Ist zwar ein bisschen älter aber für alle interessant die diesen Beitrag lesen. Laut §433 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) Absatz 4 & 5 muss der Verkäufer die Ware eintauschen, oder du verlangst das Geld.
Mfg 123Alexander123
Ist zwar ein bisschen älter aber für alle interessant die diesen Beitrag lesen. Laut §433 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) Absatz 4 & 5 muss der Verkäufer die Ware eintauschen, oder du verlangst das Geld.
Mfg 123Alexander123
Bitte fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker
Danke
Hat den keiner eine Idee?