Konto im Minus durch Pfändung?
Hi,
mein Konto wurde gepfändet, nun ist ein ordentliches Minus aufm Konto. Meine Frage lautet nun, hat die Bank, dem Gläubiger dieses Geld ausbezahlt?!
Wollte nun ein P-Konto einrichten, im Schreiben der Bank steht, dass Konten im Minus, erst ausgeglichen sein müssen, um ein P-Konto einzurichten. Gilt dies auch für mich, dachte man kann nur das Pfänden was aufm Konto ist, also warum dann das Minus?
4 Antworten
P Konto geht übriges noch rückwirkend.Das Geld ist noch nicht beim GL.
Wann war die Pfändung ?
Ins minus geht das Konto kaum denn jede Bank streicht bei kto Pfändungen meistens den Dispo
Wird wohl bei dir nicht sogewesen sein,aber wenn die Pfändung eh bezahlt wurde brauchst du ja auch kein P- Konto.Das kannst du auch erst einrichten,wenn dein Konto ausgeglichen ist.
Ein überzogenes Konto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgestellt werden.
Bezahl lieber die Schulden bei Deinem Gläubiger. Vorher wird die Pfändung nicht aufgehoben.
Durchaus denkbar. Wenn die Bank dir den Dispo nicht gekündigt hat, muss sie sogar in den Dispo hinein pfänden. Ist eher ungewöhnlich aber nicht unmöglich.
Durch die Pfändung geht das Konto nicht ins Minus. Da muss was anderes von deinem Konto abgegangen sein
Das Minus ist definitiv durch den Gläubiger entstanden! Ist dies nun ein echtes Minus?
Durch eine Pfändung ist das definitiv nicht passiert.
Möglicherweise wurde etwas anderes abgebucht?
Das stimmt so nicht ganz, was du schreibst. Es ist "problemlos" möglich, dass "in einen Dispo hinein gepfändet" wird. Sprich: Dass der Dispo-Rahmen für die Pfändung ausgeschöpft wird.
Es gibt dazu auch einige Gerichtsurteile.
Den Knackpunkt hat ExInkassoMA geschrieben: Normalerweise kündigt eine Bank bei Pfändungen sofort fristlos den Dispo. Damit ist er weg und es kann nur noch echtes Guthaben gepfändet werden.
Aber verpflichtend ist diese Kündigung nicht.
Das Konto ist erst durch die Pfändung des Gläubigers ins Minus, vorher war es im Plus! hat die Bank nun tatsächlich, den Betrag den ich im Minus stehe, an den Gläubiger übertragen?