Ebay,wenn der mindestpreis nicht erreicht wurde darf dann dem höchstbietenden per Nachricht ein privates Angebot machen?

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Von Absprachen außerhalb von eBay solltest du lieber absehen! Grundsatz zur Umgehung der eBay-Gebühren Was besagt der Grundsatz?

Alle Aktivitäten, durch die eBay-Gebühren absichtlich oder unabsichtlich vermieden werden, sind Verkäufern verboten. Das gilt für:

  • Vorschläge für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay.

Aktivitäten, die gegen den eBay-Grundsatz verstoßen, können die verschiedensten Maßnahmen zur Folge haben. Dazu gehören z.B. das Beenden oder Abbrechen von Angeboten durch eBay, schlechtere Positionen für alle Angebote des Verkäufers in den Suchergebnissen oder der Ausschluss der Angebote aus den Suchergebnissen. Auch eine schlechtere Verkäuferbewertung, Beschränkungen der Kauf- oder Verkaufsaktivitäten oder die Sperrung des eBay-Kontos sind möglich. Bereits bezahlte oder noch zu zahlende Gebühren für Angebote oder Konten, die Maßnahmen unsererseits erfordern, werden weder zurückerstattet noch anderweitig Ihrem eBay-Konto gutgeschrieben.

(Quelle: eBay-Grundsätze)

Ist dir klar was das an Kosten und Risiko bringt?

In fast 6 Monaten fällt dem Käufer ein, daß irgendwas falsch ist und storniert.

Bei dir wurde ein Fall eröffnet (19.xx€), die Provision wird einbehalten (etwa 48€) und dann erhältst du den Stein zurück auf deine Kosten .

Bringts das???

Verstößt gegen die AGB.

Wofür gibt es Preisvorschlag?

Nur über ebay, die kontrollieren so etwas