Wie lange kann man den richtigen Nachtzuschlag als Night Auditor nachfordern?

Seit knapp 2 Jahren arbeite ich nun als Night Auditor eines Hotels.

Bei einem Bruttogehalt von 2000,- € zahlt mein Arbeitgeber einen steuerfreien Nachtzuschlag von 200,- €.

Nach meiner Recherche müsste der Nachtzuschlag 25-30 % betragen, was dann 500-600,- € wären!?

Stimmt das so?

Und: Wie lange kann man den fehlenden Nachtzuschlag nachfordern?

Kann man die eventuelle Nachforderung auch während eines befristeten Arbeitsverhältnis durchsetzen, ohne seinen Job zu gefährden?

Auf Eure Antworten freue ich mich.

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Hier noch ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag bzgl. der Ausschlussfrist:

Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform gemäß § 126 b BGB geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen resultieren und nicht für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde bzw. für die entsprechenden Lohnersatzansprüche wegen Krankheit, Urlaub etc.

Lehnt die Gegenseite den Anspruch in Textform gemäß § 126 b BGB ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

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Kann man so die gesetzliche Pflicht zur Nachzahlung von 3 Jahrn aushebeln?

Recht, Arbeitsrecht, nachtzuschlag, Beruf und Büro
Arbeitgeber hat Nachtzuschlag während Urlaub/Krankheit nicht gezahlt

die Firma, für die ich seit 01. Juli 2012 als Teilzeit Kraft ausschliesslich Nachts arbeite, hat bis dato nur für tatsächlich gearbeitete Nächte Nachtzuschlag gezahlt. An Krank- und Urlaubstagen wurde keîn Nachtzuschlag gezahlt. Gestern habe ich jedoch von unserer Personalstelle erfahren, das mein Arbeitgeber eigentlich verpflichtet gewesen wäre, einen versteuerten Durchschnitt des in den letzen 13 Wochen erarbeiteten Nachtzuschlags zu zahlen. Selbiger wurde aber weder mir, noch anderen Angestellten bezahlt. Anfragen diesbezüglich wurden letzes Jahr ignoriert. Es wäre zu langwierig, das alles zu schildern, aber die Geschäftsleitung und Personalabteilung hat einfach auf emails nicht geantwortet und daraufhin haben wir es nicht weiter verfolgt. Die allgemeine Annahme war, das die Firma schon weiß, was sie macht und uns diese Fortzahlung wohl nicht zusteht. Nun denn, seit gestern wissen wir, das die sehr wohl hätten zahlen müssen. So wurde es uns während eines Meetings mit der Leiterin der Personalstelle mitgeteilt. Aber man hat uns gleich erklärt, das wir ja AB JETZT diesen besteuerten Durchschnitt unseres Nachtzuschlags erhalten würden und Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung müssten ja innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden.... Ich habe 2 Anwälte angeschrieben, den Sachverhalt kurz erläutert und gefragt, wie viel ein Beratungsgespräch kosten würde. Warte derzeit noch auf Antwort. Aber weiß jemand aus der GuteFrage Community, ob ich Chancen hätte retroaktiv dieses Geld zu erhalten?

Anwalt, Arbeitsrecht, nachtzuschlag