Es gibt einen sehr nützlichen Zahnspangen-Ratgeber. Dort solltest du alle Antworten auf deine Fragen finden.

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Hi,

Ich würde dir auch Raten, dir professionelle Hilfe von einem Anwalt für Vertragsrecht zu holen. Über die Verlinkte Seite kannst du einfach einen Anwalt in deiner Nähe finden.

Lass uns wissen wie sich der Fall entwickelt - würd mich und sicherlich auch einige andere User Interessieren.

LG und viel Glück

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Hat sich das Problem bereits gelöst? Falls ja würde mich Interessieren wie du vorgegangen bist bzw. wie der Stand der Dinge ist.

Und hier ein nützlicher Link falls du einen Anwalt für Vertragsrechts sucht.

LG

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Vertragsrecht - Kündigungsfristen?

Ich hatte beim einem Stromversorger einen Vertrag auf 12 Monate vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 abgeschlossen. Im November 2017 erhielt ich dann von dem Versorger eine neue Vertragsbestätigung mit Lieferbeginn 01.01.2018 mit einer neuen Vertrags- und Kundennummer. Eine Schlussrechnung über den Versorgungsvertrag 01.01. - 31.12.2017 habe ich im Februar 2018 erhalten. Anfang September habe ich dann dem Versorger eine Kündigung zum 31.12.2018 gesendet - Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Versorger lehnte meine Kündigung jedoch ab, da sich der Vertrag angeblich um ein weiteres Jahr verlängert habe. Als Vertragsstart wurde abweichend vom Lieferbeginn 01.01.2018 das Datum der Vertragsannahme genannt. Laut den AGB` s kann der Vertragsstart abweichend vom Lieferbeginn sein. Was ich allerdings nicht ganz verstehe ist die Tatsache, dass mein erster Vertrag zum 31.12.2017 beendet wurde und auch für diesen Zeitraum ein Schlussrechnung erstellt ist. Wenn jetzt also mein neuer Vertrag im November 2017 begonnen hat, hatte ich dann entgegen meiner Laufzeit des 1. Vertrages nunmehr 2 Verträge für den gleichen Zähler ? Hätte man dann nicht das Vertragsende des 1. Vertrages vorziehen und entsprechend bis zu diesem Zeitpunkt eine Schlussrechnung erstellen müssen ? Außerdem wird bei dem Versorger auf den Vertragsunterlagen, sowohl als auch auf der Rechnung die Zählernummer nicht vollständig ausgewiesen ! Entspricht diese Handlungsweise dem Vertragsrecht bzw. wie kann ich hier weiter vorgehen ?

Ich freue mich über Eure Vorschläge !

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Hi :)

Mich würde Interessieren wie du das Problem angeganen bist bzw. wie du es gelöst hast?

LG

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Falls du einen andere Anwalt suchst, dann kann ich dir dieses Österreichische Anwalsportal empfehlen. Dort kannst du dir auch eine kostenlose Ersteinschätzung holen. Somit kannst du unangenehme, überraschende Kosten umgehen.

Vielleicht hilft dir die Info ja weiter.

LG Tom

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Aktuelle Informationen zum Ablauf und den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung gibt´s hier: https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/ablauf-einvernehmlichen-scheidung-und-strittigen-scheidung/

Finde der Ablauf ist gut erklärt und die Kosten werden auch Aufgeschlüsselt.

Lg Tom

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Hallo Hitogara,

Ich kann dir die folgende Seite empfehlen: https://www.familienrechtsinfo.de/kostenfreie-ersteinschaetzung/ Bekommst eine Gratis Ersteinschätzung von einem Experten für Scheidungsrecht. Falls du weitere Schritte einleiten möchtest ist das dann ganz einfach möglich. Hat bei mir super geklappt.

Lg Tom

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Hi :) Die Frage ist schon etwas älter, beschäftige mich zurzeit aber auch mit dem Thema. (War auf der Suche nach einem Anwalt in Berlin/Potsdam) Deshalb auch über Umwege hierher gekommen. Wie auch immer mir hat folgende Seite sehr weitergeholfen:

https://www.erbrechtsinfo.com

Dort kann man über eine Suchfunktion auf Erbrecht Speziallisierte Anwälte in Deutschland finden. Mir hat´s geholfen. Vielleicht hilft die Info ja noch jemanden weiter.

Lg Tom

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