Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto
Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung und Urlaubsvertretung im Pfelegdienst?

Hallo,

ich arbeite in der ambulanten Pflege als Teilzeitkraft mit 19,25 Stunden die Woche, wobei ich zwei ganze Tage arbeite. Ich teile mir mit einer Kollegin einen Patienten, der von uns tageweise betreut wird.

Der Arbeitgeber hat für jeden von uns ein Stundenkonto eingerichtet. Wenn die Kollegin krank ist oder Urlaub hat, soll ich ihre Arbeitstage übernehmen und diese Stunden kommen auf das Zeitkonto. Wenn der Patient dann mal spontan keine Pflege braucht oder möchte (ungeplanter Krankenhausaufenthalt, geplanter Jahresurlaub der ihn währenddessen dann selber pflegenden Lebenspartnerin usw.), sollen diese Stunden vom Zeitkonto abgefeiert werden.

Ist das so korrekt? Immerhin puffern wir mit dieser spontanen bis längerfristig geplanten Mehrarbeit für den Arbeitgeber auf diese Weise dessen Ausfall ab wenn sein Kunde, also "unser" Patient, keine Pflege haben will.

Wenn man von jeweils vier Wochen Urlaub und sagen wir mal 3-4 Wochen Krankheit im Jahr ausgeht, müssen wir beide jeweils bis zu zwei Monate im Jahr Vollzeit statt der vereinbarten Teilzeit arbeiten und teilweise spontan irgendwann abfeiern, was wir aber eigentlich aus privaten Gründen gar nicht wollen.

Konkret also die Frage: ist es korrekt, dass wir dem Arbeitgeber durch diese Mehrarbeit eine weitere Teilzeitkraft einsparen helfen müssen, die eigentlich solche Mehrarbeit abpuffern sollte?

Arbeitsrecht, Überstunden, Mehrarbeit, zeitkonto
Wie sieht das aus mit Minusstunden bei Gleitzeit, mache ich die ganze Zeit was falsch?

Hallo,

Ich habe eine wichtige Frage. Muss aber gerade auch sagen, dass ich Angst habe vor den Antworten. Es ist so:

Meine Ausbildung (im Öffentlichen Dienst) lief bisher aus gewissen Gründen recht chaotisch ab. Vor allem der Anfang... Jetzt stelle ich mir aktuell die Frage, ob ich eventuell total was falsch mache, was die Arbeitszeiten angeht. …. :l Ich war vorher auch noch nie „so richtig“ arbeiten, insofern kenne ich das auch nicht so. Und ich glaube, feste Arbeitszeiten wären durchaus einfacher.

Wir haben bei uns Gleitzeit OHNE Kernarbeitszeit. Der allgemeine Rahmen sage ich mal liegt zwischen 6.00uhr und 21.00uhr. Und wir haben ein Zeitkonto mit Stempeluhr, Chip usw. Uns wurde gesagt, wir Auszubildenden dürfen max. 10h ins Minus und 10x ins Plus.

Es ist so, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 7,48h momentan beträgt, also habe ich wohl eine 37,40h Woche (?). Das sieht so krumm aus, aber 7,48hx5 sind ja nur 37,40. Maßgeblich ist auch der TVAöD.

Das ist für mich total schwierig, es zu erklären... Ich dachte bisher, diese zehn Plus- bzw. Minusstunden beziehen sich auf Gesamt-Saldo heißt es glaube ich... Also es gibt Tage, da arbeite ich auch mal z.B. 8,20h oder fast 9h.... Ich versuche aber, nicht über 9h zu kommen, weil dann müsste ich ja mind. 45Min pause machen und wäre noch länger da... Und ich war beim Gesamt-Saldo bisher auch nie im Minus, momentan habe ich dort z.B. um die 5h Plus. Ich dachte mir bisher so: Okay, wenn ich jetzt so und so viele Stunden im Plus bin, kann ich ja mal auch früher gehen... Also an einem Tag z.B. nur 6,30h arbeiten und das wird dann ja vom Plus abgezogen.

Jetzt fiel mir nur was auf:

Ich habe neulich bei mir in der Zeiterfassung gesehen, dass ich sogar schon Monate hatte, wo ich am Monatsende -6h hatte. Also als Beispiel: 7,48 x 22 Arbeitstage = 164,56h als „Soll-Zeit“ … und ich hatte dann halt 6h weniger... Das war schon im ersten Monat meiner Ausbildung so. Es gibt aber auch Monate, da bin ich dort am Ende im Plus... Also z.B. 2-5h mehr als ich muss.

Bezieht sich das mit den 10 Plus und Minusstunden dann evtl. auf die Zeit am Monatsende? Und nicht auf den/das (?) Gesamt-Saldo?

Jetzt frage ich mich nur: Mache ich was falsch? Darf ich am Monatsende nicht im Minus sein? Hat das noch Konsequenzen? Kündigung, Abmahnung oder so? Bisher hat nie jemand aus der Personalabteilung gesagt, dass ich was falsch mache.... Die Frage stelle ich mir nur gerade.

Kann mir jemand helfen? :l Bin momentan total verunsichert... :l ….

Ausbildung, Arbeitszeit, Azubi, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag, TVöD, Gleitzeit, minusstunden, zeitkonto
Arbeitgeber berechnet Krankheit als Minusstunden trotz AU?

Liebe Community,

ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Pflegedienst mit 35 Stunden die Woche.

Ende November war ich für 4 Wochen das erste mal erkrankt und hatte eine AU.

Alle Mitarbeiter führen ein Zeitkonto, welches laut Vertrag ein Plus von 30 Stunden oder ein Minus von 10 Stunden aufweisen darf.

Mein Einsatzplan gestaltet sich so: Ich arbeite Montag und Dienstag je 5 Stunden in einer festen Tour. Die restlichen Tage, auch WE, bekomme ich Ende des Monats für den nächsten Monat von meiner Chefin zugewiesen, je nach Bedarf werde ich eingeplant sodass ich meine 35 Stunden erreiche.

Dieses mal gab es Ende November vor meiner Erkrankung noch keinen Dienstplan, als ich dann eröffnete dass ich ca. 4 Wochen ausfalle, wurde ich auch nirgends mit eingeplant.

Nun habe ich meine Stundenabrechnung gesehen für Dezember. Auf meinem Konto stehen 100 Minusstunden!

Es wurden nur die Montage und Dienstage mit je 5 Stunden "vergütet" alles andere mit "krank =0 stunden....

Ist das zulässig? Mein Arbeitsplan ist zwar recht frei gestaltet aber nur weil ich krank war und nicht geplant wurde, ist das jetzt mein Nachteil? Würden da nicht zumindest die durchschnittlichen Stunden die ich jede Woche arbeite vergütet werden?

Bin fix und fertig weil ich jetzt fast mit einem Monatsgehalt in den Miesen stehe!

DANKE für das Lesen und kommentieren!

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung, minusstunden, zeitkonto
Zeitarbeit (IGZ)=Pause+Urlaub+Überstundenzuschlag

Hi!

Einige Fragen zu diversen Themen bzgl. Zeitarbeit, Arbeitsrecht, IGZ-Tarif, etc.

Frage Pause: Arbeitszeiten sind von 08:00 - 17:00 Uhr - 30 Min. Pause = 8,5h Arbeitszeit. Wie verhält es sich, wenn man Überstunden macht, auf über 9h Arbeitszeit kommt (z.. B. 9,25h) und trotzdem NUR 30 MIn. Pause macht? Werden einem 45 Min. Pause abgezogen oder nur die 30 Min. Pause, die der Betrieb vorgibt? Im Vertrag steht: "Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Entleiherbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Entleihers."

Frage Urlaub1: Wenn man am 10. des Monats anfängt. Wie viele Urlaubstage stehen einem in diesem Monat zu (Jahresanspruch 26 Tage)? (Ich meine, dass, wenn man vor dem 10./am 10. anfängt Anspruch auf den vollen Urlaubsanspruch hat.)

Frage Urlaub2: Am 24.+31.12. wird nicht gearbeitet und man muss sich Urlaub nehmen. Wie viel wird dann einem abgezogen? Im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht: "An Heiligabend und Silvester endet die Arbeitszeit um 14.00 Uhr. Für Arbeiten darüber hinaus gilt die Zuschlagsregelung für Feiertage. Beide Tage können unabhängig von den Bestimmungen gemäß § 3.2.3. über das Arbeitszeitkonto oder das Urlaubskonto als freie Tage entgolten werden."

Frage Zeitkonto: Die Arbeitszeit beträgt 40h/Woche. Werden 5h auf das Zeitkonto getan?

Frage Überstunden: Wenn man z. B. 21 Tage arbeitet und auf über 168h kommt, bekommt man einen Überstundenzuschlag, auch wenn man ein übertariflichen Festlohn erhält?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, Zeitarbeit, Pausenzeiten, zeitkonto

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