Jobcenter, selbstständig machen, am Anfang?

3 Antworten

Du musst auch von fachkundigen Stellen Nachweise vorlegen lassen, dass dein Geschäft Sinn macht.

und diese Stellen sind beispielsweise IHK, Banken, etc.

Auch als Selbständiger kannst du aufstockend AlG 2 beantragen.

BEVOR du dich aber aus dem Leistungsbezug heraus selbständig machen kannst, verlangt die Arbeitsagentur aber, dass du ein Existenzgründerseminar besuchst. Das wird sogar bezahlt.

Dsa alles und noch viel mehr kann dir dein Jobcenter am besten beantworten