Kein Nachtzuschlag für Studenten minijob als nächtliche sitzwache in Psychiatrie?

2 Antworten

Seit dem 01.01.2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84€

Für die Zeit zwischen 23.00 - 6.00 Uhr sind 25% Zuschlag vorgeschrieben! Das würde bei dir einen Stundenlohn von 11,05€ machen in der Zeit zwischen 23.00 - 6.00 Uhr.

Wenn du 5 Tage im Monat arbeitest, hast du 35 Stunden, die mit 11,05€ bezahlt werden müssen und 12,5 Stunden, die mit 8,84€ entlohnt werden müssten.

Du müsstest nach meiner Rechnung ein monatliches Gehalt von insgesamt 497,25€ haben.

Solltest du weniger verdienen, dann wende dich an den Chef oder nehme dir einen guten Anwalt.

arbeite auch in ner Psychiatrie und bei uns bekommen die Sitzwachen (hauptsächlich Studenten) auch nur den normalen Lohn