Wie lange darf ich mit 16 Jahren draußen bleiben vom gesetzt her?

6 Antworten

Paragraph 4 (1) ...Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden. (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden. (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen. Erläuterungen:

  • Möchtest du mehr über das Jugenschutzgesetz wissen, darfst du das 110 Seiten starke Heft selber ansehen unter:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/broschuere-jugenschutz,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

es gibt in deutschland kein ausgangsverbot für jugendliche!!! für die "jugendgefährdenden Orte" gibt es die entsprechenden Aufenthaltsbegrenzungen oder -verbote. Aber ansonsten kannst du rumlaufen so spät du willst. Solange deine Eltern wissen, wo du (ungefähr) bist, verletzen sie damit auch nicht ihre Aufsichtspflicht. Ich finde es aber verantwortungsbewußt, wenn deine Eltern da durchaus ihre Einschränkungen machen. Das ist leider so ... und es ist notwendig

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Sachen! In deinem Fall ist nun mal dein Vater oder die Mutter das Gesetz. Gesetzeswidrig wäre es nur wenn sie sagen du darfst machen was du willst.

Hi also ich komme erst um 1 uhr von einem Spiel meiner Mannschaft wieder...ich bin 16...dann muss ich noch 30 min bis nach Hause fahren. Das ist dann so okay oder? Weil ich dann ja auf keiner Öffentlichen Veranstaltung bin stimmt`s?

NbdYLuc  08.10.2017, 13:40

Wenn du auf dem Heimweg bist ist eh egal 

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Hallo es gibt kein gesetz das einem egal ob man 12 oder 70 jahre alt ist verbietet draußen zu bleiben. Es gilt nur für veranstaltungen...