Auslandsjahr & Freiwilligendienst

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Bundeswehr: Wird meine ärztliche Entscheidung erst nach der Verpflichtungserklärung getroffen?

Hallo zusammen,

ich habe meinen Einstellungstest bei der Bundeswehr bereits vollständig bestanden (CAT-Test, Sporttest und psychologisches Gespräch). Ich wurde als T2 eingestuft, Auch als Panzergrenadier in Regen Bayern vorgeplant. jedoch wurde ich zusätzlich zur Kardiologie geschickt, weil mein Blutdruck beim ersten Termin erhöht war. (Aufregung) 

Den Kardiologiebericht habe ich am 10.03.2025 beim Karrierecenter eingereicht. Am selben tag die Bestätigung bekommen dass die Medizinische Unterlagen bearbeitet werden. Es gab keine Gesundheitliche Probleme und es war alles in ordnung (laut Kardiologiebericht)

Seitdem ist meine Bewerbung laut Portal bei 70 % und der Bearbeitungsstatus lautet "Ihre Bewerbung wird in die Besetzungsentscheidung einbezogen İn Bearbeitung - Einplanung".

Vor 2 Tagen habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert. Er sagte, dass die ärztliche Entscheidung noch fehlt und zusätzlich im System steht, dass die "Verpflichtungserklärung für den Freiwilligen Wehrdienst" noch fehlt.

Meine Frage: “Wird die ärztliche Entscheidung erst dann getroffen, wenn ich die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe?”Oder sollte die ärztliche Entscheidung auch ohne die Verpflichtungserklärung bereits im System eingetragen sein, wenn alle medizinischen Unterlagen vorhanden sind?

Ich bin bereits zur Grundausbildung ab dem 01.05.2025 vorgeplant und mache mir langsam Sorgen, dass sich alles verzögert.

Danke im Voraus!

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Soldat/-in für Mediengestaltung während FWD?

Hallo zusammen,
ich hatte heute ein Beratungsgespräch beim Bw Karrierecenter wobei mich die Position "Soldatin / Soldat für Medien­gestal­tung" an sich stark anspricht und aufgrund meiner Interessen wurde mir das so von dem Berater auch nahegelegt.
Nach kürzlicher Nachfrage heiß es nun aber, dass eine Stelle dort während dem FWD gar nicht möglich ist, sondern erst ab der Ebene Unteroffizier.
Jetzt bin ich halt schon etwas verwirrt, wenn, würde ich sagen, kommt das zustande, sonst möchte ich mir den Aufwand, mich für eine nicht-existierende Position zu bewerben doch eher sparen. ;^)

Also kurz gefasst: Kann man sich für den Freiwilligen Wehrdienst als Soldat/-in für Mediengestaltung bewerben?
Mir ist bewusst, dass ich während dem FWD natürlich auch die AGA machen muss und somit bei (geplanten) 12 Monaten nicht wirklich viel Zeit für die tatsächliche Mediengestaltung übrig bleibt, jedoch würde ich das gerne anstreben, sofern das überhaupt möglich ist.
Vielen Dank im Voraus!

P.S.: Laut https://www.bundeswehrkarriere.de/soldatin-soldat-fuer-mediengestaltung-425 heißt es:
"Die Regelverpflichtungszeit beträgt 12 Jahre oder als freiwillig Wehrdienstleistende/r 7 bis 23 Monate. Bei verwertbarer Vorausbildung beträgt die Mindestverpflichtungszeit 2 Jahre." Somit würde ich doch schon ausgehen dass man das im FWD anpeilen kann, oder?
Dazu möchte ich noch anmerken, dass SaZ oder so für mich nicht wirklich in Frage kommen, da ich plane nur 12 Monate zu überbrücken.