Wie lange kann man den richtigen Nachtzuschlag als Night Auditor nachfordern?

Seit knapp 2 Jahren arbeite ich nun als Night Auditor eines Hotels.

Bei einem Bruttogehalt von 2000,- € zahlt mein Arbeitgeber einen steuerfreien Nachtzuschlag von 200,- €.

Nach meiner Recherche müsste der Nachtzuschlag 25-30 % betragen, was dann 500-600,- € wären!?

Stimmt das so?

Und: Wie lange kann man den fehlenden Nachtzuschlag nachfordern?

Kann man die eventuelle Nachforderung auch während eines befristeten Arbeitsverhältnis durchsetzen, ohne seinen Job zu gefährden?

Auf Eure Antworten freue ich mich.

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Hier noch ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag bzgl. der Ausschlussfrist:

Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform gemäß § 126 b BGB geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen resultieren und nicht für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde bzw. für die entsprechenden Lohnersatzansprüche wegen Krankheit, Urlaub etc.

Lehnt die Gegenseite den Anspruch in Textform gemäß § 126 b BGB ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

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Kann man so die gesetzliche Pflicht zur Nachzahlung von 3 Jahrn aushebeln?

Recht, Arbeitsrecht, nachtzuschlag, Beruf und Büro
Nachtarbeit, Pausen und Rufbereitschaft?

Hey, zu meiner Frage. Erstmal ein paar Erklärungen. Ich arbeite in Sicherheitsdienst und dort überwiegend Nachts. 6 Tage Woche, 48 Stunden. Ich bekomme einen festen Lohn. Auf meiner Lohnabrechnung steht nichts von Nachtzuschlag. Ist der Arbeitsgeber aber dazu verpflichtet Nachtzuschlag zu bezahlen und wenn ja kann ich Anspruch auf zurückliegende Bezahlung dieser Nachtzuschläge machen?

Dann zum Thema Rufbereitschaft. Ich arbeite wie gesagt 6 Tage die sind immer unterschiedlich. Also kann mein freier Tag jeden Wochentag mal treffen, aber ist es da dann rechtens mir an meinen freien Tag Rufbereitschaft zu geben? Habe gelesen Rufbereitschaft ist mit Freizeit gleich zu setzen. (Bekomme ich auch nicht bezahlt, außer es steht was an) Aber kann man mich 6 Tage arbeiten lassen und an meinen freien Tag mir 34 Stunden Rufbereitschaft aufdrücken, welche nicht bezahlt wird? Kann in der Zeit ja schlafen und tun was ich möchte, aber ich bin trotzdem örtlich gebunden. Soll innerhalb 10-20 Minuten dann im Bettieb sein. Ist das erlaubt?

Zum letzten Punkt. Ich arbeite 8 Stunden dazu kommen ganze 3 Stunden Pausen die mit in die Arbeitszeit fallen. Pausen werden ja nicht als Arbeitszeit gerechnet, aber wenn das Telefon klingelt oder ein Notfall ansteht verschiebe ich die Pause. Ich denke mir trotzdem das durch diese 3 Stunden Pause was in der Woche mal so eben 18 Stunden macht und 72 Stunden im Monat einfach gespart wird. "Wenn was passiert unterbricht er ja ohnehin seine Pause und dann geben wir ihn einfach jeden Tag 3 Stunden" ich kann natürlich auf stur stellen und nichts tun, aber wie sieht es aus? Wenn ein Notfall besteht und ich ihn außer Acht lasse, weil ich lieber meine Pause durchziehe. Gibt es also bei den Pausen eine Obergrenze oder eine Möglichkeit die zu verkürzen. Als ich mein Arbeitsgeber drauf angesprochen hat war er strikt dagegen. Er meinte ich sollte froh sein soviel Pause zu haben. Klar... Er muss mich in der Zeit ja auch nicht bezahlen und hat trotzdem jemanden der aufpasst. Sind halt 3 Stunden für mich die ich länger auf der Arbeit bin.

Das waren auch schon meine Fragen. Hoffe man kann sie mir beantworten.

Freizeit, Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Nachtarbeit, Pause, nachtzuschlag, Rufbereitschaft
Arbeitgeber hat Nachtzuschlag während Urlaub/Krankheit nicht gezahlt

die Firma, für die ich seit 01. Juli 2012 als Teilzeit Kraft ausschliesslich Nachts arbeite, hat bis dato nur für tatsächlich gearbeitete Nächte Nachtzuschlag gezahlt. An Krank- und Urlaubstagen wurde keîn Nachtzuschlag gezahlt. Gestern habe ich jedoch von unserer Personalstelle erfahren, das mein Arbeitgeber eigentlich verpflichtet gewesen wäre, einen versteuerten Durchschnitt des in den letzen 13 Wochen erarbeiteten Nachtzuschlags zu zahlen. Selbiger wurde aber weder mir, noch anderen Angestellten bezahlt. Anfragen diesbezüglich wurden letzes Jahr ignoriert. Es wäre zu langwierig, das alles zu schildern, aber die Geschäftsleitung und Personalabteilung hat einfach auf emails nicht geantwortet und daraufhin haben wir es nicht weiter verfolgt. Die allgemeine Annahme war, das die Firma schon weiß, was sie macht und uns diese Fortzahlung wohl nicht zusteht. Nun denn, seit gestern wissen wir, das die sehr wohl hätten zahlen müssen. So wurde es uns während eines Meetings mit der Leiterin der Personalstelle mitgeteilt. Aber man hat uns gleich erklärt, das wir ja AB JETZT diesen besteuerten Durchschnitt unseres Nachtzuschlags erhalten würden und Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung müssten ja innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden.... Ich habe 2 Anwälte angeschrieben, den Sachverhalt kurz erläutert und gefragt, wie viel ein Beratungsgespräch kosten würde. Warte derzeit noch auf Antwort. Aber weiß jemand aus der GuteFrage Community, ob ich Chancen hätte retroaktiv dieses Geld zu erhalten?

Anwalt, Arbeitsrecht, nachtzuschlag

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