Fiktionsbescheinigung?
Mein Mann hat zur Zeit nur eine Fiktionsbescheinigung, die wurde am 09.05.23 ausgestellt, wir möchten vom 13.08 bis 03.09.nach Montenegro fliegen, ist das damit problemlos möglich?
1 Antwort
Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz ist, dann nicht. Bzw. dann darf er ausreisen, aber nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Wenn es eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist, dann kann er reisen, wenn er ein Ausweisdokument hat.
Super danke, er hat Paragraph 81,Absatz 4,brauch mir also keine Gedanken um unseren Urlaub zu machen