Paragraph 35BtmG Therapie Abbruch..?
Ich würde gerne wissen wenn man in Haft war und aus der Haft auf Grundlage des Paragraphen 35 BtmG im eine Therapie Einrichtung entlassen wird, wenn man dann die begonnene Therapie abbricht muss mann dann die restliche Haftzeit die noch übrig war absitzen oder kann es sein das man noch etwas oben drauf bekommt?
Konkret in meinem Fall:
Ich habe eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten bekommen und habe 1 Jahr und 3 Monate abgessen und wurde dann in eine Therapie entlassen. Ich bin jetzt allerdings aus der Einrichtung raus geflogen und ich würde jetzt gerne wissen ob ich dann nur noch die restlichen 3 Monate sitzen muss oder wie läuft das jetzt ab???