Aufsichtspflicht im Schwimmbad missachtet? Kann mich bitte jemand helfen?

Ich war gerade mit meinem Freund im Freizeitbad... Da ich seit 4 Jahren als Übungsleiter im Verein tätig bin, habe ich mir gedacht meinem Freund bei der Technikoptimierung zu helfen... (Ich habe DLRG Silber und er das Jugendschwimmabzeichen Bronze) Als ich ihn über der Wasseroberfläche (im Schwimmerbecken) Ordnungsgemäß geführt habe, damit er eine stabile Wasserlage bekommt, fing er an mich aus Angst zu umklammern und runter zu drücken damit er nicht ertrinkt... Ich habe mich befreit und ihn gerettet. Ich habe selber versucht auf mich aufmerksam zu machen aber es ging nur optisch und nicht akustisch weil ich runter gedrückt wurde und vor Schreck und voller Wasser im Mund erst nicht schreien konnte. Ich habe mich dann befreit und uns beide raus geholt und alles ging seinen Lauf, jedoch ohne Hilfe. Ich bin wütend zur Aufsicht gegangen und habe mich beschwert warum die ihre Augen nicht auf das gut befüllte Becken gerichtet hat und uns nicht geholfen hat. Was wäre denn wenn wir beide ertrunken wären? Ich kann verstehen dass das Schwimmbad gut gefüllt ist... Es muss doch trotzdem eine Aufsicht gucken, ob ich wir nicht abkratzen. Die Frau hat sich mit dem Rücken zum Schwimmerbecken gedreht weil sie woanders geguckt hat... Ich habe mich dann sofort mit meinem bei der Meisterin beschwert, die uns gesagt hat dass man sich akustisch bemerkbar machen muss und dass man allgemein nicht überall gucken kann! Ich habe eine Stunde mit der diskutiert. Ich brauche eure Hilfe. Bitte um eine Antwort von jemandem der mich wirklich aufklären kann.

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