Also ich finde die Möglichkeit, bei ebay wenn man was versteigern will und einen Mindestpreis vorher eingibt irgendwie fragwürdig.
Also für die, dies nicht verstehen, es kann jemand einen Artikel zur Auktion reinstellen z.b. für 1€ (damit möglichst viele Bieten) man kann aber nur erfolgreich eine Auktion gewinnen wenn man den vorher eingestllten Mindestpreis (vielleicht 20€) überschreitet.
Was ich genau fragwürdig finde, wenn man bei Auktionsende der Höchstbietende ist, kann der Verkäufer trotzdem von dem Vertrag zurücktereten und sagen, ich verkaufe ihn nicht unter dem eingestellten Mindestpreis.
Ich finde dies dreist, da der Käufer in jeder Hinsicht zum Kauf eines Artikels verpflichtet ist wenn er ein Gebot macht, der Verkäufer durch diese fragwürdige funktion trotzdem ein Schlupfloch hat, wo er sich aus dem Vertrag wieder lösen kann.
Inwiefern kann solch eine Funktion legal sein? Kann so etwas überhaupt rechtsgültig sein? Ich meine, jemand stellt ihn für 1€ rein, obwohl er eigentlich mehr für den Artikel verlangt und der Käufer kann den Mindestpreis nirgends sehen sondern weiß diesen nur, sobald er ihn überschreitet.
Und falls das alles legal sein sollte, dann bitte ich doch um Erklärung, wie ebay es schafft, dass dies alles rechtens ist.