Pfändung der Miete und Nebenkosten wie soll ich vorgehen?

4 Antworten

Das ist dein Problem. Die Mieter haben die Nebenkosten bezahlt. Du musst liefern. Tust du das nicht, bist du wieder Schuldner. Und deine Mieter können wenn Nebenkosten nicht bezahlt und dadurch Dinge gesperrt/nicht erbracht werden ganz gehörig die Miete kürzen, dann sitzt du noch mehr in der Tinte.

Also musst du das in Ordnung bringen. Blöderweise hast du es zur Pfändung kommen lassen, damit ist deine SCHUFA im Eimer, dir wird wohl keiner Geld leihen. Du wirst dir etwas einfallen lassen müssen.

Brauchst du die Mieteinnahmen zur Tilgung eines Kredits? Wenn nicht, zahl die Nebenkosten daraus.

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 16:55

Nein brauche ich nicht. Warum soll ich mich den Gesetzeskonform verhalten, wenn die (das Jobcenter) es auch nicht tun ?

OhMiaMiaJa  30.03.2022, 16:56
@rebecca6420

Was hat das Jobcenter damit zu tun? Es wurde gepfändet. Nicht vom Jobcenter, sondern durch deinen Gläubiger bzw. den von ihm beauftragten Gerichtsvollzieher.

Es sei denn, deine Beschreibung stimmt nicht.

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 16:56
@OhMiaMiaJa

Ja. Aber es darf nur die Kaltmiete gepfändet werden. Die haben aber alles gepfändet.

OhMiaMiaJa  30.03.2022, 16:58
@rebecca6420

Ist wie gesagt latte. Jetzt ist es schon passiert.
Wieso wird überhaupt gepfändet, wenn du bereits das Geld überwiesen hattest?

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 16:58
@OhMiaMiaJa

Nebenkostenvorauszahlungen sind nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 BGB grundsätzlich nicht pfändbar. Sie sind im Hinblick auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen des Mieters – etwa für Strom, Gas, Wasser –, die allein über den Vermieter abgerechnet werden, zweckgebunden.

OhMiaMiaJa  30.03.2022, 16:59
@rebecca6420

Das musste mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher und Gericht besprechen.

Ich verstehe den Zusammenhang Deiner vorgeblichen Schulden mit Eigentumsvermietung, Mietern und Jobcenter nicht.

Arbeitslosengeld 2 ist nach meiner Kenntnis nicht pfändbar, und die betroffenen Personen sollten sich anwaltlich dazu beraten lassen.

Grundlegend hast Du zwar recht mit Deiner Auffassung , daß zweckgebundene Teile der Mieteinnahmen nicht gepfändet werden dürfen , aber da hättest Du Dich bereits binnen 14 Tagen Frist an Zugang des gerichtlichen Pfändungsbescheides entsprechend zur Aussetzung zu kümmern gehabt .

Wenn die 14 Tage Frist schon verstrichen sind , kannst Du jetzt höchstens noch eine solche Aussetzung verspätet als Ausnahmeregelung beim zuständigen Pfändungsgericht zu beantragen versuchen .

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:17

Das habe ich. Beim zuständigen Amtsgericht.

verreisterNutzer  30.03.2022, 17:27
@rebecca6420

Und was kam dabei bis jetzt heraus ? Oder ist das ganze noch in Bearbeitung ?

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 19:36
@verreisterNutzer

Ja der Gerichtsvollzieher hat im Pfändungsbeschluss angegeben, dass die Kaltmiete zu pfänden ist. Daran hat sich aber kein Schwein gehalten

verreisterNutzer  30.03.2022, 19:42
@rebecca6420

Ich fragte eher in der Richtung , was aus Deinem Wiederspruch gegen den aktuellen Pfändungsbescheid , bzw. das Pfändungsverhalten des Gläubigers bei Gericht geworden ist . Nur "Reden" hilft da nicht ; da musst Du schon schriftlich wiedersprechen und Unterlassung auf Pfändung der verwendungsgebundenen Einnahmen beantragen beim zuständigen Gericht .

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 19:45
@verreisterNutzer

ich bin ganz ehrlich noch gar nichts!

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 19:46
@rebecca6420

Also verstehe ich das so, dass man sich in keinster Weise haftbar macht, wenn man das so macht ? Das man mehr pfändet wie angegeben ist ?

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 19:47
@verreisterNutzer

Im grunde habe ich ja nichts gegen eine Pfändung der Kaltmiete. Aber man muss mich doch verstehen ? Das da was von Kaltmiete steht und nichts passiert ist.

Weil mal angenommen ich würde jetzt erst recht in finanzielle Nöte kommen, warum wäre ich dann der Depp ?

verreisterNutzer  30.03.2022, 19:51
@rebecca6420

Da müßte in Deiner Situation jetzt mal ein Fachjurist über die Sachlage schauen , denn was Gläubiger machen , muss nicht zwingend auch rechtens sein .

Nur wenn Du die nötigen gegenschritte nicht kennst , und Dich nicht entsprechend dagegen wehrst , dann ist die Kohle nun erst mal weg .

Ich bin in dieser Sachlage nur absoluter Laie , und deswegen kommst Du da um umgehende Rechtsberatung und Rechtshilfe zu Deinen verbleibenden Möglichkeiten nun leider nicht umher .

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 19:52
@verreisterNutzer

Ok. Was ist deine Meinung dazu ?

verreisterNutzer  30.03.2022, 19:55
@rebecca6420

Wende Dich umgehend an einen sachkenntlichen Fachjuristen für eine erste Rechtsberatung ! ( Das Ausrufezeichen muss leider im Sinne Deiner , und für Deine Mieter hier sein )

Ja, grundsätzlich hast du damit recht, Nebenkosten sind nicht pfändbar...ein Anwalt würde dir sehr helfen, dann allein scheinst du da nicht wirklich erfolgreich zu sein...

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:10

ok. Mich würde aber interessieren wer dafür haftet ?

FotoChris  30.03.2022, 17:12
@rebecca6420

In der Realität keiner...du könntest für die paar Euro Nebenkosten wohl Zinsen geltend machen, aber was kommt schon dabei heraus...

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:13
@FotoChris

Ich würde dem Mieter jetzt kündigen

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:14
@rebecca6420

Nicht weil ich das will. Ich möchte das auch nicht auf dem Mieter seinem Rücken austragen, aber ich bezahle monatlich Geld. Das ist denen nicht genug. Und dann soll ich zwanghaft Nebenkosten bezahlen ?

FotoChris  30.03.2022, 17:14
@rebecca6420

Wenn du einen triftigen Grund hast...die Überweisung ist es jedenfalls nicht...

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:15
@rebecca6420

Und da geht es nicht um 50€ sonden rund 300 € Nebenkosten

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:15
@FotoChris

Ich habe keine Nebenkosten erhalten ?

rebecca6420 
Fragesteller
 30.03.2022, 17:16
@rebecca6420

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