BU-Versicherung Krankenakte nicht einsehen?

5 Antworten

Kommt sicherlich auch auf die jeweilige Versicherung an.

Bei meiner BU Versicherung reichte es damals, dass ich alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet hatte.

Allerdings war ich auch nie wirklich krank... von Zahnarzt mal abgesehen.

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 20:30

Es geht ja nicht darum, dass du deine Versicherung abgeschlossen bekommen hast, sondern darum, dass sie auch im Leistungsfall zahlt...

Mobbingratgeber  02.09.2021, 20:44
@UpdateDotExe

Jupp aber genau das würde sie,

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 21:35
@Mobbingratgeber

Das werden sie sicher nicht, wenn sie in deiner Akte was finden, was zur Leistungskürzung beitragen könnte. Viel Spaß dann vor Gericht. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutz.

Mobbingratgeber  02.09.2021, 21:36
@UpdateDotExe

Lies nochmal genau, was ich geschrieben habe.

Und dann überleg mal, ob Du Dich vielleicht nicht zu sehr in etwas hereinsteigerst.

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 22:09
@Mobbingratgeber

Ich habe deinen Text genau verstanden. Wenn du auf etwas hinaus willst, sprich es vielleicht an und rede nicht um den heißen Brei herum.

Mobbingratgeber  02.09.2021, 22:11
@UpdateDotExe

wie gesagt... bei mir stand explizit im Vertrag, das bestes Wissen und Gewissen ausreichte...

DerHans  03.09.2021, 12:08
@Mobbingratgeber

Dann lies mal weiter. Im leistungsfall entbindest du alle Ärzte und deine Krankenkasse (auch über den Tod hinaus) von der Schweigepflicht. Du hast dann nur die "absichtliche" Falschaussage vom Tisch.

Mobbingratgeber  03.09.2021, 13:57
@DerHans

Danke. Habe ich wieder etwas dazu gelernt. 👍

DerHans  18.09.2021, 14:02
@Mobbingratgeber

Das bemerkst du aber erst, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.

Damit hat er gemeint, dass du keine "Falschaussage" machen kannst, wenn du gar nicht weißt, was in deiner Patientenakte steht.

Damit ist aber nur die "vorsätzliche" Falschaussage vom Tisch. Eine bereits bekannte Krankheit darfst du trotzdem nicht verschweigen. Und im Leistungsfall ist es schwer zu erklären, dass du eine relevante Krankheit in deinen Unterlagen hast, von der du angeblich selbst nichts gewusst hast. Im Zweifelsfall bist du selbst beweispflichtig, wenn du Geld willst.

Aber dann hast du evtl. einen Anspruch gegen diesen "Berater", der dir so etwas erzählt, um an seine Provision zu kommen. Der dürfte bis dahin aber längst pleite sein, wenn der solche Ratschläge erteilt.

Alles muss auf dem Tisch liegen, da man im Leistungsfall alles obligatorisch vorlegen muss und auch dann komplette Akteneinsicht gewähren lassen muss .

Wer das nicht tut gefährdet unweigerlich seinen Berufsunfähigkeitsschutz,

Alles andere wäre grob fahrlässig genau danach suchen die Versicherungsgesellschaften ja.

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 20:32

Und der Provisions-"berater" verdient natürlich mit Abschluss des Vertrages seine Kohle. Wenn er also sagt, dass man nicht and die Akte ran soll, ist die Wahrscheinlichkeit für ihn größer, dass der Vertrag zum Abschluss kommt und er sein Geld bekommt, und die Wahrscheinlichkeit ist für dich größer, dass dir die Versicherung im Leistungsfall keine Leistungen zahlt.

HoiZusammen  02.09.2021, 22:25
@UpdateDotExe

Das hat doch nichts mit der Provision zu tun. Du bist einfach nur an einen Abzocker geraten .

Wenn du eine gute BU möchtest kommst du an BruttoTarife nicht rum.

Ich biete beide „Arten“ an, doch das bessere Geschäft bei einer BU macht der Kunde bei den Prov-Tarifen.

Bin echt erstaunt was manche Leute so alles mit dem Wörtchen Provsion verbinden. Provision ist nur eine Vergütungsform , mehr nicht.

Ohjee,

du scheinst an ein ganz besonders Exemplar geraten zu sein.
Leider erkennst du einen guten oder schlechten Vermittler nicht daran wie er vergütet wird.

Alle Fragen, die der Versicherer stellt, sollen umfassend und wahreheitsgemäß beantwortrt werden.

Dinge, nach denen er nicht fragt, müssen somit auch nicht angegeben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Huflattich  02.09.2021, 20:30
Dinge, nach denen er nicht fragt, müssen somit auch nicht angegeben werden.

Oh,oh ein gaanz schwerer Denkfehler der sich im Falle eines Falles als fatal herausstellen wird.

Versicherungen lechzen genau danach, um bloß nicht zahlen zu müssen. .

wattdennnu2  02.09.2021, 20:31
@Huflattich

1A Käse, was du schreibst

Huflattich  02.09.2021, 20:32
@wattdennnu2

Nun, Du wirst es hoffentlich nicht erleben müssen .

wattdennnu2  02.09.2021, 20:33
@Huflattich

Ich bin 61 und seit gut 30 Jahren als Versicherungsmakler tätig. Ich weiß also, wovon ich schreibe. Du auch?

Huflattich  02.09.2021, 20:34
@wattdennnu2

Ja, da mein Sohn schwer verunglückt ist, und da hab ich gesehen wo und bei wem die nette Versicherung alles herumgefragt hat, da war nichts mehr "unantastbar".

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 20:38
@wattdennnu2

Kassierst du also Provision?

wattdennnu2  02.09.2021, 20:47
@Huflattich

Und das soll allgemeingütlig sein?

wattdennnu2  02.09.2021, 20:47
@UpdateDotExe

Ich habe geschrieben, dass ich als Versicherungsmakler tätig bin. Ich erhalte Courtage oder Honorar.

Huflattich  02.09.2021, 20:49
@wattdennnu2

Ich vermute mal das es generell so ist, zumindest hat doch kein Berufsunfähiger Lust und Zeit eventuell vor Gericht sein Recht zu erstreiten, oder denkst Du etwa doch?

wattdennnu2  02.09.2021, 21:18
@Huflattich

Deswegen nehme ich die Gesundheitsfragen mit dem Antragsteller auf. Somit stehe ich in der Haftung.

Huflattich  02.09.2021, 21:26
@wattdennnu2

Nun das ist ja schön und gut.

Nur weiß niemand, wo Du dann zum Tage X bist, wenn es zum etwaigen Schadensfall kommt. Ob die Versicherung dann zahlt, und Du Dich an diese Zeilen mit der Haftung hier noch erinnern kannst? Wage ich zu bezweifeln .

Die Angaben im Antrag sind von Antragssteller wahrheitsgemäß und gewisslich zu beantworten, da bist Du doch dann immer aus der "Haftung" raus.

Das kann doch nicht wirklich Dein Ernst sein...

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 21:34
@wattdennnu2

Courtage ist Provision und als Makler bist du auch darauf ausgelegt, Kunden Verträge anzubieten, bei denen du viel Provision kassierst. Sehr fragwürdig und wenige vertrauenserweckend. Genauso wie mein Provisions-"berater"

wattdennnu2  02.09.2021, 21:38
@Huflattich

Du hast NULL Ahnung, wie ein Versicherungsmakler arbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage er haftet.

wattdennnu2  02.09.2021, 21:38
@UpdateDotExe

Du hast NULL Ahnung, wie ein Versicherungsmakler arbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage er haftet.

UpdateDotExe 
Fragesteller
 02.09.2021, 22:10
@wattdennnu2

Ok, danke für den transparenten und vertrauenserweckenden Hinweis. Ich werde mich von ihresgleichen sicherlich fernhalten.

wattdennnu2  03.09.2021, 07:11
@UpdateDotExe

...dann suche mal einen Menschen, der dich berät und eine BU-Versicherung "verkauft", ohne Geld dafür zu erhalten. Ich verspreche dir, dass du ihn nicht finden wirst. Du musst offensichtlich noch viel lernen.

DerHans  03.09.2021, 13:51

Das betrifft aber nur die "absichtliche" Falschaussage. Im Leistungsfall geht es ja nicht nur nach den gestellten Fragen. Da kommt dann die Entbindung der Schweigepflicht ins Spiel.