juristische Frage zu Lieferschein

Bei der Selbstabholung meines mehrteiligen Badmöbelprogrammes wurde mir vor Übergabe der Packstücke der Lieferschein zur Unterzeichnung vorgelegt. Über dem Unterschriftsfeld steht: „Ware vollständig, sauber und ohne sichtbare Mängel erhalten. Ich/Wir bestätigen hiermit ausdrücklich, dass keine Drittschäden bei Lieferung/Abholung aufgetreten sind.“

Das Problem: Zu Hause habe ich festgestellt, dass ein Einzelmöbel nicht mitgeliefert wurde. Der Lieferschein weißt korrekt alle Einzelmöbel aus und deckt sich mit dem Kaufvertrag. Alle Einzelmöbel sind separat mit Mengenangabe („Anz.“) aufgelistet. Nachdem ich die fehlende Lieferung beim Möbelhaus reklamiert hatte, wurde dort im Lager recherchiert – ohne Erfolg. Nun beruft sich das Möbelhaus auf meine Unterschrift, ich hätte alles erhalten. Ich behaupte, dass ich anhand des Lieferscheines nur prüfen kann, ob sich dieser mit dem Kaufvertrag deckt, weil es völlig unrealistisch ist, alle Packstücke und somit den Transportschutz vor Ort zu öffnen und den Inhalt zu prüfen. Nur das Zählen der Packstücke gibt meiner Ansicht nach keinen Rückschluss auf die gelieferten Einzelmöbel, da es beispielsweise durchaus sein könnte, dass ein Packstück zwei Einzelmöbel enthält.

Habe ich hier rechtlich eine Chance? Welche Gesetze beschreiben den Inhalt und die „Interpretation“ von Lieferscheinen/Warenbegleitscheinen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Bestellung, Lieferung, Vertragsrecht, Lieferschein

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