Aquarium pfändbar?

Liebe Community, das Thema mit dem Auto hatten wir ja um letzten Beitrag, das hat den GV nicht im geringsten interessiert... nun ist es,so dass ich vor Gericht gegen meinen Ex tatsächlich verloren habe. Die Richterin war der Meinung, ich hätte die ganzen Sachen ja bestellt und als Geschenk auch direkt an ihn senden lassen.. was wenn man seinen Verstand einschaltet völlig irrational ist, da wir seit mehreren Jahren getrennt sind und seit nun 2 Jahre prozessieren... warum also sollte ich ihm dann letztes Jahr teure Geschenke machen...auf jeden Fall muss ich seine Schulden bezahlen. Nun ist es so dass ich kein besonders Gehalt habe , es ist nicht gross was pfändbar. In der Wohnung gehört nichts mir, Auto ist 19 Jahre alt und noch ca 650 e wert. Ansonsten besitze ich ja nichts mehr, da mein lieber Ex ja seit Jahren mein komplettes Hab und Gut unterschlägt und munter mein Eigentum verkauft. So nun haben mir liebe Freunde eine Freude gemacht und mir zu Weihnachten zusammen mit meinen Eltern ein kleines Meerwasser Aquarium gekauft. Alles gebraucht, Inhalt und Besatz ist von befreundeten Aquarianern zusammen getragen, paar Dinge natürlich von meinem schmalen Gehaltdazu gekauft. Da mein Gehalt nicht pfändbar ist, hat einer der Gläubiger die Vermögensauskunft gefordert. Ist im Grunde kein Problem, da weder das Gehalt gepfändet werden kann, noch ich sonst etwas besitze. Der GV kam zu mir nach Hause, wie kennen und ja schon, hat mich beraten und zusammen mit mir den Bogen ausgefüllt, dachte damit wäre das erledigt. Nun wurde doch tatsächlich dir Pfändung des Aquariums beantragt... Ich bin völlig geschockt. Das ist das einzige, was ich überhaupt noch habe, das einzige womit ich meine Freizeit verbringe, ich hänge an meinen Tieren .. mal abgesehen davon dass es auch ja nicht um ein 1000 l Luxus Teil handelt, sondern um ein Nano! Was kann ich denn jetzt tun, um das zu verhindern? Bin völlig verzweifelt!

Haustiere, Recht, Pfändung
Konto gepfändet von Staatsanwaltschaft kann man auch einsitzen?

Mein Konto wurde gepfändet von der Staatsanwaltschaft wegen einer Geldstrafe davor kam weil ich nicht bezahlt habe dass ich an einem Datum in Knast gehen soll für paar Tage. Problem ist nur dabei gewesen dass ich nicht geimpft bin und somit kein Bahn oder Bus nutzen kann erst nachdem ich ein Test gemacht habe da ich aber in einem kleinen Dorf wohne war dass nicht möglich somit hätte ich gegen dass Gesetz verstoßen müssen um in den Knast zu sitzen und 42km in Knast kann man auch schlecht laufen. Habe dass auch der nächst gelegene Polizeistelle so gemeldet der war es egal. Ich hatte halt keine Möglichkeit dort hinzugehen. Möchte die Strafe aber dennoch absitzen aber ich muss halt irgendwie da hin kommen. ist es möglich dass man die Pfändung rückgängig macht und ich von der Polizei festgenommen werde und zur justozvollzungsanstalt gebracht werde weil die Pfändung ist eigentlich auch nicht rechtens weil dass konto wurde damals von meinen Eltern eröffnet mit der Geburtsurkunde. als ich dass Geld abheben wollte und online banking beantragen hat der gemeint sie sind jetzt schon ne Weile über 18 und müssen dass konto mit Personalausweis legmentieren. Hatte zu dem Zeitpunkt aber kein Personalausweis. Dass Geld war jetzt über 2 Jahre auf dem Konto ohne eine Kontobewegung. Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ??? eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld. Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels. Kann ich da irgendwas mit dem Anwalt machen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen? Was würdet ihr mir raten ? Ich danke für eure Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibung. Habe leider eine Lese und Rechtschreibschwäche

Bank, Recht, Gefängnis, Geldstrafe, Pfändung, Staatsanwaltschaft
P-Konto: BAföG und Kindergeld?

Ich habe erschrocken festgestellt das ich eine Kontopfändung habe und mir stellen sich da einige Fragen, die ich nicht beantwortet kriege als Student.

Es handelt sich dabei um einen Gläubiger mit einer Forderung von 310€.

Es handelt sich dabei um keine große Forderung und ich möchte diese so schnell wie möglich begleichen, hab dazu allerdings jetzt in diesem Moment nicht die Möglichkeit und muss deshalb die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto in Betracht ziehen um weiter Lebensmittel etc bezahlen zu können.

Ich bin Student und beziehe Bafög. Durch einige Verzögerungen erhalte ich diesen Monat die Nachzahlung (Höchstsatz) für letzten und diesen Monat, also 1500€. Dazu kommt mein Kindergeld von 219€.

Von dieser Nachzahlung muss ich allerdings private Schulden (zB Miete für letzten und diesen Monat und Geld das ich mir für Lebensmittel und den Semesterbeitrag leihen musste) bezahlen. Würde also bei einem P-Konto alles insgesamt über den Freibetrag einbehalten werden obwohl es eine Nachzahlung ist und eine Sozialleistung?

Dann stellt sich mir die Frage: Wenn so viel gepfändet wurde, das der Gläubiger ausgezahlt werden konnte, in meinem Fall also 310€: Ist die Pfändung dann weg und mein Konto automatisch wieder normal, weil es ja keine Forderungen mehr gibt? Oder würde das Geld über den Freibetrag dennoch einbehalten werden, so lange ich nicht ausdrücklich eine erneute Umwandlung anfordere?

Finanzen, Geld, Schulden, Recht, BAföG, P-Konto, Pfändung, Sparkasse, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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