Handschellen?

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Das Mitführen von Handschellen ist keine Straftat.

Fesselst du jemanden gegen seinen Willen, machst du dich immer strafbar. Das ist nämlich Freiheitsberaubung. Vorsicht ist auch beim Anlegen der Handfesseln geboten: Verletzt du beim Anlegen der Handfesseln jemanden, würdest du damit eine weitere Straftat begehen: (gefährliche) Körperverletzung.

Auch, wenn es jemand tut, der nach Paragraf 34a der Gewerbeordnung eine Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe abgelegt hat, bleibt das Fesseln gegen den Willen des Betroffenen eine Straftat. Ein Sicherheitsmitarbeiter hat keine Sonderrechte!

Für das Anlegen von Handfesseln braucht man – kurz gesagt – gute Gründe! Man braucht einen Rechtfertigungsgrund.