BU und Renten- Versicherung Generali vs. Huk?

Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Zu mir: 22 Jahre alt, Studentin für Lehramt Gymnasium, werde später evt. verbeamtet, keine Vorerkrankungen, Nichtraucherin

Ich habe mich seit längerem mit BU und Rentenversicherung beschäftigt. Hatte dann ein paar Beratungsgespräche bei der Huk und mich gut informiert gefühlt. Ich habe alles einsehen und lesen können. Finde sie transparent, was mir sehr wichtig ist. Angebote schreibe ich unten hin.

Dann kam meine Mutter, meinte, ich solle unbedingt zu ihrem Versicherungsberater(DVAG und Generali). Er und sie meinte ich müsse ihm da einfach vertrauen und, dass ich nirgendwo anders bessere Leistungen bekäme. Wurde ziemlich unter Druck gesetzt. Die Verträge, die ich dann bekam, sind nicht so Transparent wie bei der Huk! Preise kommen mir auch zu hoch vor.. Habe diese jetzt vorläufig wieder gekündigt.. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich werde die groben Zahlen unten rein schreiben.

Bei der Huk habe ich folgendes Angebot:

BU Premium mit Starpolice für 1000 € versichert

Kostet anfangs 27€ , Beitrag erhöht sich bis 2031 auf 77€ zahlen muss.

Premium Rente mit Start Police in Fondsguthaben, die man wählen kann, habe mich für WELT ETF und Nachhaltigkeits ETF entschieden. Wobei ich wahrscheinlich auch 50% in ein Garantieguthaben einzahlen werde. Kann man felxibel wählen. Es werden verschiedene Wachstums-Szenarien angegeben, aber es wird wohl 6% sein meinte die Beraterin. Stimmt das wirklich, so hoch? Dann wären es ab 2067 eine Rente von 722€ monatl. oder Kapitalleistung von 202.566€.

Kostet anfangs 600€ jährlich, später ab Jahre 2031: 1360€.

Unfallversicherung Classic und Unfall Plus zahlt: 50.000€ mit 500%Progression, 250.000€ bei Vollinvalidität. 10.000 € Todesfall-Leistung. Zahlt auch bei Knochenbrüchen 1500€, kosmetische OPs bis 50.000€ und Umbau von Wohnung 20.000€.

Kostet 20€ monatl.

Pflegeversicherung könnte ich auch noch für anfangs 10€ die sich auch erhöhen, dazu haben, finde ich aber nicht nötig!

Andere 80%
Huk 20%
Generali 0%
Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, dvag, Rentenversicherung, Unfallversicherung, HUK-Coburg, Wirtschaft und Finanzen
Gilt ein Dachdecker, der plötzlich massive Höhenangst hat, als berufsunfähig, wenn therapieresistent?

Ich weiß, daß die Frage sehr seltsam anmuten mag. Aber ich stelle sie echt aus Grund.

O.K. ich bin nie Dackdeckerin geworden,. aber ich hatte in jungen Jahren keinerlei Höhenangst, hatte sogar mal kurz überlegt, mit dem Drachenfliegen zu beginnen, stellte mir das toll vor.

Auf einmal, ohne irgendein Erlebnis, hatte ich massive Höhenangst, habe bei Sachen, die ich vorher gerne machte, plötzlich massive Höhenangst (für MICH: von einem Tag auf den anderen) Ich konnte vieles nicht mehr machen.

Diese Sachen hat dann zunächst meine große Tochter übernommen, nur! ganz plötzlich- auch ohne Anlaß- hat auch sie Höhenangst.

Wie kann das überhaupt zu sowas kommen? Kann mir das jemand erklären?

Es schränkt MEIN Leben nicht extrem! ein, halt nur etwas! -deswegen erwäge ich im Moment noch keine Therapie, wobei ich schon drüber nachgedacht habe.

Aber, und das wäre die für mich ebenso interessantere Frage: was, wenn das einem Dachdecker passiert? Die Frage schoß mir in den Sinn beim letzten Telefonat mit meinem Dachdecker, der einfach zu viel zu tun hat. Und ich meinte dann so scherzhaft, daß ich wohl den falschen Beruf ergriffen hätte (auch wenn das heute nie mehr gänge- auch aus anderen Gründen)-früher wäre es aber gegangen und da kam mir wieder meine Höhenangst in den Sinn.

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Versicherung zur Berufsunfähigkeit - Genaue Details vom Frauenarztbesuch angeben?

Meine Cousine hat davon gesprochen, demnächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dafür musste sie anscheinend äußerst aufwendig Befunde und Arztberichte aus den letzten Jahren einholen und zusammentragen, damit das Risiko vom Versicherer eingeschätzt werden kann.

Meine Cousine ist jetzt nicht die "jüngste" (Ende 20), auch wenn sie noch Studentin ist, und aus diesem Grund die Versicherung abschließen will (weil der Beitrag für Studenten oft viel niedriger ist).

Sie war bisher in ihrem Leben nur einmal beim Frauenarzt. Sie ist noch Jungfrau und hat es deswegen bisher nicht als nötig gesehen dahin zu gehen. Ihre Untersuchung von damals war anscheinend auch nur Brustabtasten und das war's.
Als sie die Befunde für die Verischerung bei ihrem Frauenarzt eingeholt hat, hat sie gesehen, dass logischerweise nicht viel drauf steht, aber es steht unter anderem der Eintrag "noch virgo", also noch jungfrau, in dem Bericht.
Sie hatte keine Beschwerden oder Probleme und ist einfach nur so mal zum Frauenarzt gegangen, damit sie es mal gemacht hat. Jetzt ist es ihr aber unangenehm und peinlich, diesen Befund dem Verischerungsmakler weiterzuleiten.

Die Frage ist jetzt, meint ihr, sie kann die Tatsache, dass sie noch jungfrau ist, einfach verbergen und muss das dem Versicherungsmakler nicht offenbaren? Probleme und Beschwerden bestanden ja nicht, und es wurde bei ihr nur die Brust abgetastet.

Meine Antwort darauf wäre, dass sie das nicht angeben muss. Sie kann zwar angeben, dass sie beim Frauenarzt war, aber muss die Details nicht erwähnen.
Ihre Sorge ist aber, dass das später auf sie zurückfallen könnte, da man bei so einer Versicherung sehr offen alles darlegen muss, damit das Risiko besser eingeschätzt werden kann.

Hat jemand eventuell Erfahrung mit dieser Art von Versicherung und kann bei diesem Problem weiterhelfen?

Medizin, Versicherung, Berufsunfähigkeit, berufsunfähig, Berufsunfähigkeitsversicherung, Gynäkologe, Versicherungsmakler
Darf ich neben meiner gesetzl. Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung einen Minijob ausüben?

Guten Tag.

Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin.

Ich beziehe seit Jahren neben meiner kleinen gesetzl. Rente (Erwerbsminderungsrente, wo ich noch max. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf) eine kleine private BU-Versicherung.

Beides zusammen reicht gerade so aus.

Nun soll ich lt. meinen Ärzten mir einen Minijob suchen. Würde mir psychisch guttun. Und ein wenig mehr Geld hätte ich auch.

Ich dürfte lt. den Ärzten 2 Stunden am Tag leichte arbeiten tätigen. Das würde auch der Rententräger akzeptieren, damit mir meine Erwerbsminderungsrente nich gestrichen wird. Ich möchte das natürlich auch.

Hatte aber immer Angst, dass mir dann die private BU gestrichen wird (bei der gesetzl. darf ich das ja).

Meine Frage.

Im BU-Vertrag steht "Bu besteht bei Berufsunfähigkeit ab 50%. Bisher zahlten die ja auch.

Im Kleingedruckten steht.

"Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit..., die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann".

Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?

Nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung (also Teilzeit und mehr) darf ich nicht.

Danke für eure Hilfe!

Recht, Minijob, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Rente, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeit Anpassungsgarantie?

Guten Morgen,

ein guter Freund hat seit 2011 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. 2014 ist er erkrankt (Rücken) und 2016 hat er von einer Anpassungsgarantie Gebrauch gemacht und seine Absicherung ohne Gesundheitsprüfung erhöht.

Jetzt hat er die BU beantragt und die ist abgelehnt worden. Ob das korrekt ist kann ich nicht beurteilen, ich bin aber wegen etwas anderem stutzig geworden. Die Versicherung hebt den Vertrag, der durch die Anpassungsgarantie gemacht wurde, rückwirkend wieder auf. Begründung: Die Anpassungsgarantie gilt nicht, wenn zum Zeitpunkt des Beginns Leistungen erbracht oder beantragt werden oder wurden. Macht ja auch erstmal Sinn. Was ich aber nicht verstehe, dass jetzt in den ganzen Formularen, die er ausfüllen musste, nicht ein einziges Mal gefragt wurde, ab wann er die Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte. Die einzige Frage war: „Seit wann fühlen Sie sich berufsunfähig?“ - Diese hat er, aufgrund seiner Rückenbeschwerden, mit 2014 beantwortet. Die Versicherung setzt diese Frage jetzt mit einer Beantragung gleich und deshalb wird der Vertrag von 2016 wieder aufgelöst. Meine Frage ist jetzt, kann ich die Frage nach einer gefühlten Berufsunfähigkeit gleichsetzen mit einer Beantragung? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder sowas?

Danke schon mal.

Versicherung, Recht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Beantragung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Führungskraft - Positionswechsel nach Burn Out?

Hallo liebe Community,

nach 5 1/2 Jahren in der Position als Führungskraft und der nun nach zwei Jahren zweiten Krankschreibung wegen Burn Out, bin ich nun unsicher, wie es beruflich weitergehen soll.

Ich bin mit meinen fachlichen Aufgaben im Großen und Ganzen recht zufrieden, allerdings traue ich mir die personelle Führung nicht mehr unbedingt weiter zu. Ich bin ein recht introvertierter Mensch und habe Ende 2016 ein anderes Team übernehmen müssen, da mein alter von mir über 5 Jahre mit aufgebauter Bereich weggebrochen ist. An der Übernahme des neuen Teams bin ich u.a. auf Grund meiner persönlichen Eigenschaften und damit mangelnden Führungskompetenz nun scheinbar gescheitert, mir fehlt auch der Rückhalt aus dem Team. Ich werde mir das natürlich gut und individuell für mich überlegen und weiterhin eine Therapie anstreben.

Als Hilfe würde ich mich aber über Erfahrungswerte und Empfehlungen freuen.

Ich möchte den Arbeitgeber eigentlich nicht wechseln. Habe ich überhaupt ein Recht darauf, dass mich mein Arbeitgeber in einer anderen Position weiterbeschäftigt?

Mit der Abgabe der Führungsrolle wäre recht wahrscheinlich auch ein geringeres Gehalt verbunden. Ich habe zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings wird es wohl in dem Fall schwer sein, Ansprüche geltend zu machen.

Arbeitsrecht, Psychologie, Berufsunfähigkeitsversicherung, Burnout, Führungskraft, introvertiert, Führungsposition, Jobwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Bezug von privater Berufsunfähigkeitsrente - müssen alle Arztbesuche bei der jährlichen Nachprüfung angegeben werden?

Guten Tag.

Meine private BU-Versicherung prüft jährlich nach, ob die BU weiter vorliegt, indem ich einen Gesundheitsfragebogen zugeschickt bekomme.

Ich bin aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig und beziehe Leistungen aus einer privaten Versicherung. Da ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, bin ich deswegen in ärtrztlicher Behandlung, habe dies aber nie der Versicherung mitgeteilt, weil ich ja nicht deswegen BU bin. Nun habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und da angegeben habe, dass ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, da es mich psychisch belastet (weiß gar nicht warum ich das gemacht habe, das wird ja eh nicht berücksichtigt). So und jetzt habe ich den Grad der Behinderung aufgrund meiner Erkrankung festgestellt bekommen und zusatzlich steht drauf, dass die Gesundheitsstörung wegen des unerfüllten Kinderwunschen nicht berücksichtigt werden kann. Jetzt schicke ich bei der Nachprüfung den Bescheid der BU Versicherung zu.

Meine Frage:

Können mir BU-Leistungen aufgrund dieser Nichtangabe gestrichen werden ? Ich muss ja nur Angaben machen von den Erkrankungen, die auch mit meiner Berufsunfähigkeit zusammen hängen oder? Oder hängt es indirekt zusammen, da ich davon noch zusätzlich psychische Belastungen bekommen habe und deswegen ja auch in Behandlung bin..

Vielen Dank.

Recht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Berufsunfähigkeitsversicherung als Informatiker - sinnvoll?

Hallo. Ich bin IT-Systemadministrator im SAP-Basis-Bereich und häufig bei externen Unternehmen unterwegs. Ich reise viel und arbeite überwiegend in größeren Firmenkomplexen. Grundsätzlich könnte ich also von einer Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren: denn ich könnte dann nicht mehr so viel Reisen und müsste vielleicht bie einem schweren Unfall mir Unternehmen suchen, die behindertengerecht eingerichtet sind. Außerdem haeb ich ein überdurchschnittliches Einkommen und daher ienen hohen Lebensstandard.

Aber ich befürchte, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mir nichts bringen würde, da diese ja nur dann zahlt, wenn man seinen aktuellen Beruf überhaupt nicht mehr ausüben kann. Die BU könnte argumentieren, dass ich ja auch stationär bei einem Unternehmen festangestellt als Administrator weiterarbeiten könnte und daher die STrapazen der alngen Reisen usw. übergehen würde. Damit ein Informatiker nicht mehr arbeiten kann, muss ja echt mal schwer was kaputt sein - Beine oder Rücken reichen da nicht, höchstens bei den Händen und Augen gäb's da vielleicht was - und wenn mir an diesen körperpartien etwas fehlt, brauche ich auhc mein jetziges Einkommen nicht mehr.

Deswegen scheue ich mich bis heute vor dem Abschluss einer solchen Versicherung, da ich Sie in meinem konkreten Fall als herausgeworfenes Geld betrachte. Ich sehe mich nämlich nicht als Handwerker, der täglich an Maschinen arbeitet und daher ein relativ hohes Risiko hat, an den Händen derartig schwer verletzt zu werden, dass er mit den Händen nicht mehr arbeiten kann.

Aber irgendwie würde ich dennoch gerne eine abschließen, weil ich meine Freundin bald heiraten möchte und wer weiß - wenn einmal eine Familie in Aussicht steht - soll diese im Falle meiner Verunfallung abgesichert sein.

Gibt es vielleicht Alternativen, die wahrscheinlicher zahlen als eine BU-Police?

Berufsunfähigkeitsversicherung, Informatik
Ist der Widerruf einer Zustimmung zur Versicherungsänderung möglich?

Hallo, hier die Kurzfassung. Die Versicherungsvertreterin der DEBEKA war bei mir wegen dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der Überprüfung meiner Versicherungen ist aufgefallen, das ich bei einer alten Lebensversicherung mir Berufsunfähigkeitsschutz angeblich falsche Angaben zu meiner Erkrankung gemacht habe (ich habe damals die Erkrankung ebenso angegeben wie dieses Mal, damals hat sie der Versicherungsvertreter scheinbar nicht eingetragen). Deshalb sollte ich die Zustimmung zur Änderung (Auschluss von Leistungen bei best. Erkrankungen) erteilen, anderen falls würden sie die Versicherung kündigen/aufheben. Also habe ich die Zustimmung unterschrieben. Ein paar Tage später habe ich mir dann die Versicherungsbedingungen durch gelesen und festgestellt, das sie die Versicherung nicht beenden können. Also habe ich die Einverständnis zur Änderung widerrufe. An dem Tag (ca. 5 Tage nach der Unterschrift), an dem ich den Widerruf abgesendet habe, kam ein Schreiben der Versicherung mit der Bestätigung der Vertragsänderung. Ich bekam dann ca. 3 Tage später ein Schreiben der DEBEKA, dass der Widerruf zur Vertragsänderung eingegangen ist, er aber nicht mehr berücksichtigt werden kann, da die Versicherung bereits geändert wurde. Ausserdem stand in dem Schreiben das sie sich rechtliche Schritte gegen mich vorbehalten würden. Bitte sagt mir eure Meinung zu der Frage, Können die das so machen? Vielen Dank DIrk

Versicherung, Widerruf, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Einverständniserklärung
kann die rentenversicherung eine berufliche reha anordnen wenn eine medizinische beantragt wird?

hallo,

meine krankenkasse hat mich aufgefordert einen antrag auf reha bei der rentenversicherung zustellen da nach ihrer einschätzung meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

der antrag bietet die option eine medizinische oder auch eine berufliche reha zubeantragen. sowie stationär oder ganztägig ambulant.

meine fragen lauten nun:

1.) kann die rentenkasse eine berufliche reha anordnen wenn ich eine medizinische reha beantrage falls sie dies angemessener hält? ist dies üblich?

2.) kann eine stationäre reha angeordnet werden wenn ich eine ambulante reha beantrage?

hintergrund ist, dass ich wohl in meinem erlernten beruf berufsunfähig bin. ich möchte daher umschulen sobald ich soweit wieder gesund bin. ich möchte gerne medizin studieren. ein studium (insb. von solcher dauer) wird denke ich aber mit sicherheit nicht im rahmen einer beruflichen reha unterstützt werden.

ich habe allerdings eine private berufsunfähigkeitsvericherung, deren leistung ich nun beantragt habe. die kann aber ihre leistung davon abhängig machen, dass ich eine ärztlich angewiesene reha wahrnehme (mitwirkungspflicht). wenn nun der ärztliche gutachter der rentenversicherung eine umschulung zu einem beruf nach seiner maßgabe vorschlägt könnte dies eine ungünstige situation für mich bedeuten.

Behandlung, Versicherung, Reha, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, Umschulung

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