineingezogen werden möchte bzw. Es diesen nicht gibt. 

Wenn du eine Insolvenz möchtest, dann hast du von Beginn bis Ende ehrlich zu sein. Schließlich geht es hier um das Geld anderer Menschen denen quasi keine Möglichkeit zum handeln mehr bleibt. Und das, damit man irgendwann ins Rheine kommt. 

Ich habe nach der Scheidung es nicht mehr geschafft und das bereue ich sehr.

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Also. Es ist deine Pflicht dem IV das Guthaben mitzuteilen, denn schließlich war das Guthaben vor der PI vorhanden. Das ist eigentlich vor dem Antrag mitzuteilen, da es der Insolvenzmasse zugeflossen wäre. Du hast das quasi unwissend verschwiegen. Wenn nur ein einzelner dahinter kommt und es dem Insolvenzverwalter bzw. Gericht meldet, dann kann dir das Verfahren untersagt werden. Problem ist, dass man nur schlecht nachweisen kann, dass man nichts vom Guthaben wusste. Wenn du etwas mit deinem Freibetrag anlegst, dann ist es unproblematisch. 

Ich mache dir keinen Vorwurf, jedoch kann das wirklich krasse Auswirkungen haben. Daher mal unabhängig einen Rechtsansanwalt kontaktieren, der sich mit dem Insolvenzrecht auskennen bzw. mit einer Schuldnerberatung. 

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Ich weiß nicht, als was du dich bewerben möchtest, aber grundsätzlich wird die Bank dich definitiv nicht einstellen, sobald denen bekannt wird, dass du deine PI angemeldet hast, falls du an einer Kasse oder Kassenähnliche Tätigkeiten ausüben sollst. Hierfür ist eine gesonderte Kassenvollmacht erforderlich. Selbst wenn man statt der PI einen vollstreckenbaren Titel am Hals hat und diese in der Schufa eingetragen ist, wird man dich ablehnen. 

Daher ist es eigentlich deine Pflicht der Bank vor Abschluss des Arbeitsvertrages die Bank zu informieren, da es ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, den die Bank sonst nicht abgeschlossen hätte, wenn sie Kenntnis davon hatten. 

Leider kann ich dir keine andere Antwort geben, weil es natürlich wichtig ist, dass man insbesondere bei der PI wieder normal am Arbeitsleben teilnimmt. 

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Grundsätzlich gibt es bei Überstunden und Weihnachtsgeld keinen Pfandungsschutz. Du musst also anteilig die Mehreinnahmen an den Insolvenzverwalter abführen. Die genauen Beträge kann man anhand der Pfändungstabelle errechnen. Es bleibt dir ein Anteil. D.h. es ist nicht alles gleich weg. 

Beim Weihnachtsgeld sind die ersten 500 EUR geschützt. Alles was drüber ist, wird ebenfalls anteilig an den Insolvenzverwalter angetreten. Wichtig ist hierbei, dass es auch als Weihnachtsgeld tarifrechtlich oder über den Arbeitsvertrag geregelt ist. Im öffentlichen Dienst werden z. Bsp. die ersten 500 EUR nicht geschützt, da es eine Sonderzahlung ist. Auch wenn diese im November ausgezahlt wird, so erkennt man dieses nicht als Weihnachtsgeld an. 

Ansonsten kann ich grundsätzlich nur sagen, dass man die 6 Jahre definitiv alles angeben soll und muss. Wenn das Insolvenzgericht erfährt, dass du Überstunden hast die ausgezahlt werden können, dann hast du die Pflicht jegliche wirtschaftliche Einnahmen so geltend zu machen, dass es der Insolvenzmasse zufließt. Herr über deine Finanzen ist immer dein IV !  Wer vorsätzlich ohne rechtliche Grundlage seine Einnahmen so verschiebt, dass er damit möglichst wenig abführen muss, kann sein Verfahren damit beenden. 

Daher ein gut gemeinter Vorschlag! 6 Jahre lang wirklich sauber und fair bleiben. Wenn das Verfahren beendet ist, haben alle Seiten einen klaren Schnitt und du hast dann eine neue Möglichkeit normal am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. 

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Grundsätzlich kann man alles zum einschlafen einnehmen, aber es ist kein natürlicher Schlaf, so dass man zwar schläft, aber anschließend eher das Gefühl hat, dass man noch müder ist. 
Ich kann daher einen kleinen Tipp in Bezug auf ein sehr natürliches Schlafmittel geben. Ein Glas warmes Bier mit Honig und damit lässt sich wirklich gut schlafen. Ich möchte dich aber nicht zum Alkoholiker machen. Daher ist es eine Möglichkeit, die man nun nicht übertreiben sollte. 

Alles Weitere kann nur ein guter Arzt mit dir besprechen und regeln. Ich halte jedoch nichts von chemischen Mittel in Form von Medikamenten, da sie einem zum Schlafen bringen, aber nicht den Ruhezustand eines natürlichen Schlafs dadurch ersetzen. 

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Ich möchte nichts bei Quelle oder ähnlichem bestellen!  Mir ist die Schufa grundsätzlich auch egal, da ich keine neuen Verbindlichkeiten haben möchte. 

Vielmehr ging es mir um den Prozess!  

Im Februar sind die 6 Jahre um. Wie lange wird noch gepfändet und wie lange habe ich noch mit dem Insolvenzverwalter zu tun? 

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Hallo sunny, 

also, grundsätzlich ist es erstmal wichtig, dass du schon mal einen Summe deiner Schulden ca. kennst. Als Nächstes hast du definitiv zu wenig Einkommen um eine monatlich Rate dauerhaft zu bedienen. Zunächst sei gesagt, dass der Kindesunterhalt nicht zu deinem Einkommen gehört und somit für die Kosten des Kindes zweckgebunden auszugeben ist. Gleiches gilt auch für die Leistungen nach dem SGB II die du ergänzend erhälst. Hier könnte dir das JobCenter sogar die Leistungen streichen, weil du mit den Geldern Schulden bedienst und die Leistungen sind zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes gedacht. 

Aus meiner Sicht spricht eher alles dafür, eine geordnete Schuldenbereinigung vorzunehen und über eine Privatinsolvenz ganz klar nachzudenken, da es nicht danach aussieht, als wenn sich der Lebensstandart in den kommenden Jahren erheblich verbessert. Es geht auch nicht darum, möglichst wenig zu zahlen, sondern die alltäglichen Aufgaben des Lebens besser zu meistern. Schulden haben auch Auswirkung auf das tägliche Leben und wenn du schon wenig zum Leben hast, dann tust du dir und deinem Kind keinen Gefallen, wenn ihr auf noch mehr verzichten müsst. 

Je älter die Kinder werden, desto höher sind deine Ausgaben. Du verschiebst aus meiner Sicht nur du Problematiken nach vorne und das führt nur dazu, dass es noch länger dauert, bis du bei Punkt Null angekommen bist. 

Genau aus diesem Grund gibt es das Insolvenzrecht. Gut und mit einer klaren Linie raus aus den Schulden!  Ich kann dir daher nur anraten, schnellstmöglich eine kostenfreie Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen und dir dabei helfen zu lassen. 

Alles andere hat keinen Sinn!

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