In Ö sagt man i.d.R. nicht "Maklergebühr", weil in Ö auch Hausverwaltungen "vermitteln" dürfen, und vom Mieter "Vermittlungsprovision" kassieren. I.d.R. bei Miete (vom Mieter) sind es neuerdings max. zwei Monatsmieten.
Die Vermittlungsgebühr (Courtage) der Hausverwaltungen muss in Österreich niedriger sein, als die Vermittlungsgebühr von Immobilienmaklern (laut österr. Maklergesetz). In anderen, europ. Ländern gibt es eine Hausverwalter-Vermittlungsgebühr nicht.
Deswegen muss man in Österreich bei den "Vermittlungsprovisionen" stark unterscheiden, ob eine Hausverwaltung zB eine Mietwohnung vermittelt oder ob ein Immobilienmakler (im Sinne es österreichischen Maklergesetzes) vermittelt.
Ausserdem: es gibt viele Fälle, wo der Mieter dennoch WEDER an Immobilienmakler (i.S. des österreichischen Maklergesetzes) NOCH an die vermittelnde Hausverwaltung etwas zahlt; und wenn doch: dann hat der Mieter ein jahrelanges Rückforderungsrecht. (vor allem bei Hausverwaltungen, die vermittelt haben und beim Mieter Provisionen kassiert haben).
Argwöhnisch müssen MieterInnen hinsichtlich einer Zahlungspflicht einer "Provision" bei Mietwohnungen sein, die von ** der Hausverwaltung** verlangt werden, die das Haus verwaltet, in der die Miet-Wohnung liegt. Grund: es kann hier zu einer so starken Interessenskollision seitens der Hausverwaltung kommen, dass die Hausverwaltung keine Vermittlungsgebühren von der Mieterseite verlangen darf. (so ist es in Österreich)
Ergo:
Vorsicht bei Hausverwaltungen